Frohe Weihnachten

Liebe Mitglieder, liebe InteressentInnen unseres Vereins,

wir können auf ein aufregendes und mit Veranstaltungen vollgepacktes Jahr 2025 zurückblicken und dies trotz minimaler personeller und finanzieller Ressourcen.

Der Landesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Brandenburg und Berlin e.V. vertritt mit 10 ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern die Interessen aller 10.000 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Einzugsgebiet des Landesverbandes – dazu gehören auch Handelsrichter, Verwaltungsrichter, Sozialrichter sowie Finanzrichter.

Welche Ziele haben wir uns für 2026 und Folgejahre gesteckt

1. Vertiefung des Gedankenaustausches zwischen unserem Verband und den Ministerien/Senat/ Gerichtspräsidenten / politischen Entscheidungsträgern

2. aktive Unterstützung der Forderungen an den Senat von Berlin –  Rechtsstaat stärken – Reform des Schöff*innenwesens in Berlin

3. Rekrutierung von Fördermitteln zur Absicherung hochwertiger Veranstaltungen

4. Ausbau unseres Weiterbildungsangebotes als Präsenz- und Online Veranstaltungen, konkret heißt das

für unsere Mitglieder in 2026

    • 6 Führungen durch verschiedene Berliner JVA, weitere in Brandenburg
    • 2 Veranstaltungen mit dem Brandenburger Verfassungsschutz
    • 3-4 Präsenzveranstaltungen
    • 9 DVS-Kolleg online  -jeden 1. oder 2. Donnerstag im Monat (Sommerpause) – organisiert vom Bundesverband  mit Unterstützung der Landesverbände
    • weiteres in Planung

und zusätzlich für Mitglieder und Interessenten 

    • 5 historische und thematische Führungen durch das Kriminalgericht
    • Vorbereitung eines Schöffentages 2027
    • VHS- Weiterbildungsveranstaltungen verschiedener Themen in Brandenburg und Berlin ab 2.Hj 2026
    • Etablierung offener Stammtische in Brandenburg und Berlin

Auch der Bezug der Fachzeitschrift RoHR des Bundesverbandes  macht eine Mitgliedschaft  mit 5 € monatlich attraktiv. Diese kostet im freien Jahresbezug 54€ jährlich.

Richter ohne Robe.

Der Austausch mit Ihnen inspiriert uns, Ihre Ideen sind uns Ansporn. Und natürlich freuen wir uns auch im kommenden Jahr auf weitere ehrenamtliche projektbezogene Unterstützung aus dem Kreis unserer Mitglieder.

Bleiben Sie uns auch in 2026 wohlgesonnen.

Ihr Vorstand

Das Justiz-Projekt“: Wie resilient ist die dritte Gewalt?

Das Justiz-Projekt: Zusammenfassung der Ergebnisse

Friedrich Zillessen, Anna-Mira Brandau & Lennart Laude (Hrsg.)

Das Justiz-Projekt: Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt 2025. DOI: 10.17176/20251129-153444-0 ISBN: 978-3-565112-19-7

Das Justiz-Projekt, initiiert vom rechtswissenschaftlichen Open Access-Forum Verfassungsblog, hat seit Januar 2025 in rund 70 Recherchegesprächen gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Praxis Schwachstellen identifiziert und Szenarien entwickelt, die zeigen, wie und wo die deutsche Justiz angegriffen werden könnte.

8 Ansatzpunkte für autoritäres Handeln

Die entwickelten Szenarien verfolgen nicht das Ziel, die Zukunft vorherzusagen. Stattdessen sollen sie aufzeigen, wo mögliche Ansätze für autoritäres Handeln bestehen – und wie sie genutzt werden könnten. Die acht wichtigsten Ansatzpunkte, die wir identifiziert haben, auf einen Blick:

  1. Verfassungsgerichte sind für autoritäre Populisten weltweit ein wichtiges strategisches Zielobjekt. Dies gilt auch für die 16 deutschen Landesverfassungsgerichte, die praktisch und normativ von großer Bedeutung sind. Ihre vergleichsweise geringe Bekanntheit in der Öffentlichkeit macht sie zu einem leicht angreifbaren Ziel.
  2. International lässt sich beobachten, dass autoritäre Kräfte das Ziel verfolgen, die Ernennung von Richterinnen und Richtern zu steuern. Eine Vereinnahmung der Gerichte liegt im Interesse einer autoritär-populistischen Partei, weil sie dadurch Rechtsschutz gegen ihre eigene Politik erschweren kann. Während reine Exekutivernennungen missbrauchsanfällig sind, können Richterwahlausschüsse schneller obstruiert werden.
  3. In anderen Ländern können wir sehen, dass strategische Beförderungen erfolgen, damit „eigene Leute“ von innen Einfluss auf die Justiz nehmen können. Im deutschen Kontext sind Beurteilungen und Abordnungen zentrale Möglichkeiten, Beförderungen zu steuern und deshalb anfällig, um von autoritären Kräften gebraucht zu werden – ganz ohne, dass das geltende Recht dabei angepasst oder verletzt werden muss.
  4. Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter stellen ein potentes Instrument dar, um Einfluss auf die Judikative zu nehmen. In Deutschland spielt der Bereich in der Praxis (noch) keine große Rolle; theoretisch könnten autoritäre Populisten ihn aber leicht zweckentfremden.
  5. Beamtinnen und Beamte des einfachen, mittleren und gehobenen Justizdienstes und Angestellte halten den Gerichtsbetrieb aufrecht. Auch wenn das nicht-richterliche Personal der Gerichte bisher bei Fragen der Resilienz der Judikative wenig beachtet wurde, kann dessen Instrumentalisierung ein effektives Mittel autoritärer Populisten sein, um Sand ins Getriebe der Justiz zu streuen.
  6. Ein autoritär geführtes Justizministerium könnte bestehende rechtliche Möglichkeiten nutzen, um Gerichtszuständigkeiten gezielt zu verschieben. Dadurch könnte es zumindest grob steuern, welche Gerichte welche Verfahren bearbeiten. Darin liegt ein potenzieller Ansatzpunkt, bestimmte Verfahren gezielt an politisch ausgewählte Gerichte zu lenken.
  7. Die finanzielle Ausstattung der Gerichte mit Personal und Sachmitteln ist eine fundamentale Voraussetzung für eine funktionierende Justiz. Einsparungen in diesen Bereichen können die Arbeitsfähigkeit der Gerichte unmittelbar beeinflussen – die Androhung solcher Maßnahmen wird im Ausland bereits gezielt als politisches Druckmittel eingesetzt.
  8. Angesichts der weitreichenden Möglichkeiten, die Justiz über die IT auszuforschen oder lahmzulegen, muss für eine resiliente Justiz auch zwingend ihre technische Resilienz mitgedacht werden. Die IT-Infrastruktur stellt bisher national wie international ein weitgehend unerforschtes Einfallstor für politische Einflussnahme auf die Justiz dar. Wir haben Risiken identifiziert, die verdeutlichen, dass weitergehender Untersuchungsbedarf in diesem Feld besteht.

