Jugendarrest – an den Heimspieltagen von Hertha BSC? – RiAG Stephan Kuperion führt durch die Jugendarrestanstalt Berlin – Brandenburg

Die Berliner Morgenpost betitelte ihn in einem Bericht aus 2024 als „Urgestein der Berliner Justiz“ und dem wird RiAG Stephan Kuperion, langjähriger Jugendrichter am Amtsgericht Tiergarten, auch gerecht. Er widmet sich ganzheitlich dem Erziehungsgedanken nach § 2 I Jugendgerichtsgesetz (JGG).

In einer für Jugendschöffinnen und -schöffen einzigartigen Führung durch die Jugendarrestanstalt Berlin – Brandenburg erklärt er die erzieherische Maßnahme des Jugendarrests nach § 16 JGG für Jugendliche, die eine Straftat begangen haben, aber noch keine Jugendstrafe erhalten. Das Gesetz unterscheidet gem. § 16 I JGG zwischen Freizeitarrest (1 – 2 Freizeiten), Kurzarrest (2 – 4 Tage) und Dauerarrest (1 – 4 Wochen). 

RiAG Stephan Kuperion mit Max Langner, Vorstandsmitglied im BehR LV BRB – B

Es soll sich um einen kurzen Freiheitsentzug mit sühnendem und erzieherischen Charakter handeln. Daher schaut die Anstaltsleitung genau hin. Nach einem Delikt beim Fußballspiel legt man den Arrest z. B. auf die Heimspieltage von Hertha BSC oder Union Berlin, um für den Jugendlichen ein deutliches Signal zu setzen.

30 Plätze für Mädchen und Jungen stehen in der Jugendarrestanstalt Berlin – Brandenburg zur Verfügung, die beim ersten Hinsehen eher einen familiären Charakter aufweist. Erst beim Eintreten in eine Arrestzelle wird deutlich, dass die Jugendlichen abends, maximal mit einem Buch bestückt, für die Nacht eingeschlossen werden.    

Die anstaltseigene Bücherei lebt von der Leidenschaft der Arrestleitung. Persönlichkeiten wie Tim Raue, Sebastian Fitzek oder Thomas Gottschalk hielten hier Lesungen, um den Jugendlichen auf ihrem Weg zurück in ein hoffentlich straffreies Leben Rückenstärkung zu geben.

Wäre da nicht die Mauer hinter dem Fußballtor, so könnte man meinen, dass alles ganz entspannt und chillig abläuft. Aber es gibt einen strikten Tagesplan, der den Jugendlichen Struktur gibt. „Wir fahren alles runter und plötzlich möchte der Jugendliche mit dem Sozialdienst reden“ – so erklärt Stephan Kuperion, warum das Handyverbot, kein Fernsehen in den Zellen und auch sonst kein Kontakt nach draußen wichtig ist, damit sich die jungen Menschen „erden“ können.

Jörg Siegmann, stellv. Vorstandsvorsitzender des BehR – LV BRB – B

 

 

Maßregelvollzug in Berlin – spannend tiefe Einblicke!

Dr. Karl Kreutzberg
Dr. Karl Kreutzberg im Haus der Demokratie und Menschenrechte

„Mit Spannung habe ich den Vortrag von Herrn Dr. Kreutzberg erwartet und wurde mehr als positiv überrascht“ – so ein Feedback einer Schöffin nach unserer Veranstaltung am 10. März 2026 im ‚Haus der Demokratie und Menschenrechte‘ in Berlin-Friedrichshain. Und in der Tat hat Dr. Karl Kreutzberg, ehemaliger Chefarzt des ‚Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin‘ gut 30 Schöffinnen und Schöffen spannend tiefe Einblicke in Theorie und Praxis des Maßregelvollzugs gegeben.

Vom geschichtlichen Rückblick mit Blick auf die „große Psychiatriereform“ in der 1970er Jahren und der Entwicklung des Maßregelvollzugs in Deutschland bis hin zur Gegenwart nahm uns Herr Dr. Kreutzberg mit auf seine „Reise durch die §§ 21, 22, 63 und 64 StGB“.

Dr. Karl Kreutzberg

Im Schnitt hätte ein Mensch fünf stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen hinter sich, bevor er als Täter zum Maßregelvollzug verurteilt wird. Die Botschaft von Herrn Dr. Kreutzberg verdeutlichte die Notwendigkeit der Verbesserung des „Frühwarnsystems“, so dass es erst gar nicht zum Maßregelvollzug kommen müsse.

v.l.n.r.: Petra Ott, Dr. Karl Kreutzberg, Jörg Siegmann, Corinna Mix, Heike Schmidt

Ein herzliches Dankeschön ging vom Vorstand des Landesverbandes Brandenburg – Berlin an Herrn Dr. Kreutzberg, dessen Vortrag die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit großem Applaus ehrten.

Jörg Siegmann, stellv. Vorstandsvorsitzender des BehR – LV BRB – B

 

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 14. Februar 2026

Datenpanne bei Berliner Schöffenwahl: Vertrauen in den Datenschutz schwer erschüttert

Berliner Schöffenverband fordert lückenlose Aufklärung und verbindliche Schutzmaßnahmen

Berlin. Der Landesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zeigt sich tief besorgt über die Datenpanne im Zusammenhang mit der Schöffenwahl 2023/2024 im Bezirk Berlin-Mitte. Wie verschiedene Mediendienste berichteten, wurden personenbezogene Daten von über 700 Schöffenkandidaten – darunter Namen, Wohnpostleitzahlen, Geburtsjahre, Berufe sowie in 16 Fällen sogar vollständige Wohnanschriften und exakte Geburtsdaten – durch ein Versehen des Bezirksamts mehrere Wochen lang öffentlich im Internet zugänglich gemacht. Darüber hinaus blieben die betreffenden Listen über weitere Jahre im Internet Archive abrufbar, ohne dass das Bezirksamt Maßnahmen zur Bereinigung ergriffen hatte.

Schöffinnen und Schöffen sind besonders schutzbedürftig

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter übernehmen eine unverzichtbare Funktion in unserem Rechtsstaat. Sie sind formal den Berufsrichterinnen und -richtern gleichgestellt und tragen Mitverantwortung für Urteile, die tief in das Leben der Betroffenen eingreifen können. Diese Tätigkeit macht sie zu einer Zielgruppe für Einschüchterungsversuche und Drohungen – Vorfälle, die in der Vergangenheit bereits eingetreten sind, zeigen, dass dies kein theoretisches Szenario darstellt.

Erst im Jahr 2025 wurde in Berlin ein Schöffe nach einer Verhandlung von einem Angeklagten aus dem Querdenker-Umfeld verfolgt und bedroht. Solche Vorfälle verdeutlichen: Der Schutz personenbezogener Daten von Schöffinnen und Schöffen ist keine bloße Formalität, sondern eine Frage der persönlichen Sicherheit. Eine Offenlegung von Wohnanschriften und Personendaten im Internet kann schwerwiegende und nicht mehr rückgängig zu machende Konsequenzen haben.

Mehrfaches Versagen auf mehreren Ebenen

Der vorliegende Vorfall offenbart schwerwiegende organisatorische Mängel. Aus Sicht des Schöffenverbandes ist festzuhalten:

Erstens: Die Verfahrensvorschriften zur Veröffentlichung wurden durch ein einfaches Versehen bei der Protokollführung verletzt, ohne dass mehrfach vorgesehene Prüfinstanzen – das Bezirksamtsgremium, der zuständige Geschäftsbereich und das Büro der Bezirksoberbürgermeisterin – den Fehler erkannten.

Zweitens: Nach Bekanntwerden des Vorfalls unterblieb die nach Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden gesetzlich vorgeschriebene Meldung an die Berliner Datenschutzbehörde. Die betroffenen Personen wurden nicht informiert.

Drittens: Das Bezirksamt unterließ es, die Daten aus dem Internet Archive löschen zu lassen – sodass die Listen noch Jahre nach dem ursprünglichen Vorfall öffentlich einsehbar blieben und erst durch einen Hinweis von netzpolitik.org im Januar 2026 entfernt wurden.

Konsequenzen für das Ehrenamt und die Demokratie

Besonders alarmierend ist die mögliche Abschreckungswirkung für künftige Schöffenkandidatinnen und -kandidaten. Bereits die unmittelbar Betroffene, die netzpolitik.org unter dem Pseudonym „Marie“ zu Wort kommen ließ, erklärte, dass sie sich aufgrund des Vorfalls nicht erneut auf das Schöffenamt bewerben würde. Das Schöffenamt ist in weiten Teilen eine Bürgerpflicht, die auf Freiwilligkeit und Vertrauen in staatliche Institutionen angewiesen ist. Wer bereit ist, Verantwortung im Rechtsstaat zu übernehmen, muss sich darauf verlassen können, dass seine persönlichen Daten durch die Behörden mit der gebotenen Sorgfalt geschützt werden.

