Mitgliederversammlung des Bundesverbandes in Fulda

Am 01. und 02. Juni findet in diesem Jahr in Fulda die Bundesmitgliederversammlung statt. Qua Amt bilden die Landesverbandsvorsitzenden (Mitgliedsverbände) den Bundesvorstand und vertreten die Landesverbände als Mitglieder. Für den Landesverband Brandenburg und Berlin wird Norman Uhlmann die Vertretung daher übernehmen.

 

Dieses Jahr steht u.a. folgendes auf der Tagesordnung:

  • Berichte aus Präsidium und den Landesverbänden
  • Revision
  • Wahlen zum Präsidium (Präsidenten, 2 Vizepräsidenten)
  • Planungen der nächsten Bundesprojekte und Veranstaltungen sowie
  • Richter ohne Robe (Aufstellung von Themen und Redaktionsteam für das kommende Jahr)

Anhörung im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses in Berlin – Thema: „Die Zukunft des Schöffenwesens in Berlin – Qualifikation und Wertschätzung für einen starken Rechtstaat“

Auf Einladung von Regierungs- und Oppositionsfraktionen sind Heike Schmidt und Norman Uhlmann als Sachverständige eingeladen worden, um über „Die Zukunft des Schöffenwesens in Berlin – Qualifikation und Wertschätzung für einen starken Rechtstaat“ zu sprechen.

Wir freuen uns, dass dem Verband, der seit über 30 Jahren in Berlin und Brandenburg aktiv ist und damit die Kompetenz hat, klare Vorschläge zu unterbreiten, mit dieser Einladung die Möglichkeit gegeben wird, das Schöffenamt aus dem Schatten treten zu lassen und die Wertschätzung der Verantwortungsträger den Schöffen gegenüber zu stärken.

Wir haben insbesondere folgende Themen im Rahmen der ersten ca. einstündigen Anhörung angesprochen:

  1. Verband (BehR e.V.) hat sich zur Aufgabe gemacht die Menschen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter mitwirken, darauf vorzubereiten, wo immer es nötig ist, die Wahrnehmung des Amtes in der Gesellschaft zu stärken und die Akzeptanz der Rechtsprechung in der Bevölkerung dadurch zu fördern.
  2. Das Schöffenwesen ist im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen bundesweit einheitlich geregelt. Wir sind als Verband für Brandenburg und Berlin und im Rahmen unseres Engagements im Bundesverband nicht nur in Berlin engagiert. Wir sehen daher Potentiale, im Gesamtprozess von der Wahl bis zur Verabschiedung aus dem wichtigen Amt, die in Berlin ohne viel Aufwand umgesetzt werden können.
  3. Vorschlag 1: zentrale – das heißt bezirksübergreifende – Wahltermine, zentrale Schulung zum Prozess vor Start des Verfahrens (nicht nur die Altdaten zum Verfahren einbeziehen). Zentrale Werbekampagne der Senatsverwaltung und der Bezirke mit gleichen Terminen. Interessentenveranstaltungen mit den VHSen (wie der Verband es durchgeführt hat, wir bieten hier natürlich Unterstützung und Stellung von Referenten an). Insbesondere die Informationen zu Anwesenheiten/Entbindungen und Verantwortungen sind wichtige Botschaften, damit auch die Gerichtsverwaltung den höchsten Mehrwert hat und die freiwilligen Personen, zu deren Lebenskonzept eine Berufung auch passt, stärker berücksichtigt werden.
  4. Vorschlag 2: Ziehung aus dem Einwohnermelderegister wirklich nur am Ende (im Fall ab 1.3.) der Benennungsphase durchführen.
  5. Vorschlag 3: Markieren der Art der Listensetzung, freiwillig oder gezogen, für eine reflektierte Auswahl der Ausschüsse in den Bezirken und der Vertrauenspersonen.
  6. Vorschlag 4: Klare Kommunikation des Verfahrens, insbesondere nötig aufgrund der langen Phase bis Ende November/Dezember (des Folgejahres!), bis vom Gericht Bestätigungsschreiben versendet werden. Insbesondere sollten aber auch einheitliche Ablehnungen (ohne individuelle Begründung) versendet werden, jedoch mit der Erklärung, wie Entscheidungen stufig ohne Ansehen der Person, nur aufgrund der sozialen/gesellschaftlichen Stellung berücksichtigt werden können und Hinweis darauf, dass auch andere ehrenamtliche richterliche Mitwirkungen möglich sind. Berücksichtigung der angegebenen Präferenzen zu Amts- oder Landgericht, da die Freiwilligen sich bewusst dafür entschieden haben; Auffüllen nur von fehlenden Bewerbungen mittels Einwohnermeldeamtsziehungen. Konsens: eher Absagen als Umwidmen zu einem anderen Gerichtswirkungskreis.
  7. Vorschlag 5: Einführungsveranstaltungen für das erste Halbjahr planen. Dieses Jahr haben über 1500 Menschen das Angebot wahrgenommen. Nur eine zentrale Einführung ist, da es sich in Berlin um den größte Strafgerichtkomplex in Europa  handelt, nicht ausreichend.
  8. Vorschlag 6: Schöffenvertreterwahl: positive Auswirkung, aber wenig Folgen. Abgesehen vom Jahresgespräch mit den Präsidialrichteren des LG/AG passiert nichts. Bessere Sichtbarkeit und Jahresmails an amtierende Schöffinnen und Schöffen aus der Schöffenvertretung für das Schaffen einer größeren Vertrauensbasis.
  9. Vorschlag 7: JVEG Entschädigungssätze nicht mehr für Schöffinnen und Schöffen deckeln, denn dies entspricht nicht der Idee des DriG: gleichberechtigt und ohne negative Auswirkungen das Amt ausüben zu können.
  10. Vorschlag 8: Papierprozesse in der Entschädigung umstellen auf digitale textbasierte Prozesse oder mit Systemen, sowie eine schnelle Abwicklung.
  11. Vorschlag 9: Ladungsschreiben mit modernen Texten versehen und Unterscheidung zwischen Ladung eines Schöffen. Es genügt beim erstem Mal eine Belehrung zu den Kosten und zu den Pflichten zu geben.
  12. Vorschlag 10: Am Ende einer Wahlperiode/ beim Ausscheiden Dankesschreiben versenden.
  13. Vorschlag 11: Am Tag des Ehrenamts auch die Gruppe der ehrenamtlichen Richter einbeziehen. Möglichkeit zur Verleihung eines Justizehrenamtspreises nutzen, wie beispielsweise in M-V und anderen Bundesländern, für eine gerichtsübergreifende Würdigung des Amtes.

