Weitere Standortzusammenlegungen in Ostbrandenburg geplant

Das Ministerium der Justiz (des Landes Brandenburgs) plant derzeit in einem aktuellen Gesetzentwurf (vom 26.11.2021) und unmittelbar gestarteten Anhörungsverfahren, neben der Schließung des Standortes Eisenhüttenstadt (als eigenen Gerichtsbezirk) die Neueröffnung als Zweigstelle des neuen Gesamtgerichtsbezirks Frankfurt(Oder). Dieser Vorgang wird Umwandlung bezeichnet.

Neben der augenscheinlich fehlenden aktuellen Rechtsgrundlage für eine solche Umwandlung für Amtsgerichte im Land Brandenburg sind insbesondere auch die weiteren Wege, Benennungsvorgänge und insbesondere die oft Wertgeschätzte örtliche Kenntnis von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern (insbesondere Schöffinnen und Schöffen) zu berücksichtigen – um die hohe Akzeptanz (insbesondere in strafgerichtlichen Verfahren) von Amtsgerichtsurteilen auch weiterhin zu gewährleisten.

Wir sind gebeten worden, bis zum 17.01.2022 eine Stellungnahme abzugeben, welche wir an dieser Stelle dann auch veröffentlichen werden.

Den aktuellen Gesetzentwurf finden Sie hier.

Reform der Arbeitsgerichtsbezirke (mit Schließungsfolgen)

Mit Sorge und auch als nicht nachvollziehbar, haben wir die Neuordnung der Arbeitsgerichtsstandorte und Erreichbarkeiten, die das Justizministerium Brandenburg umsetzen will, zur Kenntnis genommen.

Natürlich haben wir als Verband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die auch die Arbeitsgerichtsbarkeiten in der Vertretung umfasst, eine Stellungnahme verfasst.

 

Pressestimmen zum Thema:

http://www.arbg-potsdam.brandenburg.de/media_fast/4755/Pressmitteilung%20vom%2015.pdf

https://www.pnn.de/potsdam/kommentar-schliessungsplaene-fuer-das-arbeitsgericht-zur-unchristlichen-zeit/26726554.html

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1145754.justiz-arbeitsrichter-mal-hier-und-mal-da.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/landtag-potsdam-arbeitsgerichts-reform-kritik-an-abschaffung-von-standorten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210114-99-29233

https://www.moz.de/lokales/bernau/justiz-arbeitsgericht-vor-aus-buergermeister-von-bernau-springt-eberswalde-bei-53980305.html

Neuer Vorstand im Bundesverband „DVS“ gewählt

Auch der Bund der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, LV Brandenburg und Berlin hat an der drei tägigen Mitgliederversammlung des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. teilgenommen.

Die Mitgliederversammlung findet i.d.R. alle zwei Jahre statt. Entsprechend gab es viel zu besprechen und zu organisieren. Die Versammlung war sich in den Themenschwerpunkten einig, jedoch waren diese so umfangreich, dass wir vieles nur andiskutieren konnten, daher gab es letztlich die Überweisungen an Arbeitskreise und Folgeveranstaltungen, um diese vollständig im Folgejahr aufzuarbeiten zu können.

Zum Abschluss der Mitglieder wurden dann noch ein neues Präsidium gewählt sowie entsprechende Revisoren, auch in der folgenden Legislatur ist auch unser Landesverband vertreten. Das neue Präsidium ist wie folgt zusammengesetzt:

  1. Präsident (Vorsitzender): Andreas Höhne (aus dem LV Mitteldeutschland)
  2. Vizepräsident und Geschäftsführer: Michael Schmädecke (aus dem LV Niedersachsen)
  3. Vizepräsident und Schatzmeisterin: Petra Ott (aus unserem LV)

Wir wünschen natürlich dem Präsidium, was analog zu einem geschäftsführenden Vorstand zu verstehen ist, viel Erfolg.

Neuer Koalitionsvertragsentwuf für das Land Berlin veröffentlich

Seit kurzem steht der Koalitionsvertragsentwurf der zukünftigen rot-rot-grünen Regierung für Berlin. Ganze drei Seiten und vier Zeilen widmet die Koalition der Justiz.
Neben den notwendigen operativen Aufgaben, wie Stellenaufwuchs in der Berliner Justiz sowie Strukturanpassungen der Staatsanwaltschaft, ausgerichtet am tatsächlichen Bedarf, sowie des Anstoßens einer Reform der Juristenausbildung ist inhaltlich nur noch die Digitalisierung, die letztlich ebenfalls nur eine zeitgemäße Notwendigkeit darstellt, enthalten.
Der Landesverband Brandenburg-Berlin wird zu den die Justiz betreffenden Aussagen im Koalitionsvertrag mit den Parteien des neuen RRG-Bündnisses das Gespräch suchen und auch einen jährlichen Austausch, gemeinsam mit den Mitgliedern, anregen.
Mit Bedauern ist festzustellen, dass die Prüfung der bereits seit Jahrzehnten geforderten Übernahme von Regelungen der Landesverfassung Brandenburg auch in Berlin, insbesondere die Kündigungsschutzregelung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter, nicht vorgesehen ist. Auch bleibt beim Thema Digitalisierung der Justiz unerwähnt, welche Auswirkungen diese auf die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben wird und wie es gelingen soll, hier eine gemeinsam Kompetenzbasis im Sinne des deutschen Richtergesetzes (der Gleichberechtigung am Verhandlungstag – was gleiche Grundkompetenzen der Technik voraussetzt) zu schaffen.
Wir freuen uns auf den notwendigen Austausch!

Auszug aus dem Koalitionsvertragsentwurf: 2021-RRG-Koalitionsaussagen Berlin

BehR im Gespräch mit Justizministerin Hoffmann und Justizstaatssekretärin Dr. Leiwesmeyer

Am 01. Oktober 2020 waren unser Vorsitzender Norman Uhlmann und Beisitzerin Heike Schmidt zum Gespräch im Brandenburger Ministerium der Justiz. Mit der Justizministerin des Landes Brandenburg, Frau Susanne Hoffmann, und der Staatssekretärin Frau Dr. Christiane Leiwesmeyer fand ein offener Austausch über die aktuelle Situation der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowie über die Pläne des Justizministeriums Brandenburg statt.

Geplant ist in den kommenden Jahren der Aufbau weiterer Stellen für Richterinnen und Richter, dabei ergibt sich ein Mehrbedarf auch bei der Besetzung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten.

Auf eine Einrichtung von englischsprachigen handelsrechtlichen Stellen an den Gerichten sieht das Ministerium derzeit ab. Damit bleibt Berlin in diesem Punkt Vorreiter und wird zum Jahreswechsel 2020/2021 eine erste Kammer für englische Streitfälle einrichten.

Doch auch das Land Brandenburg ist in einigen Bereichen Vorreiter. Es gehört zum guten Ton und ist eine Selbstverständlichkeit, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (aller Gerichtsbarkeiten) zum Ende der jeweiligen Berufungsperiode ein wertschätzendes Dankesschreibens ihres zuständigen Gerichtes erhalten.

Auch findet sich ein Kündigungsschutz in der Brandenburger Landesverfassung für Schöffen/ Schöffinnen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Derzeit beschäftigt sich eine Initiative, welche durch unsere Gespräche mit dem Berliner Justizsenator, Herrn Dr. Behrendt, und der Staatssekretärin Frau Dr. Daniela Brückner angestoßen wurde, damit, einen Weg für die Regelung des Kündigungsschutzes auch für Berlin zu finden. Wir verfolgen dies mit Spannung und in der Hoffnung auf eine einheitliche Regelung sowie Wirkungskraft in die anderen Bundesländer.

Auch über das JVEG haben wir sprechen können. Jedoch warten wir hier auf die Bundesregierung, die das Gesetz nun abschließend auf den Verabschiedungsweg bringen muss. Dadurch lösen sich (hoffentlich) einige Probleme, vor allem solche, die die nicht mehr zeitgemäße, geringe Höhe der Entschädigungssätze mit sich bringt.

Weitere Themen des Erfahrungsaustausches waren u.a. die Verfassungstreue der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und die Umsetzung der Einführung der elektronischen Akte flächendeckend bis spätestens 2026.

Die Verbandsvertreter wiesen abschließend in dem Gespräch auf die Weiterbildungserfordernisse der Richterinnen und Richter in Zusammenhang mit der stetig ansteigenden Cyberkriminalität hin.

Wir freuen uns, das Gespräch auch im Land Brandenburg auf einen Jahresturnus verstetigen zu können.