Aufruf der IHK für die Bewerbung als Handelsrichter für das Landgericht Berlin

Das Landgericht Berlin sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Kammern zu Handelssachen. In dieser Funktion bringen die Ehrenamtlichen ihre Lebenserfahrung und vor allem ihre unternehmerische Expertise in den Gerichtsprozess ein mit dem Ziel sachgerechter und wirtschaftsnaher Entscheidungen.

Themen sind u.a. Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse, Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes und des unlauteren Wettbewerbs. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Das Landgericht hat aktuell nach Handelsrichterinnen gefragt, um den Anteil weiblicher Handelsrichter zu erhöhen. Sind Sie neugierig geworden und möchten in diesem Ehrenamt in eine andere Rolle schlüpfen?

Dann wenden Sie sich bitte an Dr. Alexandra Fock (, Tel. 030 31510 823) oder Sabine Beaucaire (, Tel. 030 31510 585).

Weitere Informationen (hier klicken), für die Prüfung ob Sie als Handelsrichter/in geeignet sind

Mitgliederversammlung am 14.05.2022 – Nachlese der wichtigsten Beschlüsse

Zum ersten Mal nach 4 Jahren konnte nun eine Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Die Senatorin für Justiz (Berlin) sowie die Staatssekretärin für Justiz (Brandenburg) haben jeweils ein Grußwort an die Mitgliederversammlung gerichtet und die Arbeit des Verbandes und seiner Mitglieder im staatlichen Ehrenamt gewürdigt.

Mitgliederversammlun - Ehrung von Mitgliedern im Bild sichtbar

Nach einer konstruktiven Diskussion aller eingereichten Anträge wurde durch die Mitgliederversammlung u.a. folgendes beschlossen:

  • Entlastung des Vorstandes für die Jahre 2018 bis 2020
  • Nachwahl von zwei Revisoren (für eine Prüfung des Jahres 2021 nötig)
  • Satzungsänderung in § 8 für die Möglichkeiten der Abhaltung von digitalen und hybriden Mitgliederversammlungen

Die Vorstandswahl wurde auf den Spätsommer vertagt, um ein geordnetes Wahlverfahren und eine Kandidatenvorstellung zu ermöglichen, nachdem die beschlossene Satzungsänderung eingetragen und damit gültig ist.

Darüber hinaus wurden zwei Aufforderungen an die Politik beschlossen, die der Vorstand natürlich in seiner Arbeit aufnimmt.

Auch hat die Mitgliederversammlung zur Kenntnis erhalten, dass der Landesverband aus ENALJ ausgetreten ist und hat einen in der Versamlung gestellten Antrag zum Wiedereintritt abgelehnt. Es bestand mehrheitlich Konsens darüber, dass eine Mitgliedschaft des Landesverbandes über den DVS ausreiche. Einer Beteiligung an speziellen Aktionen, die das richterliche Ehrenamt stärken, stehen der Landesverband und seine Mitglieder aufgeschlossen gegenüber – dies sollte aber nicht an eine eigene Mitgliedschaft als Landesverband gekoppelt werden.

Zum Nachlesen:

Neujahrsgespräch 2022 mit dem Amtsgericht Tiergarten: Herr Dr. Jacob

Zum Jahresbeginn hatten wir (zum wiederholten Mal) die Gelegenheit, uns mit Herrn Dr. Jacob (Amtsgericht Tiergarten) auszutauschen. Auch Herr Dr. Jacob hat zugesagt, den Austausch jährlich fortzuführen. Für den Bund der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben Norman Uhlmann, Petra Ott und Heike Schmidt teilgenommen. Pandemiebedingt fand der Austausch digital statt.
Die Hauptthemen waren:
  • Auswertung der Pandemie-Erfahrungen und Auswirkungen auf die Prozesse und Abläufe im Strafgericht
  • Aktueller Planungsstand zur Einführung der elektronischen Gerichtsakte
  • Austausch zur IT-Ausstattung an den Gerichten
  • Erste Erfahrungen mit der JVEG Novelle sowie Stand der Schöffenabrechnungen, nach der Aufarbeitung der angehäuften Abrechnungen aus 2019.
Zur Pandemie: Für alle Verfahrensbeteiligte war dies natürlich eine Belastung. Die Impfangebote wurden jedoch hervorragend angenommen sodass eine Impfquote von 85% erreicht wurde. Letztlich sind nur 2 von 170 Amtsrichter:innen nicht geimpft (Stand Februar 2022).
Meist haben die Vorsitzenden Richterinnen und Richter die Situation im Verhandlungssaal individuell, der Situation angemessen, geregelt (die Sitzungspolizei obliegt dem Vorsitzenden). Das Tragen einer Maske im gesamten Haus (an öffentlichen Begegnungsstellen), konnte die Gerichtsverwaltung nicht vorschreiben, sondern nur empfehlen (was getan wurde) und das Hygienekonzept der Verwaltung erstreckte sich auch jeweils nur bis zum Verhandlungssaal, wegen der Hoheit des Gerichtes im Rahmen einer Verhandlung.
Die IT-Ausstattung in den Gerichten ist noch immer nicht auf einem angemessenen Stand der Technik – jedoch werden derzeit von der Senatsverwaltung neue Rahmenbedingungen geschaffen. Die Gerichte haben hohe Erwartungen an die neue Koalition in diesem Punkt. Daneben soll es eine Neustrukturierung des Landgerichts Berlin geben (Aufteilung in eigenständige Gerichte).
Auch spürt das Amtsgericht eine Verbesserung im Rechtsstaat, da Hr. Behrend (Senator a.D.) bereits einen Personalaufwuchs organisiert hat. Die Justiz wird außerdem weiblicher, auch das ist ein positives Signal in der Berufsrichterschaft.
Natürlich haben wir uns auch über die Erfahrungen der Schöffenvertretung ausgetauscht, die in Berlin gesetzlich etabliert ist – hier gibt es zwar bisher zu unserem Verein nur wenige bis keine Schnittmengen in der aktuellen Schöffenwahlperiode, jedoch wird die Austauschmöglichkeit und die zentrale Anlaufstelle von allen Gesprächsteilnehmern als Bereicherung wahrgenommen.

Im Bild: Dr. Jacob (Richter am Amtsgericht Tiergarten)

Neujahrsgespräch 2022 mit der Staatssekretärin für Justiz des Landes Brandenburg

Dies ist inzwischen ein etablierter Termin. Pandemiebedingt fand er 2022 digital statt. Teilgenommen haben neben Frau Dr. Leiwesmeyer und zwei Vertretern des Ministeriums für den Bund der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Norman Uhlmann, Petra Ott und Heike Schmidt.
Themen waren u.a. die Gesetzesnovellen, die Reflexion zum neuen JVEG sowie der Austausch zum aktuellen Stand der Kündigungsschutzregelungen, die das Land Brandenburg noch immer als einziges Bundesland in seiner Landesverfassung regelt. Frau Dr. Leiwesmeyer wird als „Botschafterin“ die Idee der Kündigungsschutzverankerung auch gegenüber den übrigen Bundesländern vertreten, denn es gab seit der Einführung in Brandenburg keine negativen Erfahrungen mit dieser Regelung.
Darüber hinaus wurde der aktuelle Stand der elektronischen Akte und die große Bedeutung ihrer Einführung besprochen. Es besteht Einigkeit, dass auch die Ehrenamtlichen bei der Einführung, in Form von Schulungen zum System, unterstützt werden sollen. Auch über den ersten voll digitalen Gerichtssaal und dessen Möglichkeiten am Landgericht Neuruppin gab es einen intensiven Austausch.
Natürlich haben wir in diesem Termin bereits über die Schöffenwahlorganisation und gemeinsame Veranstaltungsoptionen gesprochen, diese werden jedoch erst Mitte 2022 final abgestimmt.

