Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat dem Abgeordnetenhaus von Berlin im April 2019 das „Gesetz über die Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Berlin“ vorgelegt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden wir, als Verband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, aktiv zur Stellungnahme aufgefordert.
Grundsätzlich begrüßen wir die Vereinheitlichung im sogenannten neuen „Gesetz über die Justiz im Land Berlin (Justizgesetz Berlin – JustG Bln)“. Durch deren in Kraft treten können alte, noch bis heute bestehende Regelungen aus dem Preußischen Ausführungsgesetz zur Zivilprozessordnung sowie das Preußische Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (jeweils aus dem Jahr 1899) ersetzt werden.
Wir werden auf unserer Internetseite über Neuigkeiten berichten.