PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 14. Februar 2026

Datenpanne bei Berliner Schöffenwahl: Vertrauen in den Datenschutz schwer erschüttert

Berliner Schöffenverband fordert lückenlose Aufklärung und verbindliche Schutzmaßnahmen

Berlin. Der Landesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zeigt sich tief besorgt über die Datenpanne im Zusammenhang mit der Schöffenwahl 2023/2024 im Bezirk Berlin-Mitte. Wie verschiedene Mediendienste berichteten, wurden personenbezogene Daten von über 700 Schöffenkandidaten – darunter Namen, Wohnpostleitzahlen, Geburtsjahre, Berufe sowie in 16 Fällen sogar vollständige Wohnanschriften und exakte Geburtsdaten – durch ein Versehen des Bezirksamts mehrere Wochen lang öffentlich im Internet zugänglich gemacht. Darüber hinaus blieben die betreffenden Listen über weitere Jahre im Internet Archive abrufbar, ohne dass das Bezirksamt Maßnahmen zur Bereinigung ergriffen hatte.

Schöffinnen und Schöffen sind besonders schutzbedürftig

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter übernehmen eine unverzichtbare Funktion in unserem Rechtsstaat. Sie sind formal den Berufsrichterinnen und -richtern gleichgestellt und tragen Mitverantwortung für Urteile, die tief in das Leben der Betroffenen eingreifen können. Diese Tätigkeit macht sie zu einer Zielgruppe für Einschüchterungsversuche und Drohungen – Vorfälle, die in der Vergangenheit bereits eingetreten sind, zeigen, dass dies kein theoretisches Szenario darstellt.

Erst im Jahr 2025 wurde in Berlin ein Schöffe nach einer Verhandlung von einem Angeklagten aus dem Querdenker-Umfeld verfolgt und bedroht. Solche Vorfälle verdeutlichen: Der Schutz personenbezogener Daten von Schöffinnen und Schöffen ist keine bloße Formalität, sondern eine Frage der persönlichen Sicherheit. Eine Offenlegung von Wohnanschriften und Personendaten im Internet kann schwerwiegende und nicht mehr rückgängig zu machende Konsequenzen haben.

Mehrfaches Versagen auf mehreren Ebenen

Der vorliegende Vorfall offenbart schwerwiegende organisatorische Mängel. Aus Sicht des Schöffenverbandes ist festzuhalten:

Erstens: Die Verfahrensvorschriften zur Veröffentlichung wurden durch ein einfaches Versehen bei der Protokollführung verletzt, ohne dass mehrfach vorgesehene Prüfinstanzen – das Bezirksamtsgremium, der zuständige Geschäftsbereich und das Büro der Bezirksoberbürgermeisterin – den Fehler erkannten.

Zweitens: Nach Bekanntwerden des Vorfalls unterblieb die nach Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden gesetzlich vorgeschriebene Meldung an die Berliner Datenschutzbehörde. Die betroffenen Personen wurden nicht informiert.

Drittens: Das Bezirksamt unterließ es, die Daten aus dem Internet Archive löschen zu lassen – sodass die Listen noch Jahre nach dem ursprünglichen Vorfall öffentlich einsehbar blieben und erst durch einen Hinweis von netzpolitik.org im Januar 2026 entfernt wurden.

Konsequenzen für das Ehrenamt und die Demokratie

Besonders alarmierend ist die mögliche Abschreckungswirkung für künftige Schöffenkandidatinnen und -kandidaten. Bereits die unmittelbar Betroffene, die netzpolitik.org unter dem Pseudonym „Marie“ zu Wort kommen ließ, erklärte, dass sie sich aufgrund des Vorfalls nicht erneut auf das Schöffenamt bewerben würde. Das Schöffenamt ist in weiten Teilen eine Bürgerpflicht, die auf Freiwilligkeit und Vertrauen in staatliche Institutionen angewiesen ist. Wer bereit ist, Verantwortung im Rechtsstaat zu übernehmen, muss sich darauf verlassen können, dass seine persönlichen Daten durch die Behörden mit der gebotenen Sorgfalt geschützt werden.

Unsere Forderungen

Der Landesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter fordert das Bezirksamt Berlin-Mitte und den Berliner Senat auf:

  1. Lückenlose Aufklärung: Der vollständige Hergang des Vorfalls ist transparent und öffentlich darzulegen. Alle betroffenen Personen müssen individuell, vollständig und verständlich über Art, Umfang und mögliche Folgen der Datenpanne informiert werden.
  2. Verbindliche Schutzmaßnahmen: Es sind verbindliche organisatorische und technische Verfahrensregeln einzuführen, die sicherstellen, dass Vorschlagslisten für Schöffen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter zu keiner Zeit unbeabsichtigt veröffentlicht werden können. Gewählten Schöffen ist eine Auskunftssperre im Melderegister anzubieten.
  3. Bereinigung digitaler Spuren: Es ist systematisch zu prüfen und sicherzustellen, dass die Daten aus sämtlichen digitalen Archiven und Cache-Systemen nachhaltig entfernt wurden.
  4. Bundesweite Standards: Wir appellieren an die Justizministerkonferenz der Länder, einheitliche datenschutzkonforme Mindeststandards für die Durchführung von Schöffenwahlen zu entwickeln und verbindlich festzuschreiben.

„Wer bereit ist, sich ehrenamtlich in unserem Rechtsstaat zu engagieren, verdient volles Vertrauen in den Schutz seiner persönlichen Daten. Dieser Vorfall ist ein schwerer Vertrauensbruch – nicht nur gegenüber den Betroffenen, sondern gegenüber dem Ehrenamt insgesamt. Wir erwarten von den zuständigen Stellen eine ernsthafte Aufarbeitung und lückenlosen Schutz für die Zukunft.“

Koray Özbagci, Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Landesverband Brandenburg-Berlin e.V.

Berliner Strafgerichte veröffentlichen Gerichtstermine

Pressemitteilung vom 22.01.2026

https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/das-gericht/besucherinformationen/#wochenplan

Die Berliner Strafgerichte – das Amtsgericht Tiergarten, das Landgericht Berlin I und die Strafsenate des Kammergerichts – werden künftig eine Auswahl an Gerichtsterminen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten, auf ihren Webseiten veröffentlichen. Bekanntgegeben werden grundsätzlich alle in der Folgewoche anstehenden Hauptverhandlungstermine in Strafsachen beim Kammergericht und beim Landgericht Berlin I.

Bundesmitgliederversammlung in Fulda 31.01.- 01.02.2026

DVS – Bundesmitgliederversammlung 2026 

Dem Bundesverband als Dachorganisation gehören 8 Landesverbänden mit ca. 2.000 Mitgliedern an. Der Landesverband Brandenburg Berlin ist nach NRW der zweitgrößte Verband.

In regelmäßigen Abständen findet eine Bundesmitgliederversammlung statt.

Beschlossen wurden 

  • der Haushalt für das Jahr 2026/2027
  • die Entlastung des Vorstandes
  • Inhalte der Fachzeitschrift RohR
  • die Prüfung  einer Archivierung der DVS Kolleg Videos.

Der Landesverband Berlin-Brandenburg vertreten durch die Vorstandsmitglieder Petra Ott, Heike Schmidt, Jörg Siegmann und Koray Özbagci

Zugeschaltet hatte sich auch unsere ehemalige Bundesjustizministerin und Ehrenmitglied  des Bundesverbandes Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin. Von ihr erfuhren wir in den letzten Jahren viel Unterstützung in allen Fragen rund um das Schöffenwesen.

 

Ein breites Portfolio an Themen wurde beraten.

Diskutiert wurde beispielsweise wie die Arbeit der Schöffenvertretungen in Berlin und Brandenburg funktioniert und wie man bundesweit solche Vertretungen an den Land- und Amtsgerichten etablieren kann. Bei den anderen Landesverbänden stieß das Thema der Schöffenvertretungen auf großes Interesse. Derzeit gibt es diese Vertretungen nur in Berlin, Brandenburg und Thüringen.

Vorgestellt wurde das Thema durch Koray Özbagci und Jörg Siegmann.

Auch Kritikpunkte, wie nicht geregelte Aufgabenfelder, die direkte Kontaktaufnahme zu Schöffen und Schöffinnen, Informationen über Weiterbildungsangebote etc., wurden intensiv diskutiert.

