Mitglied werden

Sie können Mitglied in unserem Verband werden, wenn Sie den beigefügten Aufnahmeantrag mit Acrobat reader herunterladen und ausgefüllt an die angegebene Adresse für Mitgliederangelegenheiten schicken. Der Jahresbeitrag für ein Mitglied beträgt bis 31.12.2024  48,- Euro / ab 01.01.2025 – 60,00€.

Dafür erhält jedes Mitglied stets aktuelle Informationen des Landesverbandes und Einladungen zu online Veranstaltungen  wie DVS Kolleg oder Präsenzveranstaltungen wie JVA-Besuchen, Fachvorträge sowie verschiedene Schöffentreffen und Informationen des Bundesverbandes, in dem der Landesverband Mitglied ist. Um einen konkreten Einblick in die zur Verfügung gestellten Informationen zu bekommen, sind im Folgenden die Inhaltsverzeichnisse der Fachzeitschrift des Bundesverbandes dargestellt.

Mitglied werden, warum? Ein Statement aus dem Bundesverband:


Mitgliedsantrag (Einzelmitgliedschaft)

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter. Der Mindestbeitrag pro Jahr beträgt für die Einzelmitgliedschaft 48,- Euro und ist bis zum 31. März eines jeden Jahres im Voraus zu entrichten. Bei einem Eintritt im 2. Halbjahr eines Jahres wird einmalig ein Mitgliedsbeitrag für 1/2 Jahr festgesetzt.

Bitte geben Sie Ihr gewünschtes Aufnahmedatum an, sollte kein Datum angegeben werden, erfolgt die Aufnahme schnellstmöglich.

Persönliche Angaben

Aktuelle Position

Mitgliedsbeitrag


Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt (RohR) – Ausgabe 2022-2:

Inhaltsverzeichnis RohR 2022-2

Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt (RohR) – Ausgabe 2022-3:

Inhaltsverzeichnis RohR 2022-3

Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt (RohR) – Ausgabe 2022-4:

Inhaltsverzeichnis RohR 2022-4

Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt (RohR) – Ausgabe 2023-1:

Inhaltsverzeichnis RohR 2023-1

Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt (RohR) – Ausgabe 2023-2

Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt (RohR) – Ausgabe 2023-3

Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt (RohR) – Ausgabe 2023-4

Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt (RohR) – Ausgabe 2024-1

Inhaltsvorankündigung:

  1. Die Rolle der Staatsanwaltschaft
  2. „Besserungsanstalten“
  3. Die Wiege des modernen Strafvollzugs in Deutschland: JVA-Untermaßfeld
  4. Lebensrettende Fußfessel
  5. Unabsichtlich – in eine Strafermittlung als Beschuldigter gekommen
  6. Übersicht über Straftatbegriffe und Erklärungen
  7. Cyberangriff
  8. Jahrhundertreform des Personengesellschaftsrechts

Derzeit gibt es zusätzlich bis zu vier Mal jährlich die Zeitschrift „Richter ohne Robe“, sofern gewünscht.

Für Paare beträgt der Jahresbeitrag bis 31.12.2024  78,- Euro. Sie erhalten alle Informationen wie ein Einzelmitglied, die Zeitschrift jedoch als Einzelexemplar, sofern überhaupt gewünscht. Ab 01.01.2025 gilt §  1a der Finanzordnung  der Jahresbeitrag für jede weitere Person  in einem Haushalt eines vollzahlenden Mitglieds beträgt auf Antrag 30€.

Aufnahmeantrag Einzelmitgliedschaft

Aufnahmeantrag Doppelmitgliedschaft

Aufnahmeantrag Vereine

1. Öffnen Sie die Datei.
2. Speichern Sie das Beitrittsformular ab und füllen es dann einfach am PC aus.
3. Dann müssen Sie es nur noch ausdrucken, unterschreiben und absenden (Anschrift auf dem Formular).

BehR e.V. Satzung Stand 2022

Der Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Landesverband Brandenburg und Berlin e.V. ist ein gemeinnütziger Verein.  Somit können Mitgliedsbeiträge und Spendenzahlungen an uns steuerbegünstigt eingesetzt  werden.

Um den Verwaltungsaufwand  für den Zuwendungsempfänger zu vereinfachen, lässt der Gesetzgeber ein vereinfachtes Verfahren zur Spendenbescheinigung zu:  Auf eine vom Empfänger der Spende erstellte Zuwendungsbestätigung kann nach § 50 Abs. 2 EStDV verzichtet werden, wenn die Zuwendung  200,- €  nicht übersteigt. In diesen Fällen ist die Zuwendung durch einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug) eines  Kreditinstituts nachzuweisen. Auf der Buchungsbestätigung müssen  Name und Kontonummer des Spenders und des Empfängers, der Betrag  sowie der Buchungstag ersichtlich sein.

Unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis finden Sie hier:

Bescheinigung für den vereinfachten Zuwendungsnachweis (Mitgliedsbeitrag, Spende) gegenüber dem Finanzamt