Die Einführungsveranstaltungsreihe in den Bundesländern Brandenburg und Berlin ist am 05. Mai 2024 erfolgreich beendet worden. Über 1.500 Teilnehmende waren zu den 15 Veranstaltungen erschienen. Damit haben 1/3 der Berliner und 10 % der Brandenburger Schöffen diese Möglichkeit wahrgenommen. Hinzuzurechnen sind noch die Einführungsveranstaltungen der Gerichte, sodass wir insgesamt eine Unterweisungsquote von 40 % in Brandenburg und Berlin ermitteln konnten. Alle anderen sind auf individuelle Kurzunterweisungen am ersten Verhandlungstag angewiesen, aber auch für diese Gruppe steht der Weg zu uns als Verband natürlich weiterhin und immer offen.
Auch im Rechtsausschuss ist das Vereinsengagement durch die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, sowie durch die Justizsenatorin gewürdigt worden.
Jedoch ist aufgrund des Regierungswechsels und Haushaltsproblematiken eine Finanzierung durch das Land Berlin nach den haushaltsrechtlichen Regelungen scheinbar unmöglich. Eine große Rolle spielen dabei die wechselnden Ansprechpartner in Politik und Verwaltung und verzögerte Abstimmungen, trotz der festen Terminserie für die Einführungsveranstaltungen.
Ein Trost ist, das zumindest die weiteren Veranstaltungen in diesem Jahr in der Finanzierung gesichert sind, da die Kostenübernahme nun verbindlich mit einem klaren Antragsprozess möglich ist.
Daher werden wir im Herbst wieder verstärkt Veranstaltungen in größerem Format anbieten können. Die Ankündigungen zu einzelnen Veranstaltungen erfolgen natürlich, wie gewohnt, auf der Webseite (Rubrik Veranstaltungen).