Es ist geplant, dass es weiteren Austausch dazu geben wird, jedoch dann tiefergehend zu einzelnen Vorschlägen und Ideen – auch zum Thema rollierende Bewerbung und Ausschreibung für das Schöffenamt sowie ggf. Initiativen für eine der nächsten Justizministerkonferenzen bis hin zu Bundesratsinitiativen.

Im Namen des Volkes – Reflexion im Rahmen des Karfreitags

Die Mitbestimmung an der Rechtsprechung durch ehrenamtliche Richter, ihre Beteiligung bei der Frage nach Schuld oder Unschuld und letztlich am Fällen eines Urteils, das ist nicht erst seit der Gründung der Bundesrepublik, wie in vielen anderen Teilen der Welt, „normal“. Zwar fand das letzte Interview zu diesem Thema durch das Info-Radio bereits vor 5 Jahren statt, jedoch ist es inhaltlich noch heute top aktuell, gerade wieder im ersten Jahr der neuen Schöffenperiode. Interviewpartner sind unter anderem die Mitglieder: Peter Cornelius, Petra Pflanz (beide die ersten Schöffenvertreter, die Berlin je hatte) und Norman Uhlmann.

Zum Interview anlässlich zum Karfreitags – Im Namen des Volkes:

Einführungsveranstaltungen in Kooperation mit den Volkshochschulen sehr gut besucht

Die hochwertig geplanten und von den Neuberufenen Schöffen und Jugendschöffen gut besuchten Einführungsveranstaltungen finden noch bis 05.05.2024 statt (weitere Information unter der Rubrik Veranstaltungen).

Der Vortrag findet immer im Tandem statt. Die Vereinigungssicht (und Schöffensicht sowie die Abrechnungsfragen beantworten im Schwerpunkt Mitglieder des Vorstandes – alle Prozessfragen zum Gericht werden von vorsitzenden Richter/innen aufgearbeitet. Zwar sind 3,5 Stunden immer zu wenig Zeit, es soll auch nur einen Einstieg sein. Es werden weitere Seminare über die Wahlperiode von 5 Jahren folgen.

Foto: Einführungsveranstaltung mit über 100 Schöffinnen und Schöffen im Rathaus Schöneberg (BVV Saal); Quelle: Behringer, VHS

Interview im Deutschlandradio-Kultur des Bundesverbandes zur Anhöherung der Novelle zum Deutschen Richtergesetz

Heike Schmidt, Beauftragte des Bundesverbandes und Stellv. Landesvorsitzende von Brandenburg/Berlin stellt sich den Fragen im Deutschlandfunk (Kultur) zum Thema demokratifeste Schöffenbesetzungen.

Für alle die das Interview nachträglich hören möchten, haben wir den Beitrag hier zur Verfügung gestellt.

INTERVIEW: