Änderung der Regelungen zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz – Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Zur Sicherung einer störungsfreien und flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte in der Justiz sollen Bund und Länder in einigen Bereichen regeln können, dass Akten noch bis zum 1. Januar 2027 in Papierform fortgeführt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Mit dem Gesetzentwurf trägt das BMJV vorgetragenen Anliegen aus Justiz und Ländern Rechnung.

Insbesondere folgende Änderungen sind vorgesehen:

Schaffung einer bis zum 1. Januar 2027 befristeten „Opt-out“-Regelung

Es soll eine bis zum 1. Januar 2027 befristete Rechtsgrundlage (sogenannte „Opt-out“-Regelung) geschaffen werden, die es Bund und Ländern ermöglicht, bei Bedarf im Verordnungswege ausnahmsweise auch nach dem 1. Januar 2026 die Anlage und (Weiter-)Führung von Straf-, Bußgeld- und Zivilakten, Akten in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, arbeits- und sozialgerichtlichen Akten sowie gerichtlichen Akten im Strafvollzugsverfahren in Papierform zu gestatten. Damit soll letztmalig eine Abweichung von der verpflichtend vorgesehenen elektronischen Aktenführung zum 1. Januar 2026 bis längstens zum 1. Januar 2027 ermöglicht werden, um Schwierigkeiten, die in einzelnen Ländern in Teilbereichen zu Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Aktenführung geführt haben, zu begegnen.

Einzelfallbezogene Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung im Bereich der Strafgerichtsbarkeit bis zum 1. Januar 2027

Für den Bereich der Strafgerichtsbarkeit soll geregelt werden, dass Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungsakten in Papierform anlegen und (weiter-)führen können, wenn polizeiliche Ermittlungsvorgänge noch nicht elektronisch übermittelt werden. Um einen reibungslosen länder- und systemübergreifenden elektronischen Akten- und Vorgangsaustausch sowohl justizintern als auch mit den Polizeibehörden zu gewährleisten, soll eine Papieraktenführung außerdem zulässig sein, wenn elektronisch übermittelte Akten oder Vorgänge technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand in das jeweilige E-Akten-System übernommen werden können. Beide Ausnahmeregelungen sollen bis zum 1. Januar 2027 befristet sein.

Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

Statistisches aus dem Amts/Landgericht Berlin Moabit

Eine Anfrage beim Kriminalgericht Tiergarten ergab folgendes:

Amtsgericht

Richter*innen: 175 
Wachtmeister*innen: 300 
Geschäftsstellenmitarbeiter*innen: 350  
Rechtspfleger*innen: 60
 
Die Staatsanwaltschaft verfügt über etwa 300 Staatsanwält*innen (insgesamt etwa 800 Mitarbeitende).
- 
Das Landgericht Berlin I

Richter*innen: 200 
Geschäftsstellenmitarbeiter*innen / sonstige Mitarbeiter*innen: 500 

Die allermeisten Wachtmeister*innen am Campus Moabit sind dem Amtsgericht Tiergarten zugeordnet, 
da das Amtsgericht Tiergarten für die gesamte Sicherheit am Campus Moabit zuständig ist.
Staatsanwaltschaft und Landgericht Berlin I haben nur einige wenige "eigene" Wachtmeister*innen.

Der Campus Moabit verfügt über 88 Verhandlungssäle.

Die genaue Anzahl der täglichen Verhandlungen variiert, 
da am Amtsgericht Tiergarten in einigen Abteilungen mehrere Verfahren an einem Tag erledigt werden. 
Das ist auch in den kleinen Strafkammern des Landgerichts Berlin I denkbar. 
Bis zu 300 Verhandlungen finden am gesamten Campus Moabit täglich statt.

Bundeskanzleramt Ein-und Ausblicke für 30 Vereinsmitglieder

30 Vereinsmitglieder hatten die Möglichkeit am 08.08.2025 an einer Exklusiv – Führung im Bundeskanzleramt teilzunehmen

Erbaut in nur 4 Jahren, ist das Bundeskanzleramt der größte Regierungssitz der Welt. Er ist rund achtmal so groß wie das Weiße Haus in Washington.

         

Was erwartete uns?

Eine interessante Architektur

mit klassisch moderner Kunst und Stilelementen der Postmoderne. Das Innere wurde durch das Architektenpaar Schultes und Frank mit Quadraten, Dreiecken, Kreisen, Diagonalen und Ellipsen gestaltet.

Ballspiel am Meer(Sylt 2007) Rainer Fetting

Untergeschoss: Garagen, Versorgungstunnel, Blockheizkraftwerk
Erdgeschoss: Foyer, Empfang, Kantine, Büros, Treppenanlage für Fototermine, Presskonferenz
1. Etage: Konferenzraum mit 32 Plätzen, Dolmetscherkabinen, Regieräumen, Inforaum, Bühne, 200 Sitzplätze
2. Etage: Technik, Funktionsräume
3. Etage: Büros, Versorgungsräume
4. Etage: „Geheim-Etage“ mit abhörsicherem Raum für den Krisenstab, Planungszentrum und Archiv
5. Etage: Großer Bankettsaal, Loggien, Büro des Staatsministers
6. Etage: Kleiner Kabinettsaal mit Dolmetscherkabinen, Großer Kabinettsaal, Büro des Staatsministers
7. Etage: Arbeitszimmer des Bundeskanzlers, Sekretariat, Büro des Kanzleramtchefs, Skylobby
8. Etage: Kanzlerapartment mit Wohnraum, integrierter Küche und Schlafzimmer, Büro des Kulturstaatsministers
In den Seitenflügeln befinden sich 300 Büros, 13 Wintergärten, Kantine.

