Folgender neuer Geschäftsverteilungsplan (Notfallplan) tritt wegen COVID 19 / Corona am 23.03.2020 in Kraft:
– Pro Serviceteam wird ein „Notdienstrichter“ eingesetzt, der für die Bearbeitung der unaufschiebbaren Entscheidungen der Abteilungen im Team zuständig ist.
– Neue Haftsachen werden in jeweils einer Abteilung der jeweiligen Sachgebiete (Allgemein, erw. Schöffengericht, BtM, Jugend, Verkehr, Wirtschaft) eingetragen und von diesem Richter/ dieser Richterin bearbeitet.
– Es sollen ab dem 23. März 2020 nur noch Haftsachen und wichtige Verfahren, deren Hauptverhandlung vor dem 23. März 2020 begonnen hat, verhandelt werden.
– In Zweifelsfragen sollen die Schöffen hier auf der Schöffengeschäftsstelle anrufen oder eine Mail an senden.
– Für das Landgericht gelten ähnliche Maßgaben. Es können dort aber auch wichtige Verfahren verhandelt werden, bei denen es sich nicht um Haftsachen handelt.