Berliner Demokratiekonferenz 2025 und wir waren dabei

Am 06. und 07. hatte die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die 2. Berliner Demokratiekonferenz organisiert, um gemeinsam Perspektiven, Vorhaben und Strategien für eine weitere Stärkung und Bündelung der Demokratiearbeit in Berlin zu entwickeln.

Für uns als Landesverband der ehrenamtlichen Richter eine gute Möglichkeit  uns bekannter zu machen und Networking zu betreiben. Neben intensiven Gesprächen mit einem Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, der Robert Bosch Stiftung und der Landeszentrale für politische Bildung, die uns in unseren Vorhaben bestärkten Dialog und Zusammenhalt auch in die Berliner Stadtgesellschaft hinein zu vertreten.

 

Unsere stellvertretende Vorsitzende

Heike Schmidt vertrat uns als Panelgast 

PANEL | Wie stärken wir das demokratische Engagement in Berlin?

Was nehmen wir mit:

Gesellschaftlicher Zusammenhalt lebt von Austausch und Dialog.
Wir konnten das Ehrenamt “ Schöffin und Schöffe“ in den Fokus rücken.
Bei einem großen Teil der Anwesenden konnten wir Interesse wecken, sich ggf. für die nächste Schöffenwahlperiode zu bewerben.

Wieder eine gelungene Führung im Kriminalgericht Berlin

Die letzte von fünf Führungen in 2025 durch das Kriminalgericht in Berlin Moabit war wieder ein Highlight für alle Teilnehmer. Neben Informationen zur Architektur, dem obligatorischen Besuch der beeindruckenden Poststelle, dem Anwaltszimmer und der Bibliothek konnten wir einem sehr interessanten Prozessauftakt am Landgericht beiwohnen. In diesem ging es um den Polizeitrick und Schockanruf, den die drei angeklagten jungen türkischen und deutsch-türkischen Frauen erfolgreich an älteren Menschen – in diesem Fall sogar mit Doktortitel – angewendet haben sollen, um sie um viel Geld zu betrügen. Nach der Verhandlung hatte die Schöffinnen- und Schöffengruppe sogar noch die Gelegenheit, mit dem Vorsitzenden Richter ins Gespräch zu kommen. Der anschließende Besuch bei der Staatsanwaltschaft gab einen sehr guten Einblick in die Arbeit der Abteilung für organisierte Kriminalität mit dem wichtigen Hinweis, man möge genau auf die Umsätze seines Kontos achten – spezialisierte Gruppen würden sich Zugang zu fremden Konten verschaffen und diese dann zur Geldwäsche nutzen. Der Abschluss fand wie immer in der Cafeteria bei einem erfrischenden Getränk statt. Wir freuen uns auf die neuen in 2026 stattfinden Führungen, deren Termine wir rechtzeitig im kommenden Jahr bekanntgeben. 

Im Gespräch mit Axel Petermann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lange hatten wir diese Veranstaltung schon geplant und Herrn Petermann bereits vor anderthalb Jahren erstmals angefragt – am 11.10. hat endlich alles gepasst. Der Berliner Senat erachtete unsere Weiterbildungsveranstaltung als förderungswürdig und diverse Vorstandsmitglieder übernahmen die vielen verschiedenen Aufgaben, die eine große Veranstaltung im Vorfeld erfordern. Und vor allem konnte Axel Petermann in seinem vollen Kalender einen Termin für unsere Schöffinnen und Schöffen reservieren. Zwar arbeitet er natürlich nicht mehr im aktiven Polizeidienst, ist aber als äußerst erfolgreicher Buchautor ein sehr gefragter Gesprächspartner und wird außerdem im Februar 2026 sein neues Buch vorstellen.

Für die am Samstag anwesenden Schöffinnen und Schöffen bot Herr Petermann als zertifizierter Fallanalytiker mit jahrzehntelanger praktischer Erfahrung zunächst einen fundierten Überblick über die Theorie der Fallanalyse, insbesondere die Kunst, Tatorte zu interpretieren, selbst dann, wenn Tötungsdelikte lange zurückliegen und es am Tatort scheinbar nichts mehr zu entdecken gibt.

Der Vortrag machte die Theorie dann durch diverse Fallbeschreibungen lebendig und mit vielen Fotos anschaulich. Das war harte Kost und wird bestimmt in allen Zuhörern noch lange nachwirken. Es hat aber auch gut demonstriert, wie wichtig die Inaugenscheinnahme von Beweismitteln ist. Der Ablauf vor Gericht – diese Erfahrung haben bestimmt viele Schöffinnen und Schöffen schon selbst gemacht – ist doch allzu oft recht abstrakt und aktenbasiert. Im Grunde meinte Herr Petermann, sollten Gerichte grundsätzlich, oder jedenfalls sehr viel häufiger, als dies passiert, Vor-Ort-Termine wahrnehmen, weil das eigene Erleben einer Tatumgebung etwas zur Wahrheitsfindung beitragen kann, was Zeugenaussagen allein nicht immer leisten können.

