Im Gespräch mit Axel Petermann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lange hatten wir diese Veranstaltung schon geplant und Herrn Petermann bereits vor anderthalb Jahren erstmals angefragt – am 11.10. hat endlich alles gepasst. Der Berliner Senat erachtete unsere Weiterbildungsveranstaltung als förderungswürdig und diverse Vorstandsmitglieder übernahmen die vielen verschiedenen Aufgaben, die eine große Veranstaltung im Vorfeld erfordern. Und vor allem konnte Axel Petermann in seinem vollen Kalender einen Termin für unsere Schöffinnen und Schöffen reservieren. Zwar arbeitet er natürlich nicht mehr im aktiven Polizeidienst, ist aber als äußerst erfolgreicher Buchautor ein sehr gefragter Gesprächspartner und wird außerdem im Februar 2026 sein neues Buch vorstellen.

Für die am Samstag anwesenden Schöffinnen und Schöffen bot Herr Petermann als zertifizierter Fallanalytiker mit jahrzehntelanger praktischer Erfahrung zunächst einen fundierten Überblick über die Theorie der Fallanalyse, insbesondere die Kunst, Tatorte zu interpretieren, selbst dann, wenn Tötungsdelikte lange zurückliegen und es am Tatort scheinbar nichts mehr zu entdecken gibt.

Der Vortrag machte die Theorie dann durch diverse Fallbeschreibungen lebendig und mit vielen Fotos anschaulich. Das war harte Kost und wird bestimmt in allen Zuhörern noch lange nachwirken. Es hat aber auch gut demonstriert, wie wichtig die Inaugenscheinnahme von Beweismitteln ist. Der Ablauf vor Gericht – diese Erfahrung haben bestimmt viele Schöffinnen und Schöffen schon selbst gemacht – ist doch allzu oft recht abstrakt und aktenbasiert. Im Grunde meinte Herr Petermann, sollten Gerichte grundsätzlich, oder jedenfalls sehr viel häufiger, als dies passiert, Vor-Ort-Termine wahrnehmen, weil das eigene Erleben einer Tatumgebung etwas zur Wahrheitsfindung beitragen kann, was Zeugenaussagen allein nicht immer leisten können.

Freundlicherweise stand Herr Petermann nach dem Vortrag noch diversen interessierten Nachfragen aus dem Zuhörerkreis Rede und Antwort, sodass unser Ziel erreicht wurde, diesen besonderen Aspekt von Ermittlungstätigkeit mit den Erlebnissen von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern an Strafgerichten in einen Austausch zu bringen.

Vielen Dank an dieser Stelle noch einmal an alle Teilnehmer und insbesondere Herrn Petermann für den spannenden und lehrreichen Nachmittag.

13.09.2025 – Neuer Vorstand gewählt

von links nach rechts Christin Fritzsche-Heike Schmidt-Koray Özbagci-Corinna Mix-Volker Schierhorn-Petra Ott-Jörg Siegmann-Sven Pritsch (es fehlen Axel Langner und Alexander Boster)

Mitgliederwahlversammlung

Die Mitgliederversammlung hat für die nächsten 2 Jahre einen neuen Gesamtvorstand, bestehend aus alten und neuen Vorstandsmitgliedern gewählt.

Organigramm_2025

Geschäftsführender Vorstand
Vorsitzende Petra Ott
Stellvertretende Heike Schmidt
Stellvertretende Corinna Mix
Stellvertreter Jörg Siegmann
Erweiterter Vorstand
Beisitzer Axel Langner
Beisitzerin Christin Fritzsche
Beisitzer Alexander Boster
Beisitzer Koray Özbagci
Beisitzer Sven Pritsch
Beisitzer Volker Schierhorn
Revisoren Elke Middelstaedt
Annette Winkelmann
Prof. Dr. Norman Uhlmann
Magdalena Schmidt-Weigand
Beauftragte des Vorstandes
Social Media/ Instagram Angelina Giese
Schwerbehinderung Alexander Boster
Datenschutz Prof. Dr. Norman Uhlmann
Regionalbeauftragter Brandenburg Nord Prof. Dr. Norman Uhlmann
Regionalbeauftragter Brandenburg Süd Jörg Siegmann

Wir danken für das Vertrauen und freuen uns auf unsere neuen Aufgaben. Der Vorstand hat seine Arbeit aufgenommen.

Änderung der Regelungen zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz – Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Zur Sicherung einer störungsfreien und flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte in der Justiz sollen Bund und Länder in einigen Bereichen regeln können, dass Akten noch bis zum 1. Januar 2027 in Papierform fortgeführt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Mit dem Gesetzentwurf trägt das BMJV vorgetragenen Anliegen aus Justiz und Ländern Rechnung.

Insbesondere folgende Änderungen sind vorgesehen:

Schaffung einer bis zum 1. Januar 2027 befristeten „Opt-out“-Regelung

Es soll eine bis zum 1. Januar 2027 befristete Rechtsgrundlage (sogenannte „Opt-out“-Regelung) geschaffen werden, die es Bund und Ländern ermöglicht, bei Bedarf im Verordnungswege ausnahmsweise auch nach dem 1. Januar 2026 die Anlage und (Weiter-)Führung von Straf-, Bußgeld- und Zivilakten, Akten in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, arbeits- und sozialgerichtlichen Akten sowie gerichtlichen Akten im Strafvollzugsverfahren in Papierform zu gestatten. Damit soll letztmalig eine Abweichung von der verpflichtend vorgesehenen elektronischen Aktenführung zum 1. Januar 2026 bis längstens zum 1. Januar 2027 ermöglicht werden, um Schwierigkeiten, die in einzelnen Ländern in Teilbereichen zu Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Aktenführung geführt haben, zu begegnen.

