Eine sehr begehrte Veranstaltung mit hoher Nachfrage. Folgetermine stehen schon an – versprochen!

Das Bundeskanzleramt einmal von außen und innen genauer betrachten – das taten unsere ehrenamtlichen Richterinnen und Richter während der Führung durch die architektonisch hochwertig und ideenreich gestalteten Räume nach dem Entwurf der Architekten Axel Schultes und Charlotte Frank. Als „Band des Bundes“ bezeichnet, verbindet das Konzept über die Spree hinweg Ost und West der lange geteilten Stadt. Mit dem neu entstehenden Erweiterungsbau auf der anderen Seite der Spree wird es auch eine neue 2-stöckige Brücke geben, über die zukünftig auch Bürgerinnen und Bürger über die Spree flanieren können.

Wie funktioniert denn aber der „Geschäftsbetrieb“ in diesem „hohen Haus“? Dies und viele andere Themen erläuterte uns unser sehr kompetenter Guide. Hier spielt Artikel 65 des Grundgesetzes eine entscheidende Rolle, in dem festgeschrieben ist, wie die Zusammenarbeit der Bundesregierung zu erfolgen hat. Demnach bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür auch die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung, die der Bundeskanzler allerdings leitet.

Entsprechend der Geschäftsordnung haben die Ministerien allerdings vor dem Zusammentreffen des Kabinetts einen Konsens zu erarbeiten. Damit dies funktioniert, gibt es im Bundeskanzleramt Spiegelreferate, die die Struktur der Bundesministerien nachbilden. Diese Schnittstellenfunktion sichert die Koordination, die Information des Bundeskanzlers über den Kanzleramtsministers und die Erarbeitung von abgestimmten Entscheidungsvorlagen. Wenn diese gut vorbereitet sind, dann dürfte die Sitzung der Bundesregierung im Kabinettssaal im 6. OG des Bundeskanzleramtes nur noch pro forma sein.

Nichts desto trotz gibt es in der Kabinettssitzung immer auch Diskussionsbedarf. Der Bundesfinanzminister nimmt hier eine besondere Rolle ein, da ihm ein Vetorecht nach Artikel 112 Grundgesetz zusteht, nach dem überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben der Zustimmung des Finanzministers bedürfen. Dieses Recht dient der Haushaltsdisziplin und der Sicherung der Währung – wird aber eher selten angewandt.
Die Sitzordnung im Kabinettssaal hat eine besondere Bedeutung. So sitzt der Bundeskanzler in der Mitte mit Blick auf das Reichstagsgebäude. So soll er immer daran erinnert werden, von wem er gewählt wurde. Ihm gegenüber sitzt der Bundesfinanzminister. Da der jetzige Bundesfinanzminister gleichzeitig Vizekanzler ist, hat dieser sich allerdings dazu entschieden, seinen Platz neben dem Bundeskanzler einzunehmen. Der Verteidigungsminister, zunächst außen sitzend, hat seinen Platz nunmehr im mittleren Bereich. Warum saß so ein wichtiges Ministerium wie Verteidigung außen? Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 gab es zunächst kein Verteidigungsministerium. Die Bundeswehr wurde 1955 gegründet und somit befand sich der Platz des neuen Ministers zunächst auf einem „freien“ Stuhl.

Natürlich gab es auch Kunst und die Kanzlergalerie zu bewundern.

Der internationale Konferenzraum

Presseerklärungen im Stehen abzuhalten, würde eine bessere Figur machen, so erklärte man uns.
Vielen Dank an das Bundeskanzleramt und Team. Wir freuen uns sehr auf die nächste Führung im September.
Jörg Siegmann, stellv. Vorstandsvorsitzender des BehR LV BRB-B








