Bundesverband wählt neues Präsidium (Mitgliederversammlung in Fulda)

Am 01.06.2024 hat der Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, in dem der Landesverband Mitglied ist, ein neues Präsidium gewählt. Bevor es inhaltlich wurde, hatten wir die Möglichkeit für einen Austausch mit Herrn Thomas Hering (Vorsitzender des Rechtsausschusses des Hessischen Landtages). Dann wurden gewählt:

Präsident (Vorsitzender): Andreas Höhne

Vizepräsidentin (Schatzmeisterin): Petra Ott

Vizepräsidentin (Geschäftsführerin): Claudia Kitzig

Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Neben der Präsidiumswahl wurden auch ein Haushalt sowie weitere inhaltliche Anträge behandelt, um die nächsten 12 Monate erfolgreich und gemeinsam im Bundesgebiet vertreten zu können.

Die Rolle des Bundesverbandes:

  • bundesweite Koordinierung der inhaltlichen Schwerpunkte und
  • Unterstützung von Kampagnen mit Bundesrelevanz
  • Ausbau der Förderung des richterlichen Ehrenamtes
  • Erstellung der Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt „Richter ohne Robe“

Der Bundesverband vertritt nicht nur Schöffinnen und Schöffen sondern alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, wie etwas bei den Arbeitsgerichten, Handelsgerichten, Finanzgerichten, Sozialgerichten und Landwirtschaftsgerichten.

Mitglieder im Bundesverband sind ausschließlich Verbände, darunter die 8 Landesverbände.

75 Jahre Grundgesetz – Recht verstehen, Demokratie stärken – warum wir juristische Bildung brauchen

Am 25.05.2024 diskutierte der Vorsitzende Norman Uhlmann gemeinsam mit

  • Kathrin Schön, Stiftung Forum Recht, Leiterin Programm und Veranstaltungen
  • Annika Sondenheimer, Referentin im Justizministerium NRW, zuständig für Rechtskunde an Schulen
  • Sophie Dahmen, Mitgründerin der Initiative iur.reform zur Reform des Jurastudiums, Rechtsreferendarin

unter Moderation von Josephine Schulz im Deutschlandfunk das „ob“, „wie“ und „warum“ zu dem Thema: warum wir juristische Bildung brauchen und welche Herausforderungen gemeistert werden müssen.

Das ganze Gespräch finden Sie hier:

Über 1.500 Teilnehmende in Einführungsveranstaltungen in Berlin und Brandenburg

Die Einführungsveranstaltungsreihe in den Bundesländern Brandenburg und Berlin ist am 05. Mai 2024 erfolgreich beendet worden. Über 1.500 Teilnehmende waren zu den 15 Veranstaltungen erschienen. Damit haben 1/3 der Berliner und 10 % der Brandenburger Schöffen diese Möglichkeit wahrgenommen. Hinzuzurechnen sind noch die Einführungsveranstaltungen der Gerichte, sodass wir insgesamt eine Unterweisungsquote von 40 % in Brandenburg und Berlin ermitteln konnten. Alle anderen sind auf individuelle Kurzunterweisungen am ersten Verhandlungstag angewiesen, aber auch für diese Gruppe steht der Weg zu uns als Verband natürlich weiterhin und immer offen.

Auch im Rechtsausschuss ist das Vereinsengagement durch die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, sowie durch die Justizsenatorin gewürdigt worden.

Jedoch ist aufgrund des Regierungswechsels und Haushaltsproblematiken eine Finanzierung durch das Land Berlin nach den haushaltsrechtlichen Regelungen scheinbar unmöglich. Eine große Rolle spielen dabei die wechselnden Ansprechpartner in Politik und Verwaltung und verzögerte Abstimmungen, trotz der festen Terminserie für die Einführungsveranstaltungen.

Ein Trost ist, das zumindest die weiteren Veranstaltungen in diesem Jahr in der Finanzierung gesichert sind, da die Kostenübernahme nun verbindlich mit einem klaren Antragsprozess möglich ist.

Daher werden wir im Herbst wieder verstärkt Veranstaltungen in größerem Format anbieten können. Die Ankündigungen zu einzelnen Veranstaltungen erfolgen natürlich, wie gewohnt, auf der Webseite (Rubrik Veranstaltungen).

 

Mitgliederversammlung des Bundesverbandes in Fulda

Am 01. und 02. Juni findet in diesem Jahr in Fulda die Bundesmitgliederversammlung statt. Qua Amt bilden die Landesverbandsvorsitzenden (Mitgliedsverbände) den Bundesvorstand und vertreten die Landesverbände als Mitglieder. Für den Landesverband Brandenburg und Berlin wird Norman Uhlmann die Vertretung daher übernehmen.

 

Dieses Jahr steht u.a. folgendes auf der Tagesordnung:

  • Berichte aus Präsidium und den Landesverbänden
  • Revision
  • Wahlen zum Präsidium (Präsidenten, 2 Vizepräsidenten)
  • Planungen der nächsten Bundesprojekte und Veranstaltungen sowie
  • Richter ohne Robe (Aufstellung von Themen und Redaktionsteam für das kommende Jahr)

Anhörung im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses in Berlin – Thema: „Die Zukunft des Schöffenwesens in Berlin – Qualifikation und Wertschätzung für einen starken Rechtstaat“

Auf Einladung von Regierungs- und Oppositionsfraktionen sind Heike Schmidt und Norman Uhlmann als Sachverständige eingeladen worden, um über „Die Zukunft des Schöffenwesens in Berlin – Qualifikation und Wertschätzung für einen starken Rechtstaat“ zu sprechen.

Wir freuen uns, dass dem Verband, der seit über 30 Jahren in Berlin und Brandenburg aktiv ist und damit die Kompetenz hat, klare Vorschläge zu unterbreiten, mit dieser Einladung die Möglichkeit gegeben wird, das Schöffenamt aus dem Schatten treten zu lassen und die Wertschätzung der Verantwortungsträger den Schöffen gegenüber zu stärken.

Wir haben insbesondere folgende Themen im Rahmen der ersten ca. einstündigen Anhörung angesprochen:

  1. Verband (BehR e.V.) hat sich zur Aufgabe gemacht die Menschen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter mitwirken, darauf vorzubereiten, wo immer es nötig ist, die Wahrnehmung des Amtes in der Gesellschaft zu stärken und die Akzeptanz der Rechtsprechung in der Bevölkerung dadurch zu fördern.
  2. Das Schöffenwesen ist im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen bundesweit einheitlich geregelt. Wir sind als Verband für Brandenburg und Berlin und im Rahmen unseres Engagements im Bundesverband nicht nur in Berlin engagiert. Wir sehen daher Potentiale, im Gesamtprozess von der Wahl bis zur Verabschiedung aus dem wichtigen Amt, die in Berlin ohne viel Aufwand umgesetzt werden können.
  3. Vorschlag 1: zentrale – das heißt bezirksübergreifende – Wahltermine, zentrale Schulung zum Prozess vor Start des Verfahrens (nicht nur die Altdaten zum Verfahren einbeziehen). Zentrale Werbekampagne der Senatsverwaltung und der Bezirke mit gleichen Terminen. Interessentenveranstaltungen mit den VHSen (wie der Verband es durchgeführt hat, wir bieten hier natürlich Unterstützung und Stellung von Referenten an). Insbesondere die Informationen zu Anwesenheiten/Entbindungen und Verantwortungen sind wichtige Botschaften, damit auch die Gerichtsverwaltung den höchsten Mehrwert hat und die freiwilligen Personen, zu deren Lebenskonzept eine Berufung auch passt, stärker berücksichtigt werden.
  4. Vorschlag 2: Ziehung aus dem Einwohnermelderegister wirklich nur am Ende (im Fall ab 1.3.) der Benennungsphase durchführen.
  5. Vorschlag 3: Markieren der Art der Listensetzung, freiwillig oder gezogen, für eine reflektierte Auswahl der Ausschüsse in den Bezirken und der Vertrauenspersonen.
  6. Vorschlag 4: Klare Kommunikation des Verfahrens, insbesondere nötig aufgrund der langen Phase bis Ende November/Dezember (des Folgejahres!), bis vom Gericht Bestätigungsschreiben versendet werden. Insbesondere sollten aber auch einheitliche Ablehnungen (ohne individuelle Begründung) versendet werden, jedoch mit der Erklärung, wie Entscheidungen stufig ohne Ansehen der Person, nur aufgrund der sozialen/gesellschaftlichen Stellung berücksichtigt werden können und Hinweis darauf, dass auch andere ehrenamtliche richterliche Mitwirkungen möglich sind. Berücksichtigung der angegebenen Präferenzen zu Amts- oder Landgericht, da die Freiwilligen sich bewusst dafür entschieden haben; Auffüllen nur von fehlenden Bewerbungen mittels Einwohnermeldeamtsziehungen. Konsens: eher Absagen als Umwidmen zu einem anderen Gerichtswirkungskreis.
  7. Vorschlag 5: Einführungsveranstaltungen für das erste Halbjahr planen. Dieses Jahr haben über 1500 Menschen das Angebot wahrgenommen. Nur eine zentrale Einführung ist, da es sich in Berlin um den größte Strafgerichtkomplex in Europa  handelt, nicht ausreichend.
  8. Vorschlag 6: Schöffenvertreterwahl: positive Auswirkung, aber wenig Folgen. Abgesehen vom Jahresgespräch mit den Präsidialrichteren des LG/AG passiert nichts. Bessere Sichtbarkeit und Jahresmails an amtierende Schöffinnen und Schöffen aus der Schöffenvertretung für das Schaffen einer größeren Vertrauensbasis.
  9. Vorschlag 7: JVEG Entschädigungssätze nicht mehr für Schöffinnen und Schöffen deckeln, denn dies entspricht nicht der Idee des DriG: gleichberechtigt und ohne negative Auswirkungen das Amt ausüben zu können.
  10. Vorschlag 8: Papierprozesse in der Entschädigung umstellen auf digitale textbasierte Prozesse oder mit Systemen, sowie eine schnelle Abwicklung.
  11. Vorschlag 9: Ladungsschreiben mit modernen Texten versehen und Unterscheidung zwischen Ladung eines Schöffen. Es genügt beim erstem Mal eine Belehrung zu den Kosten und zu den Pflichten zu geben.
  12. Vorschlag 10: Am Ende einer Wahlperiode/ beim Ausscheiden Dankesschreiben versenden.
  13. Vorschlag 11: Am Tag des Ehrenamts auch die Gruppe der ehrenamtlichen Richter einbeziehen. Möglichkeit zur Verleihung eines Justizehrenamtspreises nutzen, wie beispielsweise in M-V und anderen Bundesländern, für eine gerichtsübergreifende Würdigung des Amtes.

Es ist geplant, dass es weiteren Austausch dazu geben wird, jedoch dann tiefergehend zu einzelnen Vorschlägen und Ideen – auch zum Thema rollierende Bewerbung und Ausschreibung für das Schöffenamt sowie ggf. Initiativen für eine der nächsten Justizministerkonferenzen bis hin zu Bundesratsinitiativen.