Das Ministerium der Justiz (des Landes Brandenburgs) plant derzeit in einem aktuellen Gesetzentwurf (vom 26.11.2021) und unmittelbar gestarteten Anhörungsverfahren, neben der Schließung des Standortes Eisenhüttenstadt (als eigenen Gerichtsbezirk) die Neueröffnung als Zweigstelle des neuen Gesamtgerichtsbezirks Frankfurt(Oder). Dieser Vorgang wird Umwandlung bezeichnet.
Neben der augenscheinlich fehlenden aktuellen Rechtsgrundlage für eine solche Umwandlung für Amtsgerichte im Land Brandenburg sind insbesondere auch die weiteren Wege, Benennungsvorgänge und insbesondere die oft Wertgeschätzte örtliche Kenntnis von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern (insbesondere Schöffinnen und Schöffen) zu berücksichtigen – um die hohe Akzeptanz (insbesondere in strafgerichtlichen Verfahren) von Amtsgerichtsurteilen auch weiterhin zu gewährleisten.
Wir sind gebeten worden, bis zum 17.01.2022 eine Stellungnahme abzugeben, welche wir an dieser Stelle dann auch veröffentlichen werden.
Den aktuellen Gesetzentwurf finden Sie hier.