Pressemitteilungen

Einführung der elektronischen Akte in der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit

Pressemitteilung Nr. 21/25 vom 18.11.2025

Am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist mit dem 17.11.2025 die elektronische Akte (E-Akte) eingeführt worden.
Sämtliche neu eingehenden Verfahren in allen Kammern des Landesarbeitsgerichts werden ab sofort nur noch elektronisch geführt.
Bei dem Arbeitsgericht Berlin erfolgt die Umstellung auf die E-Akte am 08.12.2025 für alle neu eingehenden Verfahren.
Zu den Umstellungsstichtagen bereits laufende Verfahren werden in beiden Instanzen in Papierform weitergeführt.
Von der elektronischen Aktenführung ausgenommen sind die Güterichterverfahren.
Mahnverfahren werden erst nach Abgabe an das Prozessgericht nach Widerspruch oder Einspruch als elektronische Akten geführt.
Soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Schriftstücken an die Gerichte für Arbeitssachen besteht– etwa für Personen, die vor dem Arbeitsgericht selbst auftreten – können Anträge, Klagen und Schriftsätze weiterhin in Papierform eingereicht werden.
In diesem Fall werden eingehende Papiere im Gericht zunächst gescannt und dann der E-Akte zugeordnet.
Im Hinblick auf laufende Schulungen sowie auf die Umstellung und die damit verbundenen Neuerungen wird um Verständnis dafür gebeten, dass es anfangs bei der Bearbeitung einzelner Vorgänge zu Verzögerungen kommen kann.

Elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings zum Schutz vor häuslicher Gewalt

Pressemitteilung Nr. 70/2025 vom 19.11.2025

Mit mehreren Gesetzesänderungen will die Bundesregierung den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat das Kabinett heute beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, dass Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen von elektronischen Fußfesseln verpflichten können. Außerdem sollen sie Gewalttäter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen, etwa Anti-Gewalt-Trainings, oder Gewaltpräventionsberatungen verpflichten können.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Häusliche Gewalt ist kein Schicksal. Wir können etwas tun. Und wir müssen es. Alle paar Minuten wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Unser Rechtsstaat muss mehr tun, um diese Gewalt zurückzudrängen. Unser Rechtsstaat muss insbesondere Frauen besser gegen häusliche Gewalt schützen.

Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir auf neue Instrumente. Familiengerichte sollen Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Außerdem sollen sie Anti-Gewalttrainings anordnen können. Ich bin überzeugt: Diese Maßnahmen machen im Kampf gegen häusliche Gewalt einen echten Unterschied. Das Beispiel Spanien zeigt: Die elektronische Fußfessel kann Leben retten. Auch Anti-Gewalttrainings können Übergriffe verhindern. Der heutige Gesetzentwurf setzt konsequent auf eine bessere Prävention von häuslicher Gewalt – und dieses Ziel werden wir als Bundesregierung auch weiterhin mit Entschiedenheit verfolgen.“

Der heute beschlossene Gesetzentwurf sieht vornehmlich Änderungen des Gewaltschutzgesetzes vor. Das Gewaltschutzgesetz wird von den Familiengerichten angewendet. Familiengerichte können danach auf Antrag von Betroffenen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung erlassen. Insbesondere können sie eine Gewaltschutzanordnung erlassen, die einem Gewalttäter zum Beispiel verbietet, die Wohnung der von ihm bedrohten Person zu betreten oder sich der bedrohten Person zu nähern. Das Gewaltschutzgesetz ergänzt den Gewaltschutz durch das Polizeirecht und das Strafrecht.

Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Neuerungen vor:

Elektronische Fußfessel zur Durchsetzung von AnnäherungsverbotenFamiliengerichte sollen Gewalttäter künftig in Hochrisikofällen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Mit der elektronischen Fußfessel soll sichergestellt werden, dass Gewalttäter Gewaltschutzanordnungen (also insbesondere Annäherungsverbote) befolgen bzw. dass sie dagegen nicht unbemerkt verstoßen können. Gewaltbetroffenen Personen soll auf Wunsch ein Zweitgerät zur Verfügung gestellt werden, das anzeigt, wenn der Täter sich dem Opfer unerlaubt nähert. Vorgesehen ist, dass die Stelle, die die elektronische Fußfessel technisch überwacht, automatisch alarmiert wird, wenn der gerichtlich festgelegte Mindestabstand zwischen Gewalttäter und Opfer unterschritten wird. Die Überwachungsstelle kann das Opfer dann umgehend warnen und die örtlich zuständige Polizeibehörde informieren, sofern dies erforderlich erscheint. Die Änderung soll auch im Eltern-Kind-Verhältnis gelten.

Soziale Trainingskurse und GewaltpräventionsberatungenFamiliengerichte sollen die Möglichkeit bekommen, Gewalttäter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen, etwa Anti-Gewalt-Trainings, zu verpflichten. Den Tätern sollen Lösungswege aufgezeigt werden, Konflikte künftig gewaltfrei zu lösen. Die Änderung soll auch im Eltern-Kind-Verhältnis gelten.Ist eine Teilnahme eines Täters an einem sozialen Trainingskurs nicht geeignet, etwa weil der Täter keine Bereitschaft zur Mitarbeit zeigt, soll es zusätzlich möglich sein, ihn zu einer Gewaltpräventionsberatung zu verpflichten. Dies kann sinnvoll sein, um den Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs zu motivieren.

Höhere Strafen für Verstöße gegen GewaltschutzanordnungenVerstöße gegen Gewaltschutzanordnungen (also insbesondere Annäherungsverbote) sollen schärfer geahndet werden können. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden.

Einholung von Auskünften aus dem WaffenregisterFamiliengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen. Das dient der verbesserten Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen.

Den Regierungsentwurf sowie weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

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