Bundeskanzleramt i. V. m. Art 65 und 112 GG – interessante Einblicke und Eindrücke!

Eine sehr begehrte Veranstaltung mit hoher Nachfrage. Folgetermine stehen schon an – versprochen!

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Das Bundeskanzleramt einmal von außen und innen genauer betrachten – das taten unsere ehrenamtlichen Richterinnen und Richter während der Führung durch die architektonisch hochwertig und ideenreich gestalteten Räume nach dem Entwurf der Architekten Axel Schultes und Charlotte Frank. Als „Band des Bundes“ bezeichnet, verbindet das Konzept über die Spree hinweg Ost und West der lange geteilten Stadt. Mit dem neu entstehenden Erweiterungsbau auf der anderen Seite der Spree wird es auch eine neue 2-stöckige Brücke geben, über die zukünftig auch Bürgerinnen und Bürger über die Spree flanieren können.

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Wie funktioniert denn aber der „Geschäftsbetrieb“ in diesem „hohen Haus“? Dies und viele andere Themen erläuterte uns unser sehr kompetenter Guide. Hier spielt Artikel 65 des Grundgesetzes eine entscheidende Rolle, in dem festgeschrieben ist, wie die Zusammenarbeit der Bundesregierung zu erfolgen hat. Demnach bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür auch die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung, die der Bundeskanzler allerdings leitet.

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Entsprechend der Geschäftsordnung haben die Ministerien allerdings vor dem Zusammentreffen des Kabinetts einen Konsens zu erarbeiten. Damit dies funktioniert, gibt es im Bundeskanzleramt Spiegelreferate, die die Struktur der Bundesministerien nachbilden. Diese Schnittstellenfunktion sichert die Koordination, die Information des Bundeskanzlers über den Kanzleramtsministers und die Erarbeitung von abgestimmten Entscheidungsvorlagen. Wenn diese gut vorbereitet sind, dann dürfte die Sitzung der Bundesregierung im Kabinettssaal im 6. OG des Bundeskanzleramtes nur noch pro forma sein.

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Nichts desto trotz gibt es in der Kabinettssitzung immer auch Diskussionsbedarf. Der Bundesfinanzminister nimmt hier eine besondere Rolle ein, da ihm ein Vetorecht nach Artikel 112 Grundgesetz zusteht, nach dem überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben der Zustimmung des Finanzministers bedürfen. Dieses Recht dient der Haushaltsdisziplin und der Sicherung der Währung – wird aber eher selten angewandt.

Die Sitzordnung im Kabinettssaal hat eine besondere Bedeutung. So sitzt der Bundeskanzler in der Mitte mit Blick auf das Reichstagsgebäude. So soll er immer daran erinnert werden, von wem er gewählt wurde. Ihm gegenüber sitzt der Bundesfinanzminister. Da der jetzige Bundesfinanzminister gleichzeitig Vizekanzler ist, hat dieser sich allerdings dazu entschieden, seinen Platz neben dem Bundeskanzler einzunehmen. Der Verteidigungsminister, zunächst außen sitzend, hat seinen Platz nunmehr im mittleren Bereich. Warum saß so ein wichtiges Ministerium wie Verteidigung außen? Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 gab es zunächst kein Verteidigungsministerium. Die Bundeswehr wurde 1955 gegründet und somit befand sich der Platz des neuen Ministers zunächst auf einem „freien“ Stuhl. 

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Natürlich gab es auch Kunst und die Kanzlergalerie zu bewundern.

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Der internationale Konferenzraum

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Presseerklärungen im Stehen abzuhalten, würde eine bessere Figur machen, so erklärte man uns.

Vielen Dank an das Bundeskanzleramt und Team. Wir freuen uns sehr auf die nächste Führung im September.

Jörg Siegmann, stellv. Vorstandsvorsitzender des BehR LV BRB-B

 

 

 

 

 

 

Jugendarrest – an den Heimspieltagen von Hertha BSC? – RiAG Stephan Kuperion führt durch die Jugendarrestanstalt Berlin – Brandenburg

Die Berliner Morgenpost betitelte ihn in einem Bericht aus 2024 als „Urgestein der Berliner Justiz“ und dem wird RiAG Stephan Kuperion, langjähriger Jugendrichter am Amtsgericht Tiergarten, auch gerecht. Er widmet sich ganzheitlich dem Erziehungsgedanken nach § 2 I Jugendgerichtsgesetz (JGG).

In einer für Jugendschöffinnen und -schöffen einzigartigen Führung durch die Jugendarrestanstalt Berlin – Brandenburg erklärt er die erzieherische Maßnahme des Jugendarrests nach § 16 JGG für Jugendliche, die eine Straftat begangen haben, aber noch keine Jugendstrafe erhalten. Das Gesetz unterscheidet gem. § 16 I JGG zwischen Freizeitarrest (1 – 2 Freizeiten), Kurzarrest (2 – 4 Tage) und Dauerarrest (1 – 4 Wochen). 