3 Quellen für die Verwundbarkeit der Justiz

  1. Einige Schwachstellen resultieren aus unzureichenden oder unbestimmten rechtlichen Regelungen.
    • Unzureichende rechtliche Regelungen sollten selbstverständlich angepasst werden. Allerdings darf nicht übersehen werden: Das geltende Recht zu ändern, wird oft als die einfachste und naheliegendste Lösung angesehen, um die Widerstandsfähigkeit demokratischer Institutionen zu stärken. Ein solches Vorgehen verspricht jedoch nur in wenigen Fällen tatsächliche Abhilfe.
    • Ein Beispiel: Die Wahl von Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern erfordert in vielen Ländern eine 2/3 Mehrheit. Dies ist aus Resilienzperspektive sinnvoll, öffnet aber auch Blockademöglichkeiten für eine Sperrminorität. Deshalb sollten normative Lösungen, etwa ein Ersatzwahlmechanismus, gefunden werden, um potenzielle Blockaden zu überkommen.
  2. Zahlreiche Einfallstore sind in der Verschränkung der Justiz mit den anderen Staatsgewalten und deren faktischen Zugriffsmöglichkeiten begründet.
    • Wo die Exekutive unmittelbaren Zugriff auf Justizbereiche erhält – Richterbesetzung, Haushalt, IT – muss sorgfältig geprüft werden, wie dieser Einfluss kontrolliert werden kann.
    • Ein Beispiel: Es ist gängige Praxis, dass Justizministerinnen und Justizminister Richterinnen und Richter vorübergehend in ihr Ministerium abordnen. Durch diese Abordnung können die abgeordneten Personen in andere und höhere Besoldungsgruppen wechseln. Diese aufgestiegenen Personen haben bei späteren (Rück-)Bewerbungen ans Gericht aus formellen Gründen deutlich höhere Erfolgsaussichten – das Justizministerium könnte diese Abordnungen also gezielt einsetzen, um Einfluss auf die Besetzung höherer Gerichtspositionen zu nehmen.
  3. Das wesentliche Einfallstor – und im Umkehrschluss: der wesentliche Resilienzfaktor – liegt im Justizpersonal.
    • Die Position der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten ist von besonderer Bedeutung – sie begründet einerseits mögliche Schwachstellen und kann andererseits Widerstandsfähigkeit der Justiz enorm stärken. Auf Ebene der Instanzgerichte sind sie unter anderem für Beurteilungen und Beförderungen maßgeblich; an den Landesverfassungsgerichten spielen sie eine zentrale Rolle für organisatorische Abläufe und die Vertretung nach außen.
    • Über diese Schlüsselpersonen hinaus trägt letztlich das Verhalten aller in der Justiz tätigen Personen maßgeblich zur Resilienz der Institution im Angesicht der autoritär-populistischen Strategie bei. Ohne sie kann eine unabhängige Justiz nicht bewahrt oder deren Übernahme verhindert werden.

Ausführliche Hintergrundinformationen zu jeder identifizierten Schwachstelle sowie, falls vorhanden, mögliche Resilienzmaßnahmen, finden sich in unserem Buch „Das Justiz-Projekt. Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt.“ Das Buch erscheint am 2. Dezember auf dem Verfassungsblog – natürlich Open Access.

Emma Bruhn

Kommunikationsmanagerin/

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Tag des internationalen Ehrenamtes – geplante Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale ab 2026

Liebe Mitglieder,
liebe Schöffinnen und Schöffen,
liebe ehrenamtliche Richterinnen und Richter,

Zitate aus ZDF 37° Leben – Wie Ehrenamt Leben verändert:

Nele: „Ich habe Lust, mich gesellschaftlich zu engagieren und glaube, dass es vielen Menschen nicht schaden würde, über den Tellerrand hinauszugucken. Man ist ja die meiste Zeit in seiner Bubble, deshalb ist es schön, in eine neue Welt einzutauchen.“

Chris: „Ich denke, ich werde etwas finden, wo ich helfen kann. Ich sehe niemanden, der sich aktiv für die Gesellschaft beteiligt und daran unglücklich wird. Der Gedanke, dass ich gerne etwas zurückgeben würde, ist eine Sache, die ich mir schon lange überlegt hatte.“

am Freitag, den 5. Dezember 2025, dem internationalen Tag des Ehrenamtes, der 1985 von den Vereinten Nationen ausgerufen wurde, richtet sich der Blick weltweit auf Menschen, die etwas tun, ohne dafür eine Rechnung zu schreiben: Ehrenamtliche.

Passend dazu hat am 4.12.2025 der Bundestag ein Steueränderungsgesetz beschlossen, welches u.a. das Ehrenamt stärken soll.  So soll zum 1.1.2026 der Übungsleiterfreibetrag von bisher 3.000 EUR auf 3.300 EUR sowie die Ehrenamtspauschale von bisher 840 EUR auf 900 EUR angehoben werden. Dies erfordert noch die Zustimmung des Bundesrates am 19.12.2025.

Ich zitiere aus den Grußworten anlässlich unserer Mitgliederversammlung am 03.09.2025:

Dr. Fedor Badenberg – Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin

In einer Zeit, in der das Vertrauen in staatliche Institutionen keine Selbstverständlichkeit mehr ist, leistet Ihr Engagement als ehrenamtliche Richterinnen und Richter einen wertvollen Beitrag. Ihre Bereitschaft, unentgeltlich Zeit und Energie für diese verantwortungsvolle Funktion aufzubringen, verdient Respekt und Anerkennung.

Dr. Benjamin Grimm – Minister der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg

Unsere Verfassung, das Grundgesetz, setzt klare Zeichen: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Und Sie – als ehrenamtliche Richterinnen und Richter – sind damit Ausdruck dieses Verfassungsprinzips. Sie bringen bürgerschaftliches Urteilsvermögen in die Gerichtssäle und machen damit das gesprochene Recht greifbarer, bürgernäher und steigern die Akzeptanz. Ihre Mitwirkung stärkt das Vertrauen in die Justiz und gibt unserer Demokratie ein Gesicht. 

Vielen Dank für die netten Worte und auch die vielen Gespräche mit Ministerien, dem Senat, den Landgerichtspräsidenten und den politischen Parteien, die in kleinen Schritten zu Verbesserungen führten und dabei helfen, die zukünftigen Herausforderungen zu meistern.

Welche Themen beschäftigen uns aktuell in besonderer Weise und wo sind auch Sie gefragt?

  1. Manifestierung der Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern
  2. Konsequente Fort- und Weiterbildung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter
  3. Etablierung von Schöffenvertretungen in allen Bundesländern nach dem Vorbild AG/LG Berlin und LG Potsdam
  4. Diskussion der Anhebung der Altersgrenze
  5. Angemessene Anhebung der Entschädigung von 7 € seit 2021 für Schöffinnen und Schöffen (§ 16 JVEG Entschädigung für Zeitversäumnis)
  6. Anhebung der unzeitgemäßen Regelung des Verdienstausfalls – zur Zeit nur bis zu 29,- €/Std. (brutto) für maximal 10 Stunden pro Sitzungstag.
  7. Digitalisierung auch für Schöffen und Schöffinnen, vom digitalen E-Mail-Verkehr bis hin zur digitalen Einreichung der Abrechnungsbögen und unaufgeforderten Zusendung der detaillierten Auszahlungsbeträge als Nachweis für das Finanzamt. Besonders wichtig als Nachweis für Selbstständige!
  8. Verankerung des Kündigungsschutzes in der Berliner Landesverfassung analog zur Brandenburger Landesverfassung
  9. weitere Themen wie Mutterschutzregelungen für Schöffinnen, Gleitarbeitszeiten, etc

Die bundesweite Schöffenwahl 2029-2033 steht vor der Tür. Berlin hat hier verwaltungstechnisch noch einiges zu leisten, beispielsweise die Harmonisierung des Bewerbungsprozederes und Terminabstimmungen zwischen den Bezirken. Besonders hier werden wir uns weiterhin Gehör verschaffen.

Gemeinsam mit den anderen Landesverbänden werden wir weiterhin auf Bundesebene aktiv werden.

Unterstützen Sie uns mit Ihren Erfahrungen, Hinweisen und Ideen, um immer wieder neu die Wichtigkeit des Schöffenamtes und der Tätigkeit ehrenamtlicher Richterinnen und Richter ins Rampenlicht zu rücken.

Wir freuen uns auf einen aktiven Diskurs per E-Mail, Instagram, Stammtisch oder auch per Telefon.

Heute stehen wir als Ehrenämtler im Mittelpunkt – nach unserem Verständnis sollte dies während der gesamten Wahlperiode eine Selbstverständlichkeit sein.

Ihre/Eure Vorsitzende

Petra Ott

 

 

 

 

 

Rechtsextremismus in Brandenburg und das Aussteigerprogramm wageMUT …

Rechtsextremismus in Brandenburg und das Aussteigerprogramm wageMUT …

… eine wichtige und gelungene Veranstaltung, deren Höhepunkt ein Gespräch mit einem Aussteiger aus der rechtsextremen Szene darstellte. Michael Hüllen, stellvertretender Referatsleiter im Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg, hat über 30 ehrenamtliche Richterinnen und Richter unseres Verbandes in ein spannendes, kurzweiliges und sehr eindrucksvolles Vortragskonzept mitgenommen, dessen Themen aktuell leider immer größere Bedeutung gewinnen.