Freundlicherweise stand Herr Petermann nach dem Vortrag noch diversen interessierten Nachfragen aus dem Zuhörerkreis Rede und Antwort, sodass unser Ziel erreicht wurde, diesen besonderen Aspekt von Ermittlungstätigkeit mit den Erlebnissen von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern an Strafgerichten in einen Austausch zu bringen.

Vielen Dank an dieser Stelle noch einmal an alle Teilnehmer und insbesondere Herrn Petermann für den spannenden und lehrreichen Nachmittag.

13.09.2025 – Neuer Vorstand gewählt

von links nach rechts Christin Fritzsche-Heike Schmidt-Koray Özbagci-Corinna Mix-Volker Schierhorn-Petra Ott-Jörg Siegmann-Sven Pritsch (es fehlen Axel Langner und Alexander Boster)

Mitgliederwahlversammlung

Die Mitgliederversammlung hat für die nächsten 2 Jahre einen neuen Gesamtvorstand, bestehend aus alten und neuen Vorstandsmitgliedern gewählt.

Organigramm_2025

Geschäftsführender Vorstand
Vorsitzende Petra Ott
Stellvertretende Heike Schmidt
Stellvertretende Corinna Mix
Stellvertreter Jörg Siegmann
Erweiterter Vorstand
Beisitzer Axel Langner
Beisitzerin Christin Fritzsche
Beisitzer Alexander Boster
Beisitzer Koray Özbagci
Beisitzer Sven Pritsch
Beisitzer Volker Schierhorn
Revisoren Elke Middelstaedt
Annette Winkelmann
Prof. Dr. Norman Uhlmann
Magdalena Schmidt-Weigand
Beauftragte des Vorstandes
Social Media/ Instagram Angelina Giese
Schwerbehinderung Alexander Boster
Datenschutz Prof. Dr. Norman Uhlmann
Regionalbeauftragter Brandenburg Nord Prof. Dr. Norman Uhlmann
Regionalbeauftragter Brandenburg Süd Jörg Siegmann

Wir danken für das Vertrauen und freuen uns auf unsere neuen Aufgaben. Der Vorstand hat seine Arbeit aufgenommen.

Änderung der Regelungen zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz – Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Zur Sicherung einer störungsfreien und flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte in der Justiz sollen Bund und Länder in einigen Bereichen regeln können, dass Akten noch bis zum 1. Januar 2027 in Papierform fortgeführt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Mit dem Gesetzentwurf trägt das BMJV vorgetragenen Anliegen aus Justiz und Ländern Rechnung.

Insbesondere folgende Änderungen sind vorgesehen:

Schaffung einer bis zum 1. Januar 2027 befristeten „Opt-out“-Regelung

Es soll eine bis zum 1. Januar 2027 befristete Rechtsgrundlage (sogenannte „Opt-out“-Regelung) geschaffen werden, die es Bund und Ländern ermöglicht, bei Bedarf im Verordnungswege ausnahmsweise auch nach dem 1. Januar 2026 die Anlage und (Weiter-)Führung von Straf-, Bußgeld- und Zivilakten, Akten in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, arbeits- und sozialgerichtlichen Akten sowie gerichtlichen Akten im Strafvollzugsverfahren in Papierform zu gestatten. Damit soll letztmalig eine Abweichung von der verpflichtend vorgesehenen elektronischen Aktenführung zum 1. Januar 2026 bis längstens zum 1. Januar 2027 ermöglicht werden, um Schwierigkeiten, die in einzelnen Ländern in Teilbereichen zu Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Aktenführung geführt haben, zu begegnen.

Einzelfallbezogene Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung im Bereich der Strafgerichtsbarkeit bis zum 1. Januar 2027

Für den Bereich der Strafgerichtsbarkeit soll geregelt werden, dass Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungsakten in Papierform anlegen und (weiter-)führen können, wenn polizeiliche Ermittlungsvorgänge noch nicht elektronisch übermittelt werden. Um einen reibungslosen länder- und systemübergreifenden elektronischen Akten- und Vorgangsaustausch sowohl justizintern als auch mit den Polizeibehörden zu gewährleisten, soll eine Papieraktenführung außerdem zulässig sein, wenn elektronisch übermittelte Akten oder Vorgänge technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand in das jeweilige E-Akten-System übernommen werden können. Beide Ausnahmeregelungen sollen bis zum 1. Januar 2027 befristet sein.

Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.