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Strafrecht gegen Hasskriminalität als Antidiskriminierungsstrafrecht?

Wir laden Sie herzlich zu unserem nächsten Kriminologischen Kolloquium am 03. November 2026 um 18 Uhr ein
Strafrecht gegen Hasskriminalität als Antidiskriminierungsstrafrecht?
Referentin: Prof. Dr. Leonie Steinl – Universität Leipzig
Gegenstand des Vortrags:
Der Vortrag geht der Frage nach, inwiefern sich strafrechtliche Normen gegen Hasskriminalität als Formen eines „Antidiskriminierungsstrafrechts“ verstehen lassen. Hierzu werden zunächst die Entstehungsgeschichte des Konzepts der Hasskriminalität sowie dessen strafrechtsdogmatische Anknüpfungspunkte untersucht. Daran anschließend wird die Kritik an entsprechenden Strafnormen unter besonderer Berücksichtigung strafrechtskritischer Perspektiven beleuchtet. Abschließend werden die Eckpunkte eines antidiskriminierungsstrafrechtlichen Verständnisses von Hasskriminalitätsgesetzen skizziert.
Teilnahmevoraussetzungen:
Für Ihre Teilnahme ist eine Anmeldung über unser Online-Formular erforderlich. Den Teilnahmelink erhalten Sie direkt nach der Anmeldung, sodass diese auch noch sehr kurzfristig erfolgen kann. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmebescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt und in den Tagen nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt. Das Kriminologische Kolloquium des KFN wird in mehreren Bundesländern, u.a. in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, im jeweiligen justizministeriellen Geschäftsbereich Strafgerichte und Staatsanwaltschaften als anerkannte Fortbildungsveranstaltung geführt. Darüber hinaus wird die Teilnahme an der Veranstaltung als Fortbildungsleistung von verschiedenen Anwaltskammern und als föderale Weiterbildung zur Fachpsychologin bzw. zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie anerkannt.