Michael Hüllen                                       

Rechtsextremisten, deren Denkweise von einem autoritären Staatsverständnis, dem Führerprinzip und einem rassistisch geprägten Menschbild ausgeht, lehnen die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, die universell geltenden Menschenrechte und damit die deutsche Verfassung ab. Vermittelt wurde eindrucksvoll, wie wichtig es ist, auf unsere jungen Menschen zu achten, deren Rekrutierung zunehmend über Gaming- und soziale Plattformen stattfindet und die dort oft in ihrer ganz eigenen Welt leben. Viele Beispiele neuer rechtsextremistischer Jugendstrukturen in Brandenburg wurden erläutert, die sich u.a. Homosexuelle, Migranten und linke Gruppen als Feindbilder aufbauen.

Herr Hüllen stellte uns das Ausstiegs- und Distanzierungsprogramm des Landes Brandenburg (wageMUT) vor, welches den Ausstieg, der eine tiefgreifende Veränderung im Leben eines Menschen bedeutet, professionell und verantwortungsvoll begleitet. Ziel ist ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben ohne Gewalt und Extremismus mit Blick auf die Selbstwirksamkeit des Betroffenen, damit dieser zu der Überzeugung gelangen kann, durch die eigenen Fähigkeiten die Herausforderungen des Lebens meistern zu können.

Ausstieg und Distanzierung | Ministerium des Innern und für Kommunales

Wie dies erfolgreich gelingen kann, erläuterte uns ein Aussteiger, der seinen Lebensweg sehr lebendig und eindrucksvoll schilderte. Mangelnde Fürsorge, die er zunächst als Freiheit empfunden hatte und fehlende Anerkennung führten ihn auf den Weg, sich selbst zu suchen und in charismatischen Gruppen zu finden. Erste Kontakte mit rechtsextremistischer Musik und deren Texten eröffneten ihm den „Soundtrack seines Lebens“. Der „Graben zum Rest der Welt“ wurde immer größer und das „Kümmern“ in der rechten Gruppierung verlieh ihm das Gefühl, angekommen zu sein.

Zu diesem Zeitpunkt spielte die Ideologie noch keine Rolle, deren Inhalte ihm im Laufe der Zeit aber geläufiger wurden, denn „ein guter Bösewicht ist immer der Held seiner eigenen Geschichte“. Extremisten glauben daher fest an die eigenen Werte. Das Gefühl der permanenten „Belagerung“ und Bedrohung durch unsichtbare Mächte erzeugt das Bedürfnis, Ohnmacht in Macht zu verwandeln. Dies entlädt sich dann in Gewalttaten, auch gegen Schwächere, die aber als Repräsentanten des machtvollen und bösartigen Systems wahrgenommen werden.

Irgendwann stellte sich in dieser permanenten Anspannung ein sogenannter „Extremismus-Burnout“ bei ihm ein, der es ermöglichte, erste Schritte hin zu einem Ausstieg in Erwägung zu ziehen. Zunächst sei eine gute Zukunftsperspektive notwendig, um „das Ufer zu wechseln“. Erst danach könne man aus einer ruhigen Position heraus die extremistischen Denkmuster dekonstruieren. Und heute kann er mit sicherem Abstand anderen Menschen helfen, den gleichen Weg anzutreten.

Für uns als ehrenamtliche Richterinnen und Richter gab Herr Hüllen abschließend die Empfehlung, jugendlichen Straftätern im Urteil die Auflage mitzugeben, Gespräche mit wageMUT oder anderen Aussteigerprogrammen zu akzeptieren, um ihnen die Chance auf einen Lebensweg ohne Extremismus zu ermöglichen.

Michael Hüllen

Ein herzliches Dankeschön an Herrn Hüllen und den Aussteiger – diesen sehr mutigen Menschen, hier bewusst ohne Namen bleibend.

v.l.n.r.: Petra Ott, Jörg Siegmann, Corinna Mix, Michael Hüllen