Digitalisierung von Geschäftsverteilungsplänen, Vererblichkeit von Entschädigungsansprüchen und Neuregelung zum Ausschluss vom Schöffenamt

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Gerichte sollen zukünftig ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet veröffentlichen müssen. Bisher war es ausreichend, diese bei der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme auszulegen. So sollen Bürgerinnen und Bürger fortan einfacher und schneller online in Erfahrung bringen können, wer ihr gesetzlicher Richter ist. Außerdem sollen zukünftig solche Personen nicht mehr Schöffen werden können, die wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden. Zuletzt sollen Ansprüche auf eine Entschädigung in Geld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen stets vererbt werden können. Die sieht ein vom Bundesminister der Justiz vorgelegter Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

Pressemitteilung Nr. 107/2024

Oft können Urteile für Schöffen nicht nachverfolgt werden, bei diesem ist es anders:

Nr. 232/2024 vom 05.12.2024

Revision der Staatsanwaltschaft führt zur teilweisen Aufhebung eines Urteils des Landgerichts 
Berlin wegen Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-Teststellen

Urteil vom 4. Dezember 2024 – 5 StR 498/23 

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat einer Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin wegen Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-Teststellen stattgegeben. Mit der angefochtenen Entscheidung hatte das Landgericht den Angeklagten C. am 27. März 2023 wegen Betrugs in 67 Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus einer rechtskräftigen Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen seine Schwester, die Angeklagte W., hat es wegen Beihilfe zum Betrug in 17 Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat, wobei es von einer einheitlichen Beihilfetat ausgegangen ist. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der Angeklagte C. in Berlin mehrere Spätkaufgeschäfte und Gaststätten. Er ließ sich durch die Senatsverwaltung für Gesundheit für 18 Teststellen mit der Durchführung von Corona-Tests beauftragen, wobei er bis auf zwei alle Teststellen unter Fremd- und Falschpersonalien anmeldete. Zwischen Mai und Oktober 2021 rechnete er bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV Berlin) für alle 18 Teststellen in einer Vielzahl von Fällen Testleistungen ab, die nicht durchgeführt worden waren. So fanden an elf Standorten in Wahrheit überhaupt keine Corona-Tests statt, an den übrigen sieben Teststellen stets deutlich weniger als in den Abrechnungen angegeben. Aufgrund der Abrechnungen überwies die KV Berlin insgesamt 9.733.981,04 Euro auf verschiedene Konten, darunter auch auf solche der Angeklagten W. Nach den Feststellungen unterstützte sie ihren Bruder durch die Bereitstellung der Konten, die Veranlassung von Bargeldauszahlungen und durch die Gestattung der Verwendung ihrer Personalien zum Betrieb von Teststellen. 

Bezüglich der unter falschen Personalien betriebenen Teststellen hat das Landgericht den gesamten Auszahlungsbetrag als Schaden angesetzt, auch wenn an diesen Stationen vereinzelt Tests durchgeführt wurden, da die Testleistungen in diesen Fällen nicht durch die beauftragte Person erbracht worden seien. Bei einer unter eigenem Namen betriebenen Teststelle hat die Strafkammer hingegen die Vergütung ermittelt, die auf die dort nach ihrer Schätzung tatsächlich erbrachten Testleistungen entfiel (63.879,03 Euro), und diese von der Schadenssumme abgezogen, da dem Angeklagten C. insoweit ein Erstattungsanspruch zugestanden habe. In dieser Höhe hat sie von einer Einziehung des Wertes von Taterträgen gegenüber beiden Angeklagten abgesehen. 

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft, die lediglich eine Korrektur des Einziehungssauspruchs bezweckte, das Urteil hinsichtlich des Angeklagten C. in den betreffenden Fällen und im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. Das Landgericht hat sein Urteil insoweit auf lückenhafte und widersprüchliche Feststellungen gestützt. Es hat insbesondere Umstände außer Betracht gelassen, die eine dem angenommenen Erstattungsanspruch entgegenstehende Betrugsstrafbarkeit begründen könnten. Nicht in den Blick genommen hat das Landgericht Hinweise darauf, dass der Angeklagte C. seine Dokumentationspflichten nicht erfüllte und in seinen Teststellen sowohl ungeschultes Personal eingesetzt als auch bei Abnahme der Tests die Wartezeit nicht eingehalten wurde. Da somit im Raum steht, dass er bei den Abrechnungen einheitlich auch über diese Umstände und nicht nur – wie vom Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen – über die Anzahl der durchgeführten Tests täuschte, konnte der Schuldspruch des Angeklagten C. in den betroffenen Fällen keinen Bestand haben. Dies bedingte insoweit auch den Wegfall des Rechtsfolgenausspruchs sowie die Aufhebung der Verurteilung der Angeklagten W. 

Eine andere Strafkammer des Landgerichts wird in diesen Fällen erneut über die Schuld- und Straffrage zu entscheiden und zu prüfen haben, ob – wie von der Staatsanwaltschaft erstrebt – auch insoweit der gesamte von der KV Berlin ausgezahlte Betrag eingezogen werden muss. 

Vorinstanz: 

LG Berlin – Urteil vom 27. März 2023 – 548 KLs 243 Js 131/22 (6/22) 

Karlsruhe, den 5. Dezember 2024 

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07.09.2024 Landesverband erweitert den Vorstand und wählt neue Vorsitzende

Die Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg Berlin folgten der Einladung, um in der Mitgliederversammlung am 07.09.2024 im Hotel Mercure den Vorstand zu erweitern und den Vorsitz neu zu besetzen, da der bisherige Vorsitzende Prof. Uhlmann auf eigenen Wunsch den Vorsitz abgab.

Die anwesenden Mitglieder dankten ihm ausdrücklich für die letzten 6 Jahre aktive Arbeit an vorderster Front und auch für den Neuaufbau der Zeitschrift „Richter ohne Robe“ welche er  für einige Jahre redaktionell bearbeitete.

Folgende Ergebnisse ergaben sich durch die Nachwahl

neue Vorsitzende: Katrin Wehrli (Foto Mitte)

Stellvertretende Vorsitzende Petra Ott/Heike Schmidt/Corinne Mix  verbleiben weiterhin im geschäftsführenden Vorstand

Erweiterung des Gesamtvorstandes durch neue Beisitzer:

  1. Dorit Friedebold
  2. Christin Fritsche
  3. Rebecca Assmus
  4. Björn Nowak
  5. Axel R. Max Langner
  6. Kinga Boening

die bisherigen Beisitzer Alexander Boster, Michael Rickert, Jan Lohse verbleiben weiterhin im Gesamtvorstand

Erweiterung des Revisorenteams 

  1. Annette Winkelmann
  2. Norman Uhlmann

Die bisherige Revisorin Elke Middelstädt wird weiterhin diesen Posten ausfüllen

Wir wünschen allen neu gewählten Mitgliedern im Vorstand und als RevisorIn viel Freude bei Ihren neuen Aufgaben.

 

 

 

30.11.2024 10 Uhr VHS Marzahn/Hellersdorf

Grundlagen für das Ehrenamt als Schöff*in und Jugendschöff*in sowie alle anderen ehrenamtliche Richter*innen in Brandenburg und Berlin.

Um Befangenheitsanschein zu vermeiden und im Rahmen der Beweisaufnahme auch alle wesentlichen Tatsachen im Rahmen der Ermittlungspflicht herauszufinden, gilt es die richtige Fragetechnik anzuwenden. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Schöffinnen und Schöffen, steht aber auch anderen ehrenamtlichen Richterinnen frei – da die Fragetechniken auch in Zivilprozessen eine wichtige Rolle spielt, auch wenn es nicht um Tatsachenermittlung sondern um die Würdigung der Vortragenden Klägerin und Beklagten handelt.

Referint: Vorsitzende Richterin am Landgericht Sabine Breyer und Prof. Dr. Norman Uhlmann

Die Anmeldung ist über die VHS online möglich (siehe Link).

Die Berliner Volkshochschulen – Kursliste

 

Führungen durch das Kriminalgericht Moabit 2025 offen für alle interessierten SchöffInnen – Save the Date

Jetzt ist erst einmal Winterpause

75 SchöffInnen nutzten in 2024 in 5 Führungen die Möglichkeiten, hinter die Kulissen des Kriminalgerichtes zu schauen…

Die Wartelisten waren so lang, das wir diese Reihe auch in 2025 fortführen werden

17.04.25 08.30 Uhr mit Prozessbesuch – (Jahrestag, 119 Jahre Königliches Criminal Gericht Moabit)

26.05.25 08.30 Uhr mit Prozessbesuch

16.06.25 12.30 Uhr ohne Prozessbesuch

14.07.25 12.30 Uhr ohne Prozessbesuch

19.12.25 08.30 Uhr mit Prozessbesuch & Weihnachtssingen der Mitarbeiter des Hauses

Die Anmeldungen können wie gewohnt im nächsten Jahr über das Veranstaltungsportal erfolgen.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme