Liebe Mitglieder,
nach Jahrzehnten wurde es notwendig die Jahresbeiträge für eine Mitgliedschaft anzuheben:
Beschluss Mitgliederversammlung Beitrag-und Finanzordnung vom 07.09.2024
bis 31.12.2024 | neu ab 01.01.2025 | |
Einzelmitgliedschaft | 48€ | 60€ |
Doppelmitgliedschaft | 78€ | |
zusätzliches Mitglied im Haushalt neben Vollzahler | +30€ auf Antrag | |
juristische Personen | Regelung durch den Vorstand |
Hinweise
- Die Fälligkeit des Jahresbeitrages ist der 31.03. des laufenden Kalenderjahres.
- Lastschrifteinzug ist unsere Standardeinzugsmethode
- Bei Beginn Mitgliedschaften ab dem o1.07. eines Kalenderjahres ist nur der hälftige Beitrag zu zahlen.
- Auf formlosen Antrag können Teilzahlungsvereinbarung vor Fälligkeit des Jahresbeitrages vereinbart werden
- Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Verursachers