Mitglied werden

Sie können Mitglied in unserem Verband werden, wenn Sie den beigefügten Aufnahmeantrag mit Acrobat reader herunterladen und ausgefüllt an die angegebene Adresse für Mitgliederangelegenheiten schicken. Der Jahresbeitrag für ein Mitglied beträgt 48,- Euro. Dafür erhält jedes Mitglied stets aktuelle Informationen des Landesverbandes und Einladungen zu Veranstaltungen wie JVA-Besuchen, Schöffentreffen. Derzeit gibt es zusätzlich vier Mal jährlich die Zeitschrift „Richter ohne Robe“, sofern gewünscht. Für Paare beträgt der Jahresbeitrag 78,- Euro. Sie erhalten alle Informationen wie ein Einzelmitglied, die Zeitschrift jedoch als Einzelexemplar, sofern überhaupt gewünscht.

Aufnahmeantrag Einzelmitgliedschaft

Aufnahmeantrag Doppelmitgliedschaft

Aufnahmeantrag Vereine

1. Öffnen Sie die Datei.
2. Speichern Sie das Beitrittsformular ab und füllen es dann einfach am PC aus.
3. Dann müssen Sie es nur noch ausdrucken, unterschreiben und absenden (Anschrift auf dem Formular).

BehR e.V. Satzung Stand 2022

Der Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Landesverband Brandenburg und Berlin e.V. ist ein gemeinnütziger Verein.  Somit können Mitgliedsbeiträge und Spendenzahlungen an uns steuerbegünstigt eingesetzt  werden.

Um den Verwaltungsaufwand  für den Zuwendungsempfänger zu vereinfachen, lässt der Gesetzgeber ein vereinfachtes Verfahren zur Spendenbescheinigung zu:  Auf eine vom Empfänger der Spende erstellte Zuwendungsbestätigung kann nach § 50 Abs. 2 EStDV verzichtet werden, wenn die Zuwendung  200,- €  nicht übersteigt. In diesen Fällen ist die Zuwendung durch einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug) eines  Kreditinstituts nachzuweisen. Auf der Buchungsbestätigung müssen  Name und Kontonummer des Spenders und des Empfängers, der Betrag  sowie der Buchungstag ersichtlich sein.

Unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis finden Sie hier:

Bescheinigung für den vereinfachten Zuwendungsnachweis (Mitgliedsbeitrag, Spende) gegenüber dem Finanzamt