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EhRi-Treffen mit der Friedrich Naumann Stiftung: Berliner Landespolitik im Fokus: „Ist das Anti-Diskriminierungsgesetz ein Anti-Polizei-Gesetz?“ – Web-Talk
14. September 2020 um 18:00 bis 19:00
Anfang Juni verabschiedete das Abgeordnetenhaus ein Gesetz, das weit über die Grenzen der Hauptstadt hinaus für Aufsehen sorgte: Personen, die sich von öffentlicher Stelle diskriminiert fühlen – beispielsweise beim Behördengang, bei der Ticketkontrolle oder im Umgang mit der Polizei – können künftig dagegen klagen und einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Das Gesetz soll Behörden einen klaren Rahmen geben, Entscheidungen unabhängig von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Sprache, Religion und Weltanschauung zu treffen, aber auch unabhängig von Behinderung, chronischen Erkrankungen, Alter sowie sozialem Status.
Ungleichbehandlungen etwa bei Beschäftigung oder in der Autonomie jedes Einzelnen verbietet bereits das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, auch Art. 3 Grundgesetz und Art. 10 der Berliner Landesverfassung legen fest, dass niemand aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt werden darf. Das Landes-Antidiskriminierungsgesetz soll im Falle von Verstößen ein klar geregeltes Verfahren bereitstellen. So ist etwa eine Verbandsklage zulässig, so dass auch Antidiskriminierungsverbände die Interessen diskriminierter Personen wahrnehmen können. Außerdem soll eine Ombudsstelle eingerichtet werden, die auch darauf hinwirken kann, Streitigkeiten um Diskriminierungen gütlich beizulegen.
Kritiker des Gesetzes befürchten, dass Polizei und Verwaltung künftig nachweisen müssten, dass sie sich nicht diskriminierend verhalten haben. Stellt das Gesetz Landesbedienstete also unter Generalverdacht? Ist es gar überflüssig? Welche Wege gibt es, um eine diskriminierungsfreie Arbeit der öffentlichen Hand sicherzustellen? Diskutieren Sie über dieses brisante Thema mit Vertretern von Politik und Polizei! Wir danken dem Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter für die Kooperation bei der Vorbereitung dieser Veranstaltung.
Achtung: Im Rahmen der Veranstaltungsrichtlinien der Friedrich-Naumann-Stiftung für Freiheit, wird die Veranstaltung aufgezeichnet, um diese zeitversetz auch anderen Interessenten zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anmelde- und Veranstaltungsseite, da diese zentral über die Friedrich-Naumann-Stiftung dankenswerter Weise durchgeführt wird.
AGENDA:
18:00 Herzlich willkommen! – Herr Dr. Georg Mannsperger
Programmreferent im Länderbüro Berlin-Brandenburg der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
18:05 Grußwort – Norman Uhlmann
Vorsitzender des Bundes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Landesverband Brandenburg und Berlin e.V.
18:10 Panel-Diskussion
- Bernd Schlömer MdA – Sprecher für Bürgerrechte und Digitalisierung der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus zu Berlin
- Carsten Schatz MdA- Vorsitzender der Fraktion die Linke im Abgeordnetenhaus zu Berlin; Sprecher für Bund, Europa, Berlin und Brandenburg, Antidiskriminierung
- Benjamin Jendro, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Gewerkschaft der Polizei; Landesbezirk Berlin
Moderation: Sandra Cegla – Kriminalkommissarin a. D.; Gründerin des Experten-Netzwerks SOS-Stalking
18:45 Ihre Fragen!
19:00 Ende der Veranstaltung