Natürlich konnten wir nicht alles sehen …

6. Etage – Blick in den Kabinettsaal

Mittwochs tagt das Bundeskabinett. In den Sitzungen beraten und beschließen die Kabinettsmitglieder gemeinsam die nächsten Vorhaben der Bundesregierung. Das sind zum Beispiel Gesetzesentwürfe, Verordnungen, Initiativen, Aktionsprogramme, Berichte und der Bundeshaushalt. Max. 1h wird hinter verschlossenen Türen beraten und abgestimmt.

           

Kabinettsaal                                                      Adenauers Schreibtischglocke                         Pressekonferenzraum

Der Tag der offenen Tür der Bundesregierung findet am 23. und 24. August 2025 statt. Dann haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, das Bundeskanzleramt und die Ministerien zu besuchen und sich über die Arbeit der neuen Bundesregierung zu informieren. Das wäre die nächste Möglichkeit, einmal selbst einen Einblick zu gewinnen.

Wir danken einem Mitglied unseres Vereins für den spannenden Blick hinter die Kulissen…

Petra Ott

Bilder privat

 

 

Mitgliederwahlversammlung 13.09.2025

Liebe Mitglieder,

unsere nächste Mitgliederwahlversammlung findet am Sa, 13.09.2025 von 10:00 – 13:00 Uhr in der

Jugendherberge Berlin Ostkreuz

Marktstraße 9-12, Lichtenberg, 10317 Berlin, Deutschland statt. 

Die Einladungen an unsere Mitglieder werden bis Mitte August versandt.

Die Anmeldung erfolgt ab sofort über unser Veranstaltungsportal (Anmeldung nur für Mitglieder):

https://ehrenamtliche-richter.org/veranstaltung/mitgliederwahlversammlung-13-09-2025/

Was erwartet Sie

  1. ein Rückblick auf die Jahre 2024/2025
  2. die Verabschiedung eines neuen Doppelhaushaltes 2026/2027
  3. die Wahl des Vorstandes laut Satzung
  4. ein Ausblick auf das kommende Jahr mit interessanten Veranstaltungen für unsere Mitglieder

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Der Vorstand

 

30.06.2025 Präsenzveranstaltung mit Philip Schlaffer und Andreas Müller

Fast 30 Schöffinnen und Schöffen hat die Hitze am Montag nicht davon abhalten können, sich auf den Weg nach Pankow zu unserer Präsenzveranstaltung mit dem Neonazi-Aussteiger Philip Schlaffer und dem Jugendrichter Andreas Müller aus Bernau zu machen. Aufgrund der begrenzten Kapazität des Veranstaltungsortes, konnten leider nicht mehr Teilnehmer zugelassen werden, doch für die Anwesenden war es eine umso intensivere Diskussionsveranstaltung. Philip Schlaffer eröffnete den Abend mit einem kurzen Über- und Rückblick auf sein äußerst bewegtes und über viele Jahre delinquentes Leben, zu dem auch schwere Straftaten gehörten und ein langer, mühsamer Weg aus dem Extremismus in ein neues, erfülltes und straffreies Leben. Besonders eindrucksvoll war seine Schilderung dessen, was er selbst „Justizversagen“ nennt, nämlich die Unfähigkeit der deutschen Strafjustiz, insbesondere auch in der Jugendgerichtsbarkeit, zumindest in seinem Fall zu schnellen, angemessenen oder überhaupt zu Strafen zu kommen, selbst bei schweren Gewaltvorfällen. Dies war Wasser auf die Mühlen von Andreas Müller, der in seiner langen Laufbahn als (vor allem) Jugendrichter unermüdlich darum gekämpft hat, schnelle Strafen, nicht übermäßig hart, aber doch die Möglichkeiten des Strafgesetzbuches ausschöpfend, zu verhängen und damit kriminelle Karrieren der sehr jungen Täter zu bremsen oder sogar durch die erfolgreiche Intervention verhindern zu können. Zur Rolle der ehrenamtlichen Strafrichter in diesem Bemühen, hatte Herr Müller viel zu berichten und die Schöffinnen und Schöffen nahmen die Gelegenheit wahr, reichlich nachzufragen und aus der eigenen Praxis zu kommentieren.

Wir werden die Thematik Extremismus und Aussteiger-Angebote im Herbst in unserer Weiterbildungsreihe mit dem Brandenburger Verfassungsschutz wiederaufnehmen und vertiefen und laden Sie bereits jetzt herzlich zur regen Teilnahme ein.