PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 14. Februar 2026
Datenpanne bei Berliner Schöffenwahl: Vertrauen in den Datenschutz schwer erschüttert
Berliner Schöffenverband fordert lückenlose Aufklärung und verbindliche Schutzmaßnahmen
Berlin. Der Landesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zeigt sich tief besorgt über die Datenpanne im Zusammenhang mit der Schöffenwahl 2023/2024 im Bezirk Berlin-Mitte. Wie verschiedene Mediendienste berichteten, wurden personenbezogene Daten von über 700 Schöffenkandidaten – darunter Namen, Wohnpostleitzahlen, Geburtsjahre, Berufe sowie in 16 Fällen sogar vollständige Wohnanschriften und exakte Geburtsdaten – durch ein Versehen des Bezirksamts mehrere Wochen lang öffentlich im Internet zugänglich gemacht. Darüber hinaus blieben die betreffenden Listen über weitere Jahre im Internet Archive abrufbar, ohne dass das Bezirksamt Maßnahmen zur Bereinigung ergriffen hatte.
Schöffinnen und Schöffen sind besonders schutzbedürftig
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter übernehmen eine unverzichtbare Funktion in unserem Rechtsstaat. Sie sind formal den Berufsrichterinnen und -richtern gleichgestellt und tragen Mitverantwortung für Urteile, die tief in das Leben der Betroffenen eingreifen können. Diese Tätigkeit macht sie zu einer Zielgruppe für Einschüchterungsversuche und Drohungen – Vorfälle, die in der Vergangenheit bereits eingetreten sind, zeigen, dass dies kein theoretisches Szenario darstellt.
Erst im Jahr 2025 wurde in Berlin ein Schöffe nach einer Verhandlung von einem Angeklagten aus dem Querdenker-Umfeld verfolgt und bedroht. Solche Vorfälle verdeutlichen: Der Schutz personenbezogener Daten von Schöffinnen und Schöffen ist keine bloße Formalität, sondern eine Frage der persönlichen Sicherheit. Eine Offenlegung von Wohnanschriften und Personendaten im Internet kann schwerwiegende und nicht mehr rückgängig zu machende Konsequenzen haben.
Mehrfaches Versagen auf mehreren Ebenen
Der vorliegende Vorfall offenbart schwerwiegende organisatorische Mängel. Aus Sicht des Schöffenverbandes ist festzuhalten:
Erstens: Die Verfahrensvorschriften zur Veröffentlichung wurden durch ein einfaches Versehen bei der Protokollführung verletzt, ohne dass mehrfach vorgesehene Prüfinstanzen – das Bezirksamtsgremium, der zuständige Geschäftsbereich und das Büro der Bezirksoberbürgermeisterin – den Fehler erkannten.
Zweitens: Nach Bekanntwerden des Vorfalls unterblieb die nach Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden gesetzlich vorgeschriebene Meldung an die Berliner Datenschutzbehörde. Die betroffenen Personen wurden nicht informiert.
Drittens: Das Bezirksamt unterließ es, die Daten aus dem Internet Archive löschen zu lassen – sodass die Listen noch Jahre nach dem ursprünglichen Vorfall öffentlich einsehbar blieben und erst durch einen Hinweis von netzpolitik.org im Januar 2026 entfernt wurden.
Konsequenzen für das Ehrenamt und die Demokratie
Besonders alarmierend ist die mögliche Abschreckungswirkung für künftige Schöffenkandidatinnen und -kandidaten. Bereits die unmittelbar Betroffene, die netzpolitik.org unter dem Pseudonym „Marie“ zu Wort kommen ließ, erklärte, dass sie sich aufgrund des Vorfalls nicht erneut auf das Schöffenamt bewerben würde. Das Schöffenamt ist in weiten Teilen eine Bürgerpflicht, die auf Freiwilligkeit und Vertrauen in staatliche Institutionen angewiesen ist. Wer bereit ist, Verantwortung im Rechtsstaat zu übernehmen, muss sich darauf verlassen können, dass seine persönlichen Daten durch die Behörden mit der gebotenen Sorgfalt geschützt werden.
Unsere Forderungen
Der Landesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter fordert das Bezirksamt Berlin-Mitte und den Berliner Senat auf:
- Lückenlose Aufklärung: Der vollständige Hergang des Vorfalls ist transparent und öffentlich darzulegen. Alle betroffenen Personen müssen individuell, vollständig und verständlich über Art, Umfang und mögliche Folgen der Datenpanne informiert werden.
- Verbindliche Schutzmaßnahmen: Es sind verbindliche organisatorische und technische Verfahrensregeln einzuführen, die sicherstellen, dass Vorschlagslisten für Schöffen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter zu keiner Zeit unbeabsichtigt veröffentlicht werden können. Gewählten Schöffen ist eine Auskunftssperre im Melderegister anzubieten.
- Bereinigung digitaler Spuren: Es ist systematisch zu prüfen und sicherzustellen, dass die Daten aus sämtlichen digitalen Archiven und Cache-Systemen nachhaltig entfernt wurden.
- Bundesweite Standards: Wir appellieren an die Justizministerkonferenz der Länder, einheitliche datenschutzkonforme Mindeststandards für die Durchführung von Schöffenwahlen zu entwickeln und verbindlich festzuschreiben.
„Wer bereit ist, sich ehrenamtlich in unserem Rechtsstaat zu engagieren, verdient volles Vertrauen in den Schutz seiner persönlichen Daten. Dieser Vorfall ist ein schwerer Vertrauensbruch – nicht nur gegenüber den Betroffenen, sondern gegenüber dem Ehrenamt insgesamt. Wir erwarten von den zuständigen Stellen eine ernsthafte Aufarbeitung und lückenlosen Schutz für die Zukunft.“
Koray Özbagci, Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Landesverband Brandenburg-Berlin e.V.