Unsere Forderungen

Der Landesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter fordert das Bezirksamt Berlin-Mitte und den Berliner Senat auf:

  1. Lückenlose Aufklärung: Der vollständige Hergang des Vorfalls ist transparent und öffentlich darzulegen. Alle betroffenen Personen müssen individuell, vollständig und verständlich über Art, Umfang und mögliche Folgen der Datenpanne informiert werden.
  2. Verbindliche Schutzmaßnahmen: Es sind verbindliche organisatorische und technische Verfahrensregeln einzuführen, die sicherstellen, dass Vorschlagslisten für Schöffen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter zu keiner Zeit unbeabsichtigt veröffentlicht werden können. Gewählten Schöffen ist eine Auskunftssperre im Melderegister anzubieten.
  3. Bereinigung digitaler Spuren: Es ist systematisch zu prüfen und sicherzustellen, dass die Daten aus sämtlichen digitalen Archiven und Cache-Systemen nachhaltig entfernt wurden.
  4. Bundesweite Standards: Wir appellieren an die Justizministerkonferenz der Länder, einheitliche datenschutzkonforme Mindeststandards für die Durchführung von Schöffenwahlen zu entwickeln und verbindlich festzuschreiben.

„Wer bereit ist, sich ehrenamtlich in unserem Rechtsstaat zu engagieren, verdient volles Vertrauen in den Schutz seiner persönlichen Daten. Dieser Vorfall ist ein schwerer Vertrauensbruch – nicht nur gegenüber den Betroffenen, sondern gegenüber dem Ehrenamt insgesamt. Wir erwarten von den zuständigen Stellen eine ernsthafte Aufarbeitung und lückenlosen Schutz für die Zukunft.“

Koray Özbagci, Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Landesverband Brandenburg-Berlin e.V.

Berliner Strafgerichte veröffentlichen Gerichtstermine

Pressemitteilung vom 22.01.2026

https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/das-gericht/besucherinformationen/#wochenplan

Die Berliner Strafgerichte – das Amtsgericht Tiergarten, das Landgericht Berlin I und die Strafsenate des Kammergerichts – werden künftig eine Auswahl an Gerichtsterminen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten, auf ihren Webseiten veröffentlichen. Bekanntgegeben werden grundsätzlich alle in der Folgewoche anstehenden Hauptverhandlungstermine in Strafsachen beim Kammergericht und beim Landgericht Berlin I.

Bundesmitgliederversammlung in Fulda 31.01.- 01.02.2026

DVS – Bundesmitgliederversammlung 2026 

Dem Bundesverband als Dachorganisation gehören 8 Landesverbänden mit ca. 2.000 Mitgliedern an. Der Landesverband Brandenburg Berlin ist nach NRW der zweitgrößte Verband.

In regelmäßigen Abständen findet eine Bundesmitgliederversammlung statt.

Beschlossen wurden 

  • der Haushalt für das Jahr 2026/2027
  • die Entlastung des Vorstandes
  • Inhalte der Fachzeitschrift RohR
  • die Prüfung  einer Archivierung der DVS Kolleg Videos.

Der Landesverband Berlin-Brandenburg vertreten durch die Vorstandsmitglieder Petra Ott, Heike Schmidt, Jörg Siegmann und Koray Özbagci

Zugeschaltet hatte sich auch unsere ehemalige Bundesjustizministerin und Ehrenmitglied  des Bundesverbandes Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin. Von ihr erfuhren wir in den letzten Jahren viel Unterstützung in allen Fragen rund um das Schöffenwesen.

 

Ein breites Portfolio an Themen wurde beraten.

Diskutiert wurde beispielsweise wie die Arbeit der Schöffenvertretungen in Berlin und Brandenburg funktioniert und wie man bundesweit solche Vertretungen an den Land- und Amtsgerichten etablieren kann. Bei den anderen Landesverbänden stieß das Thema der Schöffenvertretungen auf großes Interesse. Derzeit gibt es diese Vertretungen nur in Berlin, Brandenburg und Thüringen.

Vorgestellt wurde das Thema durch Koray Özbagci und Jörg Siegmann.

Auch Kritikpunkte, wie nicht geregelte Aufgabenfelder, die direkte Kontaktaufnahme zu Schöffen und Schöffinnen, Informationen über Weiterbildungsangebote etc., wurden intensiv diskutiert.

Neben den Berichten aus den Landesverbänden kamen auch der Austausch über die Zeitschrift Richter ohne Robe und der Ausbau des DVS Kolleg nicht zu kurz. Besonderer Gast war die rechtspolitische Sprecherin der SPD Fraktion im hessischen Landtag, die über ihre Arbeit berichtet hat und zahlreiche Anregungen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter entgegen nahm.

Ein Highlight der Mitgliederversammlung war die Stadtführung mit einem historischen Nachtwächter, der einen tiefen Einblick in die Stadtgeschichte geboten hat.

 

Ein weiteres unerwartetes und ungeplantes Highlight der Mitgliederversammlung – die Fastnacht (ausgesprochen Foaset) in unserem Hotel in Fulda Lebe und lebe losse

Unser Dank gilt den Organisatoren der Bundesmitgliederversammlung aus dem Landesverband Hessen unter dem Vorsitz von Rüdiger Georg.