Pressemitteilung

Die Vereinigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V. – Landesverband Brandenburg-Berlin verurteilt den Terroranschlag in Berlin auf das Schärfste

Der Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V. – Landesverband Brandenburg Berlin verfolgt den Terroranschlag in Berlin mit großer Bestürzung und tiefer Betroffenheit.

Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt den Angehörigen des verstorbenen Opfers, seinen Freundinnen und Freunden sowie allen Verletzten und den zahlreichen Menschen, die durch dieses erschütternde Ereignis körperlich oder seelisch betroffen sind. Dem Verstorbenen wünschen wir, dass er in Frieden ruhen möge. Seiner Familie sowie der gesamten LSBTIQ+-Community sprechen wir unser aufrichtiges Beileid und unsere uneingeschränkte Solidarität aus.

Wir verurteilen diesen feigen, menschenverachtenden Terroranschlag auf das Schärfste.

Als Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter fühlen wir uns den Grundwerten des Grundgesetzes in besonderem Maße verpflichtet. Wir stehen uneingeschränkt für die Achtung der Menschenwürde, für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Freiheit, Gleichberechtigung, Gewaltenteilung und den Schutz der unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Der Anschlag richtet sich nicht nur gegen einen einzelnen Menschen. Er ist zugleich ein Angriff auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und auf die Werte, die unsere offene Gesellschaft tragen.

Deutschland ist ein Land der Vielfalt. Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität leben hier auf der Grundlage der Verfassung gleichberechtigt zusammen. Diese Vielfalt ist keine Herausforderung, sondern eine Bereicherung und eine der größten Stärken unserer demokratischen Gesellschaft. Wer Menschen aufgrund ihrer Identität, ihrer Überzeugungen oder ihrer Lebensweise angreift, greift die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates an.

Gerade deshalb dürfen Hass, Ausgrenzung und Menschenfeindlichkeit niemals Raum gewinnen. Terroristische Gewalt verfolgt das Ziel, Angst zu erzeugen, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erschüttern und unsere Gesellschaft zu spalten. Diesem Ziel dürfen wir niemals nachgeben. Unsere Antwort muss eine wehrhafte Demokratie, ein starker Rechtsstaat und eine solidarische Gesellschaft sein.

Ebenso eindeutig stellen wir fest:

Terror kennt weder Religion noch Nationalität.

Kein Glaube, keine Weltanschauung und keine politische Ideologie dürfen zur Rechtfertigung von Gewalt gegen unschuldige Menschen missbraucht werden. Insbesondere darf der friedliche Islam nicht mit islamistischem Extremismus gleichgesetzt werden. Ebenso entschieden wenden wir uns gegen jede andere Form des Extremismus – unabhängig davon, ob sie religiös, politisch, rechts-, links- oder anderweitig ideologisch motiviert ist. Jede Form extremistischer Gewalt stellt einen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung dar und muss mit den Mitteln des Rechtsstaates konsequent bekämpft werden.

Der Schutz der Bevölkerung gehört zu den zentralen Aufgaben des Staates. Deshalb erwarten wir, dass Sicherheitsbehörden, Justiz und Politik terroristische Gefahren weiterhin mit größter Entschlossenheit begegnen, bestehende Sicherheitskonzepte regelmäßig überprüfen und dort, wo es erforderlich ist, rechtsstaatlich angemessene Maßnahmen weiterentwickeln. Terroristische Netzwerke müssen frühzeitig erkannt, wirksam unterbunden und konsequent strafrechtlich verfolgt werden.

Gleichzeitig darf sich die Antwort auf den Terrorismus nicht allein auf sicherheitspolitische Maßnahmen beschränken. Nachhaltige Sicherheit entsteht ebenso durch Demokratiebildung, Integration, gesellschaftliche Teilhabe, gegenseitigen Respekt, politische Bildung sowie durch eine konsequente Prävention gegen Radikalisierung und jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Gerade in Zeiten, in denen Extremisten versuchen, unsere Gesellschaft gegeneinander auszuspielen, müssen wir unsere gemeinsamen Werte entschlossener denn je verteidigen. Unsere Antwort auf Hass darf niemals neuer Hass sein. Unsere Antwort sind Rechtsstaatlichkeit, Menschlichkeit, Solidarität und gegenseitiger Respekt.

Insbesondere der LSBTIQ+-Community versichern wir unsere uneingeschränkte Solidarität. Jeder Mensch hat das unveräußerliche Recht, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität frei, sicher und ohne Angst vor Gewalt, Hass oder Diskriminierung zu leben. Dieses Recht ist nicht verhandelbar und gehört zu den tragenden Säulen unseres demokratischen Rechtsstaates.

