Entschädigung für Zeitaufwand muss nicht versteuert werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt ein wichtiges Urteil veröffentlicht: Die Entschädigung für Zeitaufwand (§ 16 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) muss nicht entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltungen von den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern versteuert werden. Siehe Presseerklärung des BFH. „BFH: Entschädigung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter teilweise nicht zu versteuern“

Mitglieder haben das vollständige Urteil mit Erläuterungen in der Verbandszeitschrift „Richter ohne Robe“, Ausgabe 2/2017 erhalten.