Viele wissen es nicht. Derzeit läuft parallel zur Schöffenwahl – jedoch nach uns vorliegenden Informationen nur bis Ende November 2022 – die Benennungsphase für die nächste Amtsperiode der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und ehrenamtlichen Verwaltungsrichter (Oberverwaltungsgericht sowie Verwaltungsgericht).
Im Folgenden ein kleiner Steckbrief zum Ehrenamt als Verwaltungsrichter:
– Berufungszeit 5 Jahre
– Vorschlagsliste erstellt der Landkreis und sendet diese an die Gerichte, für Berlin sind die Bezirke entsprechend zuständig
– Einsetzung erfolgt erst durch die Verwaltungsgerichte
– gemeinsames Oberverwaltungsgericht Brandenburg/Berlin ist auch zu besetzen
– Befugnisse: gleichberechtigte Teilnahme an den Verhandlungen, i.d.R. Vorbesprechungen, Akteneinsicht (Vertretung im Abwesenheitsfalle)
Altersgrenze (nach oben): keine
Bewerben Sie sich jetzt bei Ihrem Brandenburger Landkreis oder Berliner Bezirk.
Selbst viele Bezirkspolitiker und Politikerinnen kennen die aktuelle Benennungsphase nicht, daher haben wir uns erlaubt das Berliner und Brandenburger Bewerbungsformular (Bereitschaftserklärung) und einen weiterführende Link zu teilen.
– Bereitschaftserklärung als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter/in (Berlin)
– Bewerbungsformular (Brandenburg)
Weiterführende Links: