Seit kurzem steht der Koalitionsvertragsentwurf der zukünftigen rot-rot-grünen Regierung für Berlin. Ganze drei Seiten und vier Zeilen widmet die Koalition der Justiz.
Neben den notwendigen operativen Aufgaben, wie Stellenaufwuchs in der Berliner Justiz sowie Strukturanpassungen der Staatsanwaltschaft, ausgerichtet am tatsächlichen Bedarf, sowie des Anstoßens einer Reform der Juristenausbildung ist inhaltlich nur noch die Digitalisierung, die letztlich ebenfalls nur eine zeitgemäße Notwendigkeit darstellt, enthalten.
Der Landesverband Brandenburg-Berlin wird zu den die Justiz betreffenden Aussagen im Koalitionsvertrag mit den Parteien des neuen RRG-Bündnisses das Gespräch suchen und auch einen jährlichen Austausch, gemeinsam mit den Mitgliedern, anregen.
Mit Bedauern ist festzustellen, dass die Prüfung der bereits seit Jahrzehnten geforderten Übernahme von Regelungen der Landesverfassung Brandenburg auch in Berlin, insbesondere die Kündigungsschutzregelung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter, nicht vorgesehen ist. Auch bleibt beim Thema Digitalisierung der Justiz unerwähnt, welche Auswirkungen diese auf die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben wird und wie es gelingen soll, hier eine gemeinsam Kompetenzbasis im Sinne des deutschen Richtergesetzes (der Gleichberechtigung am Verhandlungstag – was gleiche Grundkompetenzen der Technik voraussetzt) zu schaffen.
Wir freuen uns auf den notwendigen Austausch!
Auszug aus dem Koalitionsvertragsentwurf: 2021-RRG-Koalitionsaussagen Berlin