Zum ersten Mal nach 4 Jahren konnte nun eine Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Die Senatorin für Justiz (Berlin) sowie die Staatssekretärin für Justiz (Brandenburg) haben jeweils ein Grußwort an die Mitgliederversammlung gerichtet und die Arbeit des Verbandes und seiner Mitglieder im staatlichen Ehrenamt gewürdigt.
Nach einer konstruktiven Diskussion aller eingereichten Anträge wurde durch die Mitgliederversammlung u.a. folgendes beschlossen:
- Entlastung des Vorstandes für die Jahre 2018 bis 2020
- Nachwahl von zwei Revisoren (für eine Prüfung des Jahres 2021 nötig)
- Satzungsänderung in § 8 für die Möglichkeiten der Abhaltung von digitalen und hybriden Mitgliederversammlungen
Die Vorstandswahl wurde auf den Spätsommer vertagt, um ein geordnetes Wahlverfahren und eine Kandidatenvorstellung zu ermöglichen, nachdem die beschlossene Satzungsänderung eingetragen und damit gültig ist.
Darüber hinaus wurden zwei Aufforderungen an die Politik beschlossen, die der Vorstand natürlich in seiner Arbeit aufnimmt.
Auch hat die Mitgliederversammlung zur Kenntnis erhalten, dass der Landesverband aus ENALJ ausgetreten ist und hat einen in der Versamlung gestellten Antrag zum Wiedereintritt abgelehnt. Es bestand mehrheitlich Konsens darüber, dass eine Mitgliedschaft des Landesverbandes über den DVS ausreiche. Einer Beteiligung an speziellen Aktionen, die das richterliche Ehrenamt stärken, stehen der Landesverband und seine Mitglieder aufgeschlossen gegenüber – dies sollte aber nicht an eine eigene Mitgliedschaft als Landesverband gekoppelt werden.
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