Neben den Berichten aus den Landesverbänden kamen auch der Austausch über die Zeitschrift Richter ohne Robe und der Ausbau des DVS Kolleg nicht zu kurz. Besonderer Gast war die rechtspolitische Sprecherin der SPD Fraktion im hessischen Landtag, die über ihre Arbeit berichtet hat und zahlreiche Anregungen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter entgegen nahm.

Ein Highlight der Mitgliederversammlung war die Stadtführung mit einem historischen Nachtwächter, der einen tiefen Einblick in die Stadtgeschichte geboten hat.

 

Ein weiteres unerwartetes und ungeplantes Highlight der Mitgliederversammlung – die Fastnacht (ausgesprochen Foaset) in unserem Hotel in Fulda Lebe und lebe losse

Unser Dank gilt den Organisatoren der Bundesmitgliederversammlung aus dem Landesverband Hessen unter dem Vorsitz von Rüdiger Georg.

Im Gedenken an Rita Süßmuth und ihr Engagement für SchöffInnen

Rita Süssmuth erhielt 2013 im Bundestag den Schöffenpreis

Der Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert würdigte in seiner Laudatio auf Prof. Dr. Rita Süssmuth ihr Engagement für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Dafür erhielt die Präsidentin des Volkshochschulverbands am Freitag, 22. Februar 2013, den Deutschen Schöffenpreis im Großen Protokollsaal des Deutschen Bundestages.

Ein Ort mit demonstrativer Bedeutung

Der Ort der Preisübergabe sei keinesfalls beliebig ausgewählt, stellte Hausherr Lammert gleich zu Beginn seiner Rede klar, sondern habe „durchaus demonstrative Bedeutung“. Denn die Verleihung des Deutschen Schöffenpreises am Sitz des Parlaments mache deutlich, wie sehr gerade die beiden Verfassungsbereiche – Rechtsetzung durch Parlamente und Rechtsanwendung durch Gerichte – in einer besonderen Weise miteinander verbunden seien, so der Bundestagspräsident.

Die Plausibilität dessen, was Gerichte, Parlamente und die Regierungen tun, stehe und falle mit dem Vertrauen des Volkes, in dessen Auftrag sie handeln. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus – mit diesem Obersatz beginnt nicht nur die Formulierung unserer Verfassung, sondern das Selbstverständnis der Verfassungsinstitutionen“, so Lammert, der in seiner Rede an die Verurteilung der Geschwister Scholl genau vor 70 Jahren erinnerte.

„Schöffenamt ist kein Dabei-sein-Amt“

Noch am 22. Februar 1943 wurde jenes Todesurteil vollstreckt. Lammert spricht mit energischer Stimme: „Damals wie heute werden Urteile im Namen des Volkes gesprochen.“ Doch nicht nur dieses Urteil mache schmerzhaft darauf aufmerksam, dass es Ansprüchen und dem Willen des Volkes nicht entspricht, erklärt der Präsident.

Rita Süssmuth engagiert sich seit Jahren für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, als Präsidentin der Volkshochschulen organisiert sie die Schöffenausbildung. Ein wichtiges Element, schließlich sind Schöffen in der Urteilsfindung gleichberechtigt mit professionellen Richtern. „Dieses ist kein Dabei-sein-Amt, kein Demokratie-Spiel, sondern ein Amt, bei dem der ehrenamtliche Schöffe Verantwortung für ein Urteil übernimmt“, so H. Lieber, Vorsitzender des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter.

„Du musst wissen, wo du als Mensch stehst“

Hinter jedem Urteil steht ein Mensch, über den gerichtet wird. Auch deshalb sollten die Gerichte auf Augenhöhe sein. Rita Süssmuth hält daher die Verbindung zwischen professionellen Richtern und Laien in der Rechtsprechung für unabdingbar.

