Entschädigung für Zeitaufwand muss nicht versteuert werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt ein wichtiges Urteil veröffentlicht: Die Entschädigung für Zeitaufwand (§ 16 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) muss nicht entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltungen von den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern versteuert werden. Siehe Presseerklärung des BFH. „BFH: Entschädigung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter teilweise nicht zu versteuern“

Mitglieder haben das vollständige Urteil mit Erläuterungen in der Verbandszeitschrift „Richter ohne Robe“, Ausgabe 2/2017 erhalten.

Oktober 2018: Neuer Vorstand gewählt

Am 26.10.2018 hat die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt. Nach 18 Jahren in der ersten Reihe übergab Bettina Cain den Vorsitz an Norman Uhlmann. Als Stellv. Vorsitzende wurden Petra Ott, Simone Bauer (gleichzeitig Schatzmeisterin) und Frank Henze für die zwei jährige Amtszeit gewählt. Als Beisitzer wurden Corrina Mix, Helmut Caspary, Heike Schmidt, Andreas Nareuisch in den Gesamtvorstand gewählt. Als Revisoren sind Holger Gringmuth, Brigitte Chartieu und Dr. Winfried Müller gewählt worden. Herr Dr. Müller übernimmt zeitgleich als Regionalverantwortlicher den Gerichtsbezirk Neuruppin.

Landesverband begleitet die Schöffenvertreterwahlen

Am 26.01.2019 fanden die Schöffenvertreterwahlen des Amtsgerichts Tiergarten und des Landgerichts Berlin statt. Wir waren als Interessensvertretung eingeladen, diese zu begleiten, was wir gerne wahrgenommen haben und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit den 5000 neuen Schöffinnen und Schöffen. Im Rahmen der neuen Periode möchten wir uns für die aktiven 5 Jahre der Schöffenvertreter Günter Schütz und Petra Pflanz ganz herzlich bedanken und wünschen den neuen Vertreterinnen und Vertretern viel Erfolg für die kommenden 5 Jahre.