Entschädigung für Zeitaufwand muss nicht versteuert werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt ein wichtiges Urteil veröffentlicht: Die Entschädigung für Zeitaufwand (§ 16 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) muss nicht entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltungen von den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern versteuert werden. Siehe Presseerklärung des BFH. „BFH: Entschädigung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter teilweise nicht zu versteuern“

Mitglieder haben das vollständige Urteil mit Erläuterungen in der Verbandszeitschrift „Richter ohne Robe“, Ausgabe 2/2017 erhalten.

Neuer Landesvorstand gewählt

Am 13. Mai 2023 hat der Bund der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Landesverband Brandenburg und Berlin) einen neuen Vorstand für 2 Jahre gewählt.

Der neue Vorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Norman Uhlmann (Vorsitzender)
  • Petra Ott (Stellvertreterin)
  • Heike Schmidt (Stellvertreterin)
  • Corinna Mix (Stellvertreterin)
  • Jan Lohse (Beisitzer)
  • Corvin Blanke (Beisitzer)
  • Alexander Michael Boster (Beisitzer)
  • Michael Rickert (Beisitzer)

Der neue Vorstand hat unverzüglich seine Arbeit aufgenommen. Alle Gewählten bedanken sich für das Vertrauen, welches die Mitgliederversammlung ihnen entgegengebracht hat.

Brandenburger Kommunen regeln die Abgabefrist der freiwilligen Bereitschaftserklärung (für das Schöffenamt) deutlich unterschiedlich

Alle Interessierten für das Schöffenamt sollten prüfen, wann die Frist zur Abgabe der freiwilligen Benennung für das Amt abläuft. Es hat sich herausgestellt, dass in einigen Kommunen bereits die Listen geschlossen wurden, so etwa in Potsdam bereits am 16.02.2023.

In Frankfurt/Oder hingegen bleiben die freiwilligen Benennungen nach der Auskunft des zuständigen Wahlamtsleiters bis zum 31.05.2023 möglich.

In Zweifelsfällen wenden Sie sich gerne an uns vor der Abgabe – wir prüfen, ob eine Abgabe in Ihrer Gemeinde noch möglich ist. Wir als Landesverband sind nicht der Adressat von Bereitschaftserklärungen.

Wir Schöffen das!

Berliner Bezirke schließen die Schöffenliste

In Berlin werden spätestens zum 28.02.2023 die Listen für freiwillige Bereitschaftserklärungen geschlossen. Das teilten uns übereinstimmend die Berliner Bezirksämter mit. Freiwillige Bereitschaftserklärungen, die später eingehen, werden nicht berücksichtigt!

Bitte beachten Sie diese Frist für die Abgabe.

Der Landesverband wünscht allen Freiwilligen, dass sie tatsächlich zum 1.1.2024 in die neue Amtszeit starten können.

 

Wir Schöffen das!

Ehrenamtliche Verwaltungsrichter/innen gesucht – Bewerbung bis Ende November 2022

Viele wissen es nicht. Derzeit läuft parallel zur Schöffenwahl – jedoch nach uns vorliegenden Informationen nur bis Ende November 2022 – die Benennungsphase für die nächste Amtsperiode der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und ehrenamtlichen Verwaltungsrichter (Oberverwaltungsgericht sowie Verwaltungsgericht).

 

Im Folgenden ein kleiner Steckbrief zum Ehrenamt als Verwaltungsrichter:

– Berufungszeit 5 Jahre

– Vorschlagsliste erstellt der Landkreis und sendet diese an die Gerichte, für Berlin sind die Bezirke entsprechend zuständig

– Einsetzung erfolgt erst durch die Verwaltungsgerichte

– gemeinsames Oberverwaltungsgericht Brandenburg/Berlin ist auch zu besetzen

– Befugnisse: gleichberechtigte Teilnahme an den Verhandlungen, i.d.R. Vorbesprechungen, Akteneinsicht (Vertretung im Abwesenheitsfalle)

Altersgrenze (nach oben): keine

 

Bewerben Sie sich jetzt bei Ihrem Brandenburger Landkreis oder Berliner Bezirk.

Selbst viele Bezirkspolitiker und Politikerinnen kennen die aktuelle Benennungsphase nicht, daher haben wir uns erlaubt das Berliner und Brandenburger Bewerbungsformular (Bereitschaftserklärung) und einen weiterführende Link zu teilen.

Bereitschaftserklärung als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter/in (Berlin)

Bewerbungsformular (Brandenburg)

Weiterführende Links:

Berlin Reinickendorf