Für eine Verurteilung brauche es mehr als Wissen, sagt die frühere Bundestagspräsidentin. „Du musst wissen, wo du als Mensch stehst“, so Süssmuth. Schöffen bringen oft einen anderen Zugang, es dürfe nicht immer nur der mitreden, der die Kompetenz professionell erworben habe. Dennoch mache auch die Beteiligung ein Urteil nicht unantastbar. „Wenn wir nur noch zu Spezialisierten werden, mögen wir tolle Kopfmenschen sein. Aber das sagt noch nichts über die Persönlichkeit aus, und die brauchen wir als Mensch und als Demokrat.“

Quelle: Archiv des Deutscher Bundestag – Rita Süssmuth erhält im Bundestag den Schöffenpreis

Das Justiz-Projekt“: Wie resilient ist die dritte Gewalt?

Das Justiz-Projekt: Zusammenfassung der Ergebnisse

Friedrich Zillessen, Anna-Mira Brandau & Lennart Laude (Hrsg.)

Das Justiz-Projekt: Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt 2025. DOI: 10.17176/20251129-153444-0 ISBN: 978-3-565112-19-7

Das Justiz-Projekt, initiiert vom rechtswissenschaftlichen Open Access-Forum Verfassungsblog, hat seit Januar 2025 in rund 70 Recherchegesprächen gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Praxis Schwachstellen identifiziert und Szenarien entwickelt, die zeigen, wie und wo die deutsche Justiz angegriffen werden könnte.

8 Ansatzpunkte für autoritäres Handeln

Die entwickelten Szenarien verfolgen nicht das Ziel, die Zukunft vorherzusagen. Stattdessen sollen sie aufzeigen, wo mögliche Ansätze für autoritäres Handeln bestehen – und wie sie genutzt werden könnten. Die acht wichtigsten Ansatzpunkte, die wir identifiziert haben, auf einen Blick:

  1. Verfassungsgerichte sind für autoritäre Populisten weltweit ein wichtiges strategisches Zielobjekt. Dies gilt auch für die 16 deutschen Landesverfassungsgerichte, die praktisch und normativ von großer Bedeutung sind. Ihre vergleichsweise geringe Bekanntheit in der Öffentlichkeit macht sie zu einem leicht angreifbaren Ziel.
  2. International lässt sich beobachten, dass autoritäre Kräfte das Ziel verfolgen, die Ernennung von Richterinnen und Richtern zu steuern. Eine Vereinnahmung der Gerichte liegt im Interesse einer autoritär-populistischen Partei, weil sie dadurch Rechtsschutz gegen ihre eigene Politik erschweren kann. Während reine Exekutivernennungen missbrauchsanfällig sind, können Richterwahlausschüsse schneller obstruiert werden.
  3. In anderen Ländern können wir sehen, dass strategische Beförderungen erfolgen, damit „eigene Leute“ von innen Einfluss auf die Justiz nehmen können. Im deutschen Kontext sind Beurteilungen und Abordnungen zentrale Möglichkeiten, Beförderungen zu steuern und deshalb anfällig, um von autoritären Kräften gebraucht zu werden – ganz ohne, dass das geltende Recht dabei angepasst oder verletzt werden muss.
  4. Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter stellen ein potentes Instrument dar, um Einfluss auf die Judikative zu nehmen. In Deutschland spielt der Bereich in der Praxis (noch) keine große Rolle; theoretisch könnten autoritäre Populisten ihn aber leicht zweckentfremden.
  5. Beamtinnen und Beamte des einfachen, mittleren und gehobenen Justizdienstes und Angestellte halten den Gerichtsbetrieb aufrecht. Auch wenn das nicht-richterliche Personal der Gerichte bisher bei Fragen der Resilienz der Judikative wenig beachtet wurde, kann dessen Instrumentalisierung ein effektives Mittel autoritärer Populisten sein, um Sand ins Getriebe der Justiz zu streuen.
  6. Ein autoritär geführtes Justizministerium könnte bestehende rechtliche Möglichkeiten nutzen, um Gerichtszuständigkeiten gezielt zu verschieben. Dadurch könnte es zumindest grob steuern, welche Gerichte welche Verfahren bearbeiten. Darin liegt ein potenzieller Ansatzpunkt, bestimmte Verfahren gezielt an politisch ausgewählte Gerichte zu lenken.
  7. Die finanzielle Ausstattung der Gerichte mit Personal und Sachmitteln ist eine fundamentale Voraussetzung für eine funktionierende Justiz. Einsparungen in diesen Bereichen können die Arbeitsfähigkeit der Gerichte unmittelbar beeinflussen – die Androhung solcher Maßnahmen wird im Ausland bereits gezielt als politisches Druckmittel eingesetzt.
  8. Angesichts der weitreichenden Möglichkeiten, die Justiz über die IT auszuforschen oder lahmzulegen, muss für eine resiliente Justiz auch zwingend ihre technische Resilienz mitgedacht werden. Die IT-Infrastruktur stellt bisher national wie international ein weitgehend unerforschtes Einfallstor für politische Einflussnahme auf die Justiz dar. Wir haben Risiken identifiziert, die verdeutlichen, dass weitergehender Untersuchungsbedarf in diesem Feld besteht.

