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Mechanismen eines Mythos: Rituelle Gewalt, Persönlichkeitsspaltung und psychische Kontrolle – online für alle Interessierten

Wir laden Sie herzlich zu unserem nächsten Kriminologischen Kolloquium am 03. März 2026 um 18 Uhr ein
Mechanismen eines Mythos: Rituelle Gewalt, Persönlichkeitsspaltung und psychische Kontrolle
Gegenstand des Vortrags:
Der Begriff „rituelle sexuelle Gewalt“ soll Formen von organisiertem sexuellem Missbrauch bezeichnen, der von massiver Gewalt, unbekannten Täternetzwerken und psychischer Kontrolle über die Opfer geprägt sei. Diese psychische Kontrolle („Mind Control„) soll die Blockade von Erinnerungen, die fortgesetzte Lenkung des Opferverhaltens oder gar eine planvolle Persönlichkeitsspaltung umfassen. Den eindringlichen Schilderungen selbst bekundeter Opfer steht ein Fehlen kriminalistischer Beweise gegenüber. Im Nachgang zur Satanic Panic der 1980er Jahre ist davon auszugehen, dass die einschlägigen Berichte vielmehr die Folge von Suggestion und Scheinerinnerungen sind. Im Vortrag wird die psychologische Implausibilität einer angeblichen „Mind Control“ dargelegt, aber auch auf den Beratungsbedarf der selbst bekundeten Opfer hingewiesen. Daraus ergeben sich Implikationen für die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie für die psychologische Beratung.
Teilnahmevoraussetzungen:
Für Ihre Teilnahme ist eine Anmeldung über unser Online-Formular erforderlich. Den Teilnahmelink erhalten Sie direkt nach der Anmeldung, sodass diese auch noch sehr kurzfristig erfolgen kann. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmebescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt und in den Tagen nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt. Das Kriminologische Kolloquium des KFN wird in mehreren Bundesländern, u.a. in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, im jeweiligen justizministeriellen Geschäftsbereich Strafgerichte und Staatsanwaltschaften als anerkannte Fortbildungsveranstaltung geführt. Darüber hinaus wird die Teilnahme an der Veranstaltung als Fortbildungsleistung von verschiedenen Anwaltskammern und als föderale Weiterbildung zur Fachpsychologin bzw. zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie anerkannt.