BehR im Gespräch mit Justizministerin Hoffmann und Justizstaatssekretärin Dr. Leiwesmeyer

Am 01. Oktober 2020 waren unser Vorsitzender Norman Uhlmann und Beisitzerin Heike Schmidt zum Gespräch im Brandenburger Ministerium der Justiz. Mit der Justizministerin des Landes Brandenburg, Frau Susanne Hoffmann, und der Staatssekretärin Frau Dr. Christiane Leiwesmeyer fand ein offener Austausch über die aktuelle Situation der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowie über die Pläne des Justizministeriums Brandenburg statt.

Geplant ist in den kommenden Jahren der Aufbau weiterer Stellen für Richterinnen und Richter, dabei ergibt sich ein Mehrbedarf auch bei der Besetzung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten.

Auf eine Einrichtung von englischsprachigen handelsrechtlichen Stellen an den Gerichten sieht das Ministerium derzeit ab. Damit bleibt Berlin in diesem Punkt Vorreiter und wird zum Jahreswechsel 2020/2021 eine erste Kammer für englische Streitfälle einrichten.

Doch auch das Land Brandenburg ist in einigen Bereichen Vorreiter. Es gehört zum guten Ton und ist eine Selbstverständlichkeit, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (aller Gerichtsbarkeiten) zum Ende der jeweiligen Berufungsperiode ein wertschätzendes Dankesschreibens ihres zuständigen Gerichtes erhalten.

Auch findet sich ein Kündigungsschutz in der Brandenburger Landesverfassung für Schöffen/ Schöffinnen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Derzeit beschäftigt sich eine Initiative, welche durch unsere Gespräche mit dem Berliner Justizsenator, Herrn Dr. Behrendt, und der Staatssekretärin Frau Dr. Daniela Brückner angestoßen wurde, damit, einen Weg für die Regelung des Kündigungsschutzes auch für Berlin zu finden. Wir verfolgen dies mit Spannung und in der Hoffnung auf eine einheitliche Regelung sowie Wirkungskraft in die anderen Bundesländer.

Auch über das JVEG haben wir sprechen können. Jedoch warten wir hier auf die Bundesregierung, die das Gesetz nun abschließend auf den Verabschiedungsweg bringen muss. Dadurch lösen sich (hoffentlich) einige Probleme, vor allem solche, die die nicht mehr zeitgemäße, geringe Höhe der Entschädigungssätze mit sich bringt.

Weitere Themen des Erfahrungsaustausches waren u.a. die Verfassungstreue der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und die Umsetzung der Einführung der elektronischen Akte flächendeckend bis spätestens 2026.

Die Verbandsvertreter wiesen abschließend in dem Gespräch auf die Weiterbildungserfordernisse der Richterinnen und Richter in Zusammenhang mit der stetig ansteigenden Cyberkriminalität hin.

Wir freuen uns, das Gespräch auch im Land Brandenburg auf einen Jahresturnus verstetigen zu können.