3 Quellen für die Verwundbarkeit der Justiz

  1. Einige Schwachstellen resultieren aus unzureichenden oder unbestimmten rechtlichen Regelungen.
    • Unzureichende rechtliche Regelungen sollten selbstverständlich angepasst werden. Allerdings darf nicht übersehen werden: Das geltende Recht zu ändern, wird oft als die einfachste und naheliegendste Lösung angesehen, um die Widerstandsfähigkeit demokratischer Institutionen zu stärken. Ein solches Vorgehen verspricht jedoch nur in wenigen Fällen tatsächliche Abhilfe.
    • Ein Beispiel: Die Wahl von Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern erfordert in vielen Ländern eine 2/3 Mehrheit. Dies ist aus Resilienzperspektive sinnvoll, öffnet aber auch Blockademöglichkeiten für eine Sperrminorität. Deshalb sollten normative Lösungen, etwa ein Ersatzwahlmechanismus, gefunden werden, um potenzielle Blockaden zu überkommen.
  2. Zahlreiche Einfallstore sind in der Verschränkung der Justiz mit den anderen Staatsgewalten und deren faktischen Zugriffsmöglichkeiten begründet.
    • Wo die Exekutive unmittelbaren Zugriff auf Justizbereiche erhält – Richterbesetzung, Haushalt, IT – muss sorgfältig geprüft werden, wie dieser Einfluss kontrolliert werden kann.
    • Ein Beispiel: Es ist gängige Praxis, dass Justizministerinnen und Justizminister Richterinnen und Richter vorübergehend in ihr Ministerium abordnen. Durch diese Abordnung können die abgeordneten Personen in andere und höhere Besoldungsgruppen wechseln. Diese aufgestiegenen Personen haben bei späteren (Rück-)Bewerbungen ans Gericht aus formellen Gründen deutlich höhere Erfolgsaussichten – das Justizministerium könnte diese Abordnungen also gezielt einsetzen, um Einfluss auf die Besetzung höherer Gerichtspositionen zu nehmen.
  3. Das wesentliche Einfallstor – und im Umkehrschluss: der wesentliche Resilienzfaktor – liegt im Justizpersonal.
    • Die Position der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten ist von besonderer Bedeutung – sie begründet einerseits mögliche Schwachstellen und kann andererseits Widerstandsfähigkeit der Justiz enorm stärken. Auf Ebene der Instanzgerichte sind sie unter anderem für Beurteilungen und Beförderungen maßgeblich; an den Landesverfassungsgerichten spielen sie eine zentrale Rolle für organisatorische Abläufe und die Vertretung nach außen.
    • Über diese Schlüsselpersonen hinaus trägt letztlich das Verhalten aller in der Justiz tätigen Personen maßgeblich zur Resilienz der Institution im Angesicht der autoritär-populistischen Strategie bei. Ohne sie kann eine unabhängige Justiz nicht bewahrt oder deren Übernahme verhindert werden.

Ausführliche Hintergrundinformationen zu jeder identifizierten Schwachstelle sowie, falls vorhanden, mögliche Resilienzmaßnahmen, finden sich in unserem Buch „Das Justiz-Projekt. Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt.“ Das Buch erscheint am 2. Dezember auf dem Verfassungsblog – natürlich Open Access.

Emma Bruhn

Kommunikationsmanagerin/

Wissenschaftliche Mitarbeiterin