Als Bund  ehrenamtlicher Richterinnen und Richter bekräftigen wir unsere Verantwortung, die Grundwerte unserer Verfassung zu schützen und für eine Gesellschaft einzutreten, in der Recht vor Gewalt, Menschlichkeit vor Hass und Demokratie vor Extremismus steht.

Unser aufrichtiger Dank gilt den Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten sowie allen Helferinnen und Helfern, die unter schwierigen Bedingungen schnell und professionell Hilfe geleistet haben.

Unser gemeinsames Zeichen gegen Terror lautet:

Mehr Rechtsstaat. Mehr Demokratie. Mehr Sicherheit. Mehr Menschlichkeit. Mehr Zusammenhalt.

Denn wir sind überzeugt:

Hass wird niemals stärker sein als Menschlichkeit. Gewalt wird niemals stärker sein als das Recht. Terror wird niemals stärker sein als unsere freiheitliche demokratische Grundordnung.

Der Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V. – Landesverband Brandenburg Berlin steht geschlossen für Demokratie, Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Vielfalt und den Schutz aller Menschen – unabhängig von Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.

Petra Ott
Vorsitzende Bund ehrenamtliche Richterinnen und Richter  e.V. – Landesverband Brandenburg Berlin

Veröffentlicht mit Zustimmung des Landesverbands Hessen 

Rüdiger Georg
Vorsitzender Vereinigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V. – Landesverband Hessen

Matthias Hoffmann
Beisitzer des Vorstandes Hessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

„FREE – golden fields“ – im Kriminalgericht Moabit

Volker Schierhorn hat sich bei seiner heutigen Führung im Kriminalgericht Moabit selbst übertroffen. 

RiAG Sebastian Jakobs und Volker Schierhorn

Neben dem Besuch einer Verhandlung im legendären Saal 700 bot er ein Telefongespräch mit Ferdi Balci, dem Redakteur der Gefängniszeitschrift „der lichtblick“, die in der JVA Tegel entsteht. Unsere Schöffinnen und Schöffen erhielten Einblicke in die Entstehung einer Zeitschrift „hinter Gittern“ und konnten ihre Fragen an den Redakteur stellen.

„FREE – golden fields“ – eine Kunstinstallation des Berliner Künstlers Winfried Muthesius aus dem Jahre 2019. Im größten Strafgericht Europas installierte er über 100 Kacheln in den Fluren, Sälen und Wartebereichen. Als „Zeichen der Leichtigkeit“ und Reflexion über das Thema „Freiheit“ sollen sie die bedrückende Atmosphäre im Gerichtsgebäude aufhellen. 

Rechtsanwältin Pamela Pabst im Kriminalgericht ©ERS

Ein kurzes Interview mit der blinden Berliner Rechtsanwältin Pamela Pabst (Inspiration für die ARD-Fernsehserie „Die Heiland – wir sind Anwalt“) begeisterte die Schöffengruppe. 

Gänge im Kriminalgericht ©ERS

Am Ende der heutigen Führung könnte man denken, man hätte alle Gänge im Kriminalgericht einmal abgelaufen – weit gefehlt – trotzdem hat die Gruppe einige Kilometer hinter sich gebracht und wurde am Ende mit einem Besuch in der Cafeteria und einem Gruppenfoto belohnt

©ERS

Amtseinführung der Präsidentin des Verwaltungsgerichtes Potsdam Ariane Holle

Am 9. Juli 2026 wurde Ariane Holle feierlich als Präsidentin des Verwaltungsgerichts Potsdam eingeführt. Die Veranstaltung fand im historischen Saal des Landesverfassungsgerichts statt – einem früheren Offizierskasino, das heute Teil des modernen Justizzentrums Potsdam ist.

In seinen Grußworten würdigte Justizminister Dr. Benjamin Grimm die besonderen fachlichen Kompetenzen und die klare Führungskraft der neuen Präsidentin. Musikalisch begleitet wurde der Festakt von einem richterlichen Tuba‑Duo, das der Veranstaltung einen warmen und würdevollen Rahmen verlieh.

Frau Holle tritt die Nachfolge von Dr. Jan Bodanowitz an, der seit dem 1. Januar 2025 zunächst kommissarisch und später als Ministerialdirigent die Leitung der Abteilung 1 im Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg übernommen hat.

