BehR im Gespräch mit Justizministerin Hoffmann und Justizstaatssekretärin Dr. Leiwesmeyer

Am 01. Oktober 2020 waren unser Vorsitzender Norman Uhlmann und Beisitzerin Heike Schmidt zum Gespräch im Brandenburger Ministerium der Justiz. Mit der Justizministerin des Landes Brandenburg, Frau Susanne Hoffmann, und der Staatssekretärin Frau Dr. Christiane Leiwesmeyer fand ein offener Austausch über die aktuelle Situation der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowie über die Pläne des Justizministeriums Brandenburg statt.

Geplant ist in den kommenden Jahren der Aufbau weiterer Stellen für Richterinnen und Richter, dabei ergibt sich ein Mehrbedarf auch bei der Besetzung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten.

Auf eine Einrichtung von englischsprachigen handelsrechtlichen Stellen an den Gerichten sieht das Ministerium derzeit ab. Damit bleibt Berlin in diesem Punkt Vorreiter und wird zum Jahreswechsel 2020/2021 eine erste Kammer für englische Streitfälle einrichten.

Doch auch das Land Brandenburg ist in einigen Bereichen Vorreiter. Es gehört zum guten Ton und ist eine Selbstverständlichkeit, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (aller Gerichtsbarkeiten) zum Ende der jeweiligen Berufungsperiode ein wertschätzendes Dankesschreibens ihres zuständigen Gerichtes erhalten.

Auch findet sich ein Kündigungsschutz in der Brandenburger Landesverfassung für Schöffen/ Schöffinnen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Derzeit beschäftigt sich eine Initiative, welche durch unsere Gespräche mit dem Berliner Justizsenator, Herrn Dr. Behrendt, und der Staatssekretärin Frau Dr. Daniela Brückner angestoßen wurde, damit, einen Weg für die Regelung des Kündigungsschutzes auch für Berlin zu finden. Wir verfolgen dies mit Spannung und in der Hoffnung auf eine einheitliche Regelung sowie Wirkungskraft in die anderen Bundesländer.

Auch über das JVEG haben wir sprechen können. Jedoch warten wir hier auf die Bundesregierung, die das Gesetz nun abschließend auf den Verabschiedungsweg bringen muss. Dadurch lösen sich (hoffentlich) einige Probleme, vor allem solche, die die nicht mehr zeitgemäße, geringe Höhe der Entschädigungssätze mit sich bringt.

Weitere Themen des Erfahrungsaustausches waren u.a. die Verfassungstreue der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und die Umsetzung der Einführung der elektronischen Akte flächendeckend bis spätestens 2026.

Die Verbandsvertreter wiesen abschließend in dem Gespräch auf die Weiterbildungserfordernisse der Richterinnen und Richter in Zusammenhang mit der stetig ansteigenden Cyberkriminalität hin.

Wir freuen uns, das Gespräch auch im Land Brandenburg auf einen Jahresturnus verstetigen zu können.

Neues Angebot startet: Unterstützungs- und Beratungsangebot für Schöffinnen / Schöffen zur persönlichen Entlastung bei der Amtsausübung

Die Sozialberatung der Berliner Justiz bietet Unterstützungs- und Beratungsangebot für Schöffinnen / Schöffen zur persönlichen Entlastung bei der Amtsausübung

Der Inhalt des neuen Angebotes:

Die Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe ist verantwortungsvoll, herausfordernd und manchmal gar nicht so einfach. Möglicherweise wird man bei der Ausübung dieses wichtigen Amtes auch mit psychisch sehr belastenden Situationen konfrontiert, die in einem „nachwirken“. Da ist es gut, wenn man auf professionelle Beratung zurückgreifen kann, die zeigt, wie man sich selbst in schwierigen Situationen entlasten kann, um gesund zu bleiben.

Wir bieten Schöffinnen und Schöffen, die für die Berliner Justiz tätig sind, vertrauliche Beratung im Rahmen Ihrer Amtsausübung an, um eigene schützende Ressourcen zu mobilisieren und damit möglichen traumatischen Folgen vorzubeugen.

Unsere individuelle Einzelberatung

  • ist absolut vertraulich, niemand Drittes erfährt davon
  • ist für Sie kostenfrei
  • verpflichtet Sie zu nichts
  • erfolgt stets auf freiwilliger Basis
  • ist nur nach Terminvereinbarung möglich
  • kann persönlich oder per Telefon erfolgen
  • dauert ca. 60 min und kann je nach Bedarf in Anspruch genommen werden

Die Beratungen erfolgen ausschließlich durch erfahrene systemische Berater/innen bzw. Coaches. Wir bieten keine Therapie bzw. Klärung juristischer Fragestellungen an. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Vereinbarung von Terminen:

Telefonsich +4930/ 90166 555 oder

E-Mail:

Anschrift für die Beratung:

Rubensstr. 111 (12157 Berlin-Friedenau) nur mit Termin

Flyer als PDF zum download

Corona-Pandemie: Die Verhandlung per Videokonferenz nach § 128a ZPO als Alternative zur Präsenzverhandlung

Im Folgenden verweisen wir auf eine Veröffentlichung als Leseempfehlung auf dem JURIS-Rechtsportal (https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/aktuelles/magazin/corona-videokonferenz.jsp), Herausgeber: juris GmbH, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Postfach 101564, 66015 Saarbrücken:

Die weltweite Verbreitung des Corona-Virus hat (nicht nur in Deutschland) zu weitgehenden Kontaktbeschränkungen und einem umfassenden wirtschaftlichen Lockdown geführt. Auch wenn derzeit Lockerungen umgesetzt werden, ist absehbar, dass bestimmte Einschränkungen auch weiterhin gelten werden und jeder Kontakt in der Praxis das Risiko einer Infektion birgt. Diese Umstände haben erhebliche Auswirkungen auch für die Justiz.

Der verfasste Beitrag von Dr. Reto Mantz und Jan Spoenle* erschien in der Ausgabe 11/2020 der Monatsschrift für Deutsches Recht – MDR 2020, 637-644 – und behandelt die Durchführung der mündlichen Verhandlung im Wege der Videokonferenz gem. § 128a ZPO als Alternative zur Präsenzverhandlung im Zivilprozess aus Sicht der Praxis. Neben einer Darstellung der rechtlichen Hintergründe einschließlich der Vor- und Nachteile geben die Autoren Hinweise zur Technik und berichten über eigene Erfahrungen aus ihrer Praxis. In einem nächsten Beitrag (MDR 12/2020) wird das schriftliche Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO als eine weitere Handlungsoption der Justiz beleuchtet.

Hinweise zur Antragsstellung von Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Tiergarten / Landgericht Berlin

Wir möchten unseren ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern die offiziellen Hinweise für die Antragstellung hier anzeigen. Die Hinweise gelten für das Landgericht Berlin und Amtsgericht Tiergarten einheitlich. Die einheitliche Abrechnungsstelle ist das Amtsgericht Tiergarten.

2020 BehR Praktische Hinweise für die Antragsstelle auf Entschädigung vom Amtsgericht Tiergarten

Für Rückfragen stehen wir gerne auch als Verband zur Verfügung.

Unfallversicherung im Einsatzfall der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind Sie gesetzlich versichert. In der Regel hat eine Unterweisung des zuständigen Gerichtes zu erfolgen, als Beispiel haben wir die Unterweisung zum Arbeitsschutz des Amtsgerichts Tiergarten hier beigefügt.

In Berlin sind Sie bei der Unfallkasse Berlin versichert, im Rahmen Ihrer Tätigkeiten bei

  • Verhandlungen
  • Beratungsterminen
  • mit den verfahren zusammenhängenden Ortsterminen
  • Schulungen
  • und die Wege von diesen Orten und zurück nach Hause/Arbeitsstätte (ohne Umwege)

Rückfragen können Sie an uns oder Ihr zuständiges Gericht natürlich sowie stellen. Unfallmeldungen erfolgen stets an das zuständige Gericht, von diesem erhalten Sie ein Formular „Unfallanzeige“ welches Sie dem Behandelnden Arzt in gleicher Weise zur Verfügung stellen müssten, für eine ordnungsgemäße Erfassung und Abrechnung direkt mit der Unfallkasse.

2020 BehR Unterweisung zum Arbeitsschutz und zu Versicherung – Amtsgericht Tiergarten