Neue Beitragsordnung ab 01.01.2025

Liebe Mitglieder,

nach Jahrzehnten wurde es notwendig die Jahresbeiträge für eine Mitgliedschaft anzuheben:

Beschluss Mitgliederversammlung Beitrag-und Finanzordnung vom 07.09.2024 

  bis 31.12.2024 neu ab 01.01.2025
Einzelmitgliedschaft 48€ 60€
Doppelmitgliedschaft 78€
zusätzliches Mitglied im Haushalt  neben Vollzahler +30€ auf Antrag
juristische Personen Regelung durch den Vorstand

Hinweise

  • Die Fälligkeit des Jahresbeitrages ist der 31.03. des laufenden Kalenderjahres.
  • Lastschrifteinzug ist unsere Standardeinzugsmethode
  • Bei Beginn Mitgliedschaften ab dem o1.07. eines Kalenderjahres ist nur der hälftige Beitrag zu zahlen.
  • Auf formlosen Antrag können Teilzahlungsvereinbarung vor Fälligkeit des Jahresbeitrages vereinbart werden
  • Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Verursachers