Einzelfallbezogene Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung im Bereich der Strafgerichtsbarkeit bis zum 1. Januar 2027

Für den Bereich der Strafgerichtsbarkeit soll geregelt werden, dass Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungsakten in Papierform anlegen und (weiter-)führen können, wenn polizeiliche Ermittlungsvorgänge noch nicht elektronisch übermittelt werden. Um einen reibungslosen länder- und systemübergreifenden elektronischen Akten- und Vorgangsaustausch sowohl justizintern als auch mit den Polizeibehörden zu gewährleisten, soll eine Papieraktenführung außerdem zulässig sein, wenn elektronisch übermittelte Akten oder Vorgänge technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand in das jeweilige E-Akten-System übernommen werden können. Beide Ausnahmeregelungen sollen bis zum 1. Januar 2027 befristet sein.

Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

Statistisches aus dem Amts/Landgericht Berlin Moabit

Eine Anfrage beim Kriminalgericht Tiergarten ergab folgendes:

Amtsgericht

Richter*innen: 175 
Wachtmeister*innen: 300 
Geschäftsstellenmitarbeiter*innen: 350  
Rechtspfleger*innen: 60
 
Die Staatsanwaltschaft verfügt über etwa 300 Staatsanwält*innen (insgesamt etwa 800 Mitarbeitende).
- 
Das Landgericht Berlin I

Richter*innen: 200 
Geschäftsstellenmitarbeiter*innen / sonstige Mitarbeiter*innen: 500 

Die allermeisten Wachtmeister*innen am Campus Moabit sind dem Amtsgericht Tiergarten zugeordnet, 
da das Amtsgericht Tiergarten für die gesamte Sicherheit am Campus Moabit zuständig ist.
Staatsanwaltschaft und Landgericht Berlin I haben nur einige wenige "eigene" Wachtmeister*innen.

Der Campus Moabit verfügt über 88 Verhandlungssäle.

Die genaue Anzahl der täglichen Verhandlungen variiert, 
da am Amtsgericht Tiergarten in einigen Abteilungen mehrere Verfahren an einem Tag erledigt werden. 
Das ist auch in den kleinen Strafkammern des Landgerichts Berlin I denkbar. 
Bis zu 300 Verhandlungen finden am gesamten Campus Moabit täglich statt.

Bundeskanzleramt Ein-und Ausblicke für 30 Vereinsmitglieder

30 Vereinsmitglieder hatten die Möglichkeit am 08.08.2025 an einer Exklusiv – Führung im Bundeskanzleramt teilzunehmen

Erbaut in nur 4 Jahren, ist das Bundeskanzleramt der größte Regierungssitz der Welt. Er ist rund achtmal so groß wie das Weiße Haus in Washington.

         

Was erwartete uns?

Eine interessante Architektur

mit klassisch moderner Kunst und Stilelementen der Postmoderne. Das Innere wurde durch das Architektenpaar Schultes und Frank mit Quadraten, Dreiecken, Kreisen, Diagonalen und Ellipsen gestaltet.

Ballspiel am Meer(Sylt 2007) Rainer Fetting

Untergeschoss: Garagen, Versorgungstunnel, Blockheizkraftwerk
Erdgeschoss: Foyer, Empfang, Kantine, Büros, Treppenanlage für Fototermine, Presskonferenz
1. Etage: Konferenzraum mit 32 Plätzen, Dolmetscherkabinen, Regieräumen, Inforaum, Bühne, 200 Sitzplätze
2. Etage: Technik, Funktionsräume
3. Etage: Büros, Versorgungsräume
4. Etage: „Geheim-Etage“ mit abhörsicherem Raum für den Krisenstab, Planungszentrum und Archiv
5. Etage: Großer Bankettsaal, Loggien, Büro des Staatsministers
6. Etage: Kleiner Kabinettsaal mit Dolmetscherkabinen, Großer Kabinettsaal, Büro des Staatsministers
7. Etage: Arbeitszimmer des Bundeskanzlers, Sekretariat, Büro des Kanzleramtchefs, Skylobby
8. Etage: Kanzlerapartment mit Wohnraum, integrierter Küche und Schlafzimmer, Büro des Kulturstaatsministers
In den Seitenflügeln befinden sich 300 Büros, 13 Wintergärten, Kantine.

Natürlich konnten wir nicht alles sehen …

6. Etage – Blick in den Kabinettsaal

Mittwochs tagt das Bundeskabinett. In den Sitzungen beraten und beschließen die Kabinettsmitglieder gemeinsam die nächsten Vorhaben der Bundesregierung. Das sind zum Beispiel Gesetzesentwürfe, Verordnungen, Initiativen, Aktionsprogramme, Berichte und der Bundeshaushalt. Max. 1h wird hinter verschlossenen Türen beraten und abgestimmt.

           

Kabinettsaal                                                      Adenauers Schreibtischglocke                         Pressekonferenzraum

Der Tag der offenen Tür der Bundesregierung findet am 23. und 24. August 2025 statt. Dann haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, das Bundeskanzleramt und die Ministerien zu besuchen und sich über die Arbeit der neuen Bundesregierung zu informieren. Das wäre die nächste Möglichkeit, einmal selbst einen Einblick zu gewinnen.

Wir danken einem Mitglied unseres Vereins für den spannenden Blick hinter die Kulissen…

Petra Ott

Bilder privat