RiAG Stephan Kuperion mit Max Langner, Vorstandsmitglied im BehR LV BRB – B

Es soll sich um einen kurzen Freiheitsentzug mit sühnendem und erzieherischen Charakter handeln. Daher schaut die Anstaltsleitung genau hin. Nach einem Delikt beim Fußballspiel legt man den Arrest z. B. auf die Heimspieltage von Hertha BSC oder Union Berlin, um für den Jugendlichen ein deutliches Signal zu setzen.

30 Plätze für Mädchen und Jungen stehen in der Jugendarrestanstalt Berlin – Brandenburg zur Verfügung, die beim ersten Hinsehen eher einen familiären Charakter aufweist. Erst beim Eintreten in eine Arrestzelle wird deutlich, dass die Jugendlichen abends, maximal mit einem Buch bestückt, für die Nacht eingeschlossen werden.    

Die anstaltseigene Bücherei lebt von der Leidenschaft der Arrestleitung. Persönlichkeiten wie Tim Raue, Sebastian Fitzek oder Thomas Gottschalk hielten hier Lesungen, um den Jugendlichen auf ihrem Weg zurück in ein hoffentlich straffreies Leben Rückenstärkung zu geben.

Wäre da nicht die Mauer hinter dem Fußballtor, so könnte man meinen, dass alles ganz entspannt und chillig abläuft. Aber es gibt einen strikten Tagesplan, der den Jugendlichen Struktur gibt. „Wir fahren alles runter und plötzlich möchte der Jugendliche mit dem Sozialdienst reden“ – so erklärt Stephan Kuperion, warum das Handyverbot, kein Fernsehen in den Zellen und auch sonst kein Kontakt nach draußen wichtig ist, damit sich die jungen Menschen „erden“ können.

Jörg Siegmann, stellv. Vorstandsvorsitzender des BehR – LV BRB – B

 

 

Maßregelvollzug in Berlin – spannend tiefe Einblicke!

Dr. Karl Kreutzberg
Dr. Karl Kreutzberg im Haus der Demokratie und Menschenrechte

„Mit Spannung habe ich den Vortrag von Herrn Dr. Kreutzberg erwartet und wurde mehr als positiv überrascht“ – so ein Feedback einer Schöffin nach unserer Veranstaltung am 10. März 2026 im ‚Haus der Demokratie und Menschenrechte‘ in Berlin-Friedrichshain. Und in der Tat hat Dr. Karl Kreutzberg, ehemaliger Chefarzt des ‚Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin‘ gut 30 Schöffinnen und Schöffen spannend tiefe Einblicke in Theorie und Praxis des Maßregelvollzugs gegeben.

Vom geschichtlichen Rückblick mit Blick auf die „große Psychiatriereform“ in der 1970er Jahren und der Entwicklung des Maßregelvollzugs in Deutschland bis hin zur Gegenwart nahm uns Herr Dr. Kreutzberg mit auf seine „Reise durch die §§ 21, 22, 63 und 64 StGB“.

Dr. Karl Kreutzberg

Im Schnitt hätte ein Mensch fünf stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen hinter sich, bevor er als Täter zum Maßregelvollzug verurteilt wird. Die Botschaft von Herrn Dr. Kreutzberg verdeutlichte die Notwendigkeit der Verbesserung des „Frühwarnsystems“, so dass es erst gar nicht zum Maßregelvollzug kommen müsse.

v.l.n.r.: Petra Ott, Dr. Karl Kreutzberg, Jörg Siegmann, Corinna Mix, Heike Schmidt

Ein herzliches Dankeschön ging vom Vorstand des Landesverbandes Brandenburg – Berlin an Herrn Dr. Kreutzberg, dessen Vortrag die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit großem Applaus ehrten.

Jörg Siegmann, stellv. Vorstandsvorsitzender des BehR – LV BRB – B

 

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 14. Februar 2026

Datenpanne bei Berliner Schöffenwahl: Vertrauen in den Datenschutz schwer erschüttert

Berliner Schöffenverband fordert lückenlose Aufklärung und verbindliche Schutzmaßnahmen

Berlin. Der Landesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zeigt sich tief besorgt über die Datenpanne im Zusammenhang mit der Schöffenwahl 2023/2024 im Bezirk Berlin-Mitte. Wie verschiedene Mediendienste berichteten, wurden personenbezogene Daten von über 700 Schöffenkandidaten – darunter Namen, Wohnpostleitzahlen, Geburtsjahre, Berufe sowie in 16 Fällen sogar vollständige Wohnanschriften und exakte Geburtsdaten – durch ein Versehen des Bezirksamts mehrere Wochen lang öffentlich im Internet zugänglich gemacht. Darüber hinaus blieben die betreffenden Listen über weitere Jahre im Internet Archive abrufbar, ohne dass das Bezirksamt Maßnahmen zur Bereinigung ergriffen hatte.

Schöffinnen und Schöffen sind besonders schutzbedürftig

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter übernehmen eine unverzichtbare Funktion in unserem Rechtsstaat. Sie sind formal den Berufsrichterinnen und -richtern gleichgestellt und tragen Mitverantwortung für Urteile, die tief in das Leben der Betroffenen eingreifen können. Diese Tätigkeit macht sie zu einer Zielgruppe für Einschüchterungsversuche und Drohungen – Vorfälle, die in der Vergangenheit bereits eingetreten sind, zeigen, dass dies kein theoretisches Szenario darstellt.

