Brandenburger Kommunen regeln die Abgabefrist der freiwilligen Bereitschaftserklärung (für das Schöffenamt) deutlich unterschiedlich

Alle Interessierten für das Schöffenamt sollten prüfen, wann die Frist zur Abgabe der freiwilligen Benennung für das Amt abläuft. Es hat sich herausgestellt, dass in einigen Kommunen bereits die Listen geschlossen wurden, so etwa in Potsdam bereits am 16.02.2023.

In Frankfurt/Oder hingegen bleiben die freiwilligen Benennungen nach der Auskunft des zuständigen Wahlamtsleiters bis zum 31.05.2023 möglich.

In Zweifelsfällen wenden Sie sich gerne an uns vor der Abgabe – wir prüfen, ob eine Abgabe in Ihrer Gemeinde noch möglich ist. Wir als Landesverband sind nicht der Adressat von Bereitschaftserklärungen.

Wir Schöffen das!