Brandenburger Kommunen regeln die Abgabefrist der freiwilligen Bereitschaftserklärung (für das Schöffenamt) deutlich unterschiedlich

Alle Interessierten für das Schöffenamt sollten prüfen, wann die Frist zur Abgabe der freiwilligen Benennung für das Amt abläuft. Es hat sich herausgestellt, dass in einigen Kommunen bereits die Listen geschlossen wurden, so etwa in Potsdam bereits am 16.02.2023.

In Frankfurt/Oder hingegen bleiben die freiwilligen Benennungen nach der Auskunft des zuständigen Wahlamtsleiters bis zum 31.05.2023 möglich.

In Zweifelsfällen wenden Sie sich gerne an uns vor der Abgabe – wir prüfen, ob eine Abgabe in Ihrer Gemeinde noch möglich ist. Wir als Landesverband sind nicht der Adressat von Bereitschaftserklärungen.

Wir Schöffen das!

Berliner Bezirke schließen die Schöffenliste

In Berlin werden spätestens zum 28.02.2023 die Listen für freiwillige Bereitschaftserklärungen geschlossen. Das teilten uns übereinstimmend die Berliner Bezirksämter mit. Freiwillige Bereitschaftserklärungen, die später eingehen, werden nicht berücksichtigt!

Bitte beachten Sie diese Frist für die Abgabe.

Der Landesverband wünscht allen Freiwilligen, dass sie tatsächlich zum 1.1.2024 in die neue Amtszeit starten können.

 

Wir Schöffen das!

Ehrenamtliche Verwaltungsrichter/innen gesucht – Bewerbung bis Ende November 2022

Viele wissen es nicht. Derzeit läuft parallel zur Schöffenwahl – jedoch nach uns vorliegenden Informationen nur bis Ende November 2022 – die Benennungsphase für die nächste Amtsperiode der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und ehrenamtlichen Verwaltungsrichter (Oberverwaltungsgericht sowie Verwaltungsgericht).

 

Im Folgenden ein kleiner Steckbrief zum Ehrenamt als Verwaltungsrichter:

– Berufungszeit 5 Jahre

– Vorschlagsliste erstellt der Landkreis und sendet diese an die Gerichte, für Berlin sind die Bezirke entsprechend zuständig

– Einsetzung erfolgt erst durch die Verwaltungsgerichte

– gemeinsames Oberverwaltungsgericht Brandenburg/Berlin ist auch zu besetzen

– Befugnisse: gleichberechtigte Teilnahme an den Verhandlungen, i.d.R. Vorbesprechungen, Akteneinsicht (Vertretung im Abwesenheitsfalle)

Altersgrenze (nach oben): keine

 

Bewerben Sie sich jetzt bei Ihrem Brandenburger Landkreis oder Berliner Bezirk.

Selbst viele Bezirkspolitiker und Politikerinnen kennen die aktuelle Benennungsphase nicht, daher haben wir uns erlaubt das Berliner und Brandenburger Bewerbungsformular (Bereitschaftserklärung) und einen weiterführende Link zu teilen.

Bereitschaftserklärung als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter/in (Berlin)

Bewerbungsformular (Brandenburg)

Weiterführende Links:

Berlin Reinickendorf

Aufruf der IHK für die Bewerbung als Handelsrichter für das Landgericht Berlin

Das Landgericht Berlin sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Kammern zu Handelssachen. In dieser Funktion bringen die Ehrenamtlichen ihre Lebenserfahrung und vor allem ihre unternehmerische Expertise in den Gerichtsprozess ein mit dem Ziel sachgerechter und wirtschaftsnaher Entscheidungen.

Themen sind u.a. Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse, Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes und des unlauteren Wettbewerbs. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Das Landgericht hat aktuell nach Handelsrichterinnen gefragt, um den Anteil weiblicher Handelsrichter zu erhöhen. Sind Sie neugierig geworden und möchten in diesem Ehrenamt in eine andere Rolle schlüpfen?

Dann wenden Sie sich bitte an Dr. Alexandra Fock (, Tel. 030 31510 823) oder Sabine Beaucaire (, Tel. 030 31510 585).

Weitere Informationen (hier klicken), für die Prüfung ob Sie als Handelsrichter/in geeignet sind

Mitgliederversammlung am 14.05.2022 – Nachlese der wichtigsten Beschlüsse

Zum ersten Mal nach 4 Jahren konnte nun eine Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Die Senatorin für Justiz (Berlin) sowie die Staatssekretärin für Justiz (Brandenburg) haben jeweils ein Grußwort an die Mitgliederversammlung gerichtet und die Arbeit des Verbandes und seiner Mitglieder im staatlichen Ehrenamt gewürdigt.

Mitgliederversammlun - Ehrung von Mitgliedern im Bild sichtbar

Nach einer konstruktiven Diskussion aller eingereichten Anträge wurde durch die Mitgliederversammlung u.a. folgendes beschlossen:

  • Entlastung des Vorstandes für die Jahre 2018 bis 2020
  • Nachwahl von zwei Revisoren (für eine Prüfung des Jahres 2021 nötig)
  • Satzungsänderung in § 8 für die Möglichkeiten der Abhaltung von digitalen und hybriden Mitgliederversammlungen

Die Vorstandswahl wurde auf den Spätsommer vertagt, um ein geordnetes Wahlverfahren und eine Kandidatenvorstellung zu ermöglichen, nachdem die beschlossene Satzungsänderung eingetragen und damit gültig ist.

Darüber hinaus wurden zwei Aufforderungen an die Politik beschlossen, die der Vorstand natürlich in seiner Arbeit aufnimmt.

Auch hat die Mitgliederversammlung zur Kenntnis erhalten, dass der Landesverband aus ENALJ ausgetreten ist und hat einen in der Versamlung gestellten Antrag zum Wiedereintritt abgelehnt. Es bestand mehrheitlich Konsens darüber, dass eine Mitgliedschaft des Landesverbandes über den DVS ausreiche. Einer Beteiligung an speziellen Aktionen, die das richterliche Ehrenamt stärken, stehen der Landesverband und seine Mitglieder aufgeschlossen gegenüber – dies sollte aber nicht an eine eigene Mitgliedschaft als Landesverband gekoppelt werden.

Zum Nachlesen: