Unfallversicherung im Einsatzfall der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind Sie gesetzlich versichert. In der Regel hat eine Unterweisung des zuständigen Gerichtes zu erfolgen, als Beispiel haben wir die Unterweisung zum Arbeitsschutz des Amtsgerichts Tiergarten hier beigefügt.

In Berlin sind Sie bei der Unfallkasse Berlin versichert, im Rahmen Ihrer Tätigkeiten bei

  • Verhandlungen
  • Beratungsterminen
  • mit den verfahren zusammenhängenden Ortsterminen
  • Schulungen
  • und die Wege von diesen Orten und zurück nach Hause/Arbeitsstätte (ohne Umwege)

Rückfragen können Sie an uns oder Ihr zuständiges Gericht natürlich sowie stellen. Unfallmeldungen erfolgen stets an das zuständige Gericht, von diesem erhalten Sie ein Formular „Unfallanzeige“ welches Sie dem Behandelnden Arzt in gleicher Weise zur Verfügung stellen müssten, für eine ordnungsgemäße Erfassung und Abrechnung direkt mit der