Frühjahrsgespräch 2022 mit der Vizepräsidentin des LG Berlin (Standort Mitte) für die Handelsrichter

Berlin hat eine lange Tradition im Bereich der Handelsgerichtsbarkeit und die meisten Verfahren in Deutschland. Neben dem Bund der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gibt es eine spezielle Handelsrichtervereinigung in Berlin sowie eine Bundesvereinigung für Handelsrichter:innen. Wir verstehen uns nicht als Konkurrenzvereinigung.
Aus diesem Grund hatten wir seit unserer Verbandsgründung auch noch nicht selbst das Gespräch gesucht, jedoch hielten wir es für notwendig, neben dem informatorischen Austausch auch als Verein diesen Standort einmal zu besuchen. Das Gespräch fand zwischen der Vizepräsidentin des Landgerichts Frau Glasmacher und Herrn Dr. Loh statt.
Themen waren, u.a.
  • die geplante Landgerichtsreform und Auswirkungen auf den Standort Littenstraße: keine wesentlichen Auswirkungen für die ehrenamtlichen Handelsrichter
  • Erfahrungsaustausch zu den digitalen Einlasskarten für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Standort Littenstraße
  • Reflexion zu den Pandemiebedingungen und Auswirkungen am Standort im Bereich der Handelssachen: COVID hat die Handelsgerichte nur kurzzeitig „gelähmt“; grundsätzlich wurden alle pandemiebedingten Verfahrensverzögerungen aufgearbeitet, auf unterschiedliche Art je nach Kammer. Testungen vor Verhandlungen am Standort fanden i.d.R. statt. Teilweise wurden auch schriftliche Verfahren ersatzweise durchgeführt.
  • die Einrichtung der neuen internationalen Kammer für Handelssachen in 2021: Es ergaben sich noch keine Verfahren (auch in der internationalen Kammer am Verwaltungsgericht nicht). Die Benennung qualifizierter Fachrichter über die IHK verlief unproblematisch, da dieses Gericht ausschließlich in englischer Sprache tagt und korrespondiert.
  • Austausch zur besonderen Rolle des Vereins „Vereinigung der Handelsrichter“ – auch in Bezug auf  Länderinitiativen, die dem Vorhaben, die Handelskammern abzuschaffen, entgegenwirken
  • Ansichten zur Rolle der Handelsrichter in den Verfahren (eindeutig besteht ein Mehrwert durch den Austausch im Rahmen der Verfahren mit Handelsrichter:innen – dieser ist auch nach Meinung der Vizepräsidentin unentbehrlich).
  • Möglichkeiten der digitalen Sitzungen, sowohl hybride Formate als auch reine Online-Veranstaltungen: Das LG hat hierzu bereits Möglichkeiten in verschiedenen Räumlichkeiten für die unterschiedlichen Formate geschaffen.
  • Lob durch den Verband zu den Würdigungen der Handelsrichter u.a. im Prozess der Benennung (Ernennungsurkunden) und im Entlassungsprozess – dies sollte auch in anderen Gerichtsbarkeiten stattfinden
  • Austausch zum Bedarf an Fortbildungen für Handelsrichter: Konsens besteht darüber, dass durch die Eigenschaften der Fachrichter solche nicht unbedingt benötigt werden, die ohnehin stattfindenden Jahresveranstaltungen mit der IHK Berlin (außer in der Pandemie) sind ausreichend.
Als eine gemeinsame Zielstellung wurde die Erhöhung des Frauenanteils diskutiert, denn derzeit sind Handelsrichter zumeist männlich. Hierzu gehen wir auf die IHK zu, um gezielt Aktionen abzusprechen, um eine signifikante Erhöhung des Frauenanteils erreichen zu können.

Foto von Norman Uhlmann