Das Verwaltungsgericht Potsdam, das größte Verwaltungsgericht des Landes, ist für verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten erster Instanz zuständig. Sein Gerichtsbezirk umfasst die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam sowie die Landkreise Prignitz, Ostprignitz‑Ruppin, Oberhavel, Uckermark, Havelland, Potsdam‑Mittelmark und Teltow‑Fläming. Darüber hinaus ist das Gericht landesweit zuständig für Verfahren nach dem Bundes‑ und Landespersonalvertretungsgesetz sowie für die Disziplinargerichtsbarkeit erster Instanz.

 

Danny Eichelbaum (CDU, Parlamentarischer Geschäftsführer) nimmt sich Zeit für unsere Anliegen

v.l.n.r: Jörg Siegmann, Petra Ott, Danny Eichelbaum (CDU)

In der Mission „Artikel 110 II der Verfassung des Landes Brandenburg“ hatten wir die Gelegenheit, mit Danny Eichelbaum (CDU, Parlamentarischer Geschäftsführer und Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Digitalisierung des Landtages Brandenburg sowie Sprecher für Rechtspolitik) ins Gespräch zu kommen.

Resilienz im Schöffenamt, Weiterbildungsmöglichkeiten für Schöffinnen und Schöffen, Vorbereitung zur Schöffenwahl 2028 sowie gute Ideen für unser im kommenden Jahr anstehendes 35-jähriges Jubiläum wurden besprochen. 

Danny Eichelbaum sagte uns seine volle Unterstützung zu, das Vertrauen in eine unabhängige und lebensnahe Justiz zu stärken.

Bund und Länder beschließen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“

Bund und Länder beschließen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“: Bund stellt insgesamt 450 Millionen Euro für die Stärkung der Justiz zur Verfügung

Ein starker Rechtsstaat ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Er schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, gibt Sicherheit für Unternehmen, sorgt für Gerechtigkeit und schafft Vertrauen – in den Staat, in seine Institutionen und in das gesellschaftliche Miteinander. Deutschland hat einen starken Rechtsstaat. Damit das so bleibt, brauchen wir Investitionen und Reformen. Mit dem Pakt für den Rechtsstaat werden wir die Leistungsfähigkeit der Justiz insgesamt erhöhen: Die Justiz soll Effizienzgewinne durch Digitalisierung nutzen können, Verfahren im Einklang mit einem zeitgemäßen Prozessrecht zügig führen können und personell so ausgestattet sein, dass sie der hohen Zahl an Verfahren auf Dauer gewachsen ist. Das bedeutet zum Beispiel: mehr Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, damit der hohe Bestand offener Strafverfahren besser bewältigt und jede Strafanzeige mit der notwendigen Sorgfalt bearbeitet werden kann.

Mit dem neuen Pakt für den Rechtsstaat soll die Justiz gestärkt werden.
Er besteht aus drei Themen („Säulen“):

  • Personelle Stärkung
  • Ausbau der Digitalisierung
  • Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen

Der Bund wird innerhalb des Pakts für den Rechtsstaat sowohl Mittel für die Digitalisierung als auch für die personelle Stärkung der Justiz bereitstellen. Für die personelle Stärkung der Justiz sind für diese Legislaturperiode Bundesmittel in Höhe von insgesamt 240 Millionen Euro vorgesehen. Für die Digitalisierung werden durch den Bund für die Jahre 2027 bis 2029 insgesamt bis zu 210 Millionen Euro (70 Millionen Euro jährlich) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung gestellt.

„Mit dem neuen ‚Pakt für den Rechtsstaat’ senden Länder und Bund ein kraftvolles Signal. Wir stärken die Justiz durch mehr Personal, bessere Digitalisierung und schnellere Verfahren. Allein der Bund investiert rund eine halbe Milliarde Euro. In dieser Größenordnung hat es das noch nicht gegeben. Die Verhandlungen waren anspruchsvoll – und erfolgreich. Sie waren getragen von einer gemeinsamen Überzeugung: Unser Land braucht eine starke Justiz. Straftaten müssen effektiv verfolgt, Rechtsstreitigkeiten zügig geklärt werden, Bürgerinnen und Bürger müssen schnell zu ihrem Recht kommen können.  Denn nur wenn der Rechtsstaat für alle sichtbar funktioniert, wird seine Idee auf Dauer überzeugen. Der ‚Pakt für den Rechtsaat‘ ist deshalb auch ein Programm gegen Demokratie- und Rechtsverdrossenheit.“

Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Veröffentlicht am: 

FAQs_Pakt_fuer_den_Rechtsstaat