Informationen zum Verband

Der Landesverband

Seit der Gründung der einzelnen Bundesländer sowie letztlich der Bundesrepublik Deutschland wurde das Rechtssystem, u.a. aufgrund der Erfahrungen aus dem Dritten Reich, auf neue Grundfeiler gestellt. Mit einem neuen Bewusstsein in der Rechtsprechung sollten zukünftig nicht nur Hauptamtliche Volljuristen die Rechtsprechung alleinig verantworten, sondern die Urteile werden bewusst „im Namen des Volkes“ durch einen sogenannten Spruchkörper bekannt gegeben. Die Funktion des Gesetzlichen Richters teilt sich seitdem in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten in den ehrenamtlichen (Laienrichter) und den hauptamtlichen Richter.

Diese Mitwirkung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern findet überall dort statt, wo die Akzeptanz eine Gesellschaftliche Mitwirkung erfordert. Die Einsatzarten sind vielfältig, u.a. gibt es:

  • Schöffinnen und Schöffen (ehrenamtliche Richter im Erwachsenenstrafrecht, Landgericht)
  • Jugendschöffinnen und Jugendschöffen (ehrenamtliche Richter im Jugendstrafrecht, Amtsgericht und Landgericht)
  • ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und -richter
  • ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und -richter
  • ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter
  • ehrenamtliche Finanzrichterinnen und Finanzrichter
  • Handelsrichterinnen und Handelsrichter

In der Region Brandenburg und Berlin sind über 10.000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Rechtsprechung aktiv beteiligt. Sie sprechen täglich an den Verwaltung-, Sozial-, Finanz- sowie Amts- und Landgerichten Recht im zivilen und strafrechtlichen Bereich. Mal sind die Fälle eindeutig und klar zu regeln, mal ist das Gerichtsverfahren kompliziert und verworren und zieht sich sogar über Jahre hin. Dabei stellt der Gesetzgeber einen hohen Anspruch an das Amt des ehrenamtlichen Richters. Nach § 30 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) üben Schöffinnen und Schöffen ihr Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Sie sind also als Laien dem Berufsrichter gleichberechtigt und gleich verantwortlich für das Urteil zur Seite gestellt.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wissen jedoch meist wenig von den Rechten und Pflichten ihres Amtes und werden von den staatlichen Stellen auf ihre Aufgabe oft nicht ausreichend vorbereitet.

Hilfe durch Selbsthilfe führte deshalb 1989 zur Gründung der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS), die sich zur Aufgabe gestellt hat, die Laienrichter auf ihr Amt vorzubereiten, sie bei ihrer Amtsausübung zu unterstützen und den Erfahrungsaustausch untereinander zu fördern.

Rat und Hilfe können die Brandenburger und Berliner Schöffinnen und Schöffen seit 1992 bei ihrem damals gegründeten Landesverband Brandenburg/Berlin bekommen. Als mittlerweile einer von sieben Landesverbänden, die im Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter (https://ehrenamtliche-richter.de) organisiert sind, vertritt der Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Landesverband Brandenburg und Berlin e.V., wie er sich seit Frühjahr 2000 nennt, die Interessen aller Laienrichterinnen und Laienrichter dieser Region in der Öffentlichkeit, gegenüber den Gerichten und der Politik.

Wir bieten:

  • Erfahrungsaustausch über alle anstehenden Fragen auf den „Tagen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter“, in Mitgliederversammlungen und an regionalen Schöffentreffen
  • Möglichkeiten zur Weiterbildung, die wir gemeinsam mit Bildungsträgern und anderen Partnern organisieren
  • Informationen zu aktuellen rechtspolitischen Fragen und Verbandsfragen in den Mitgliederrundbriefen und in der Verbandszeitschrift „Richter ohne Robe“ (www.schoeffen.de)
  • Kontakte zu anderen Verbänden und Berufsorganisationen