Erst im Jahr 2025 wurde in Berlin ein Schöffe nach einer Verhandlung von einem Angeklagten aus dem Querdenker-Umfeld verfolgt und bedroht. Solche Vorfälle verdeutlichen: Der Schutz personenbezogener Daten von Schöffinnen und Schöffen ist keine bloße Formalität, sondern eine Frage der persönlichen Sicherheit. Eine Offenlegung von Wohnanschriften und Personendaten im Internet kann schwerwiegende und nicht mehr rückgängig zu machende Konsequenzen haben.

Mehrfaches Versagen auf mehreren Ebenen

Der vorliegende Vorfall offenbart schwerwiegende organisatorische Mängel. Aus Sicht des Schöffenverbandes ist festzuhalten:

Erstens: Die Verfahrensvorschriften zur Veröffentlichung wurden durch ein einfaches Versehen bei der Protokollführung verletzt, ohne dass mehrfach vorgesehene Prüfinstanzen – das Bezirksamtsgremium, der zuständige Geschäftsbereich und das Büro der Bezirksoberbürgermeisterin – den Fehler erkannten.

Zweitens: Nach Bekanntwerden des Vorfalls unterblieb die nach Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden gesetzlich vorgeschriebene Meldung an die Berliner Datenschutzbehörde. Die betroffenen Personen wurden nicht informiert.

Drittens: Das Bezirksamt unterließ es, die Daten aus dem Internet Archive löschen zu lassen – sodass die Listen noch Jahre nach dem ursprünglichen Vorfall öffentlich einsehbar blieben und erst durch einen Hinweis von netzpolitik.org im Januar 2026 entfernt wurden.

Konsequenzen für das Ehrenamt und die Demokratie

Besonders alarmierend ist die mögliche Abschreckungswirkung für künftige Schöffenkandidatinnen und -kandidaten. Bereits die unmittelbar Betroffene, die netzpolitik.org unter dem Pseudonym „Marie“ zu Wort kommen ließ, erklärte, dass sie sich aufgrund des Vorfalls nicht erneut auf das Schöffenamt bewerben würde. Das Schöffenamt ist in weiten Teilen eine Bürgerpflicht, die auf Freiwilligkeit und Vertrauen in staatliche Institutionen angewiesen ist. Wer bereit ist, Verantwortung im Rechtsstaat zu übernehmen, muss sich darauf verlassen können, dass seine persönlichen Daten durch die Behörden mit der gebotenen Sorgfalt geschützt werden.

Unsere Forderungen

Der Landesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter fordert das Bezirksamt Berlin-Mitte und den Berliner Senat auf:

  1. Lückenlose Aufklärung: Der vollständige Hergang des Vorfalls ist transparent und öffentlich darzulegen. Alle betroffenen Personen müssen individuell, vollständig und verständlich über Art, Umfang und mögliche Folgen der Datenpanne informiert werden.
  2. Verbindliche Schutzmaßnahmen: Es sind verbindliche organisatorische und technische Verfahrensregeln einzuführen, die sicherstellen, dass Vorschlagslisten für Schöffen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter zu keiner Zeit unbeabsichtigt veröffentlicht werden können. Gewählten Schöffen ist eine Auskunftssperre im Melderegister anzubieten.
  3. Bereinigung digitaler Spuren: Es ist systematisch zu prüfen und sicherzustellen, dass die Daten aus sämtlichen digitalen Archiven und Cache-Systemen nachhaltig entfernt wurden.
  4. Bundesweite Standards: Wir appellieren an die Justizministerkonferenz der Länder, einheitliche datenschutzkonforme Mindeststandards für die Durchführung von Schöffenwahlen zu entwickeln und verbindlich festzuschreiben.

„Wer bereit ist, sich ehrenamtlich in unserem Rechtsstaat zu engagieren, verdient volles Vertrauen in den Schutz seiner persönlichen Daten. Dieser Vorfall ist ein schwerer Vertrauensbruch – nicht nur gegenüber den Betroffenen, sondern gegenüber dem Ehrenamt insgesamt. Wir erwarten von den zuständigen Stellen eine ernsthafte Aufarbeitung und lückenlosen Schutz für die Zukunft.“

Koray Özbagci, Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Landesverband Brandenburg-Berlin e.V.

Berliner Strafgerichte veröffentlichen Gerichtstermine

Pressemitteilung vom 22.01.2026

https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/das-gericht/besucherinformationen/#wochenplan

Die Berliner Strafgerichte – das Amtsgericht Tiergarten, das Landgericht Berlin I und die Strafsenate des Kammergerichts – werden künftig eine Auswahl an Gerichtsterminen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten, auf ihren Webseiten veröffentlichen. Bekanntgegeben werden grundsätzlich alle in der Folgewoche anstehenden Hauptverhandlungstermine in Strafsachen beim Kammergericht und beim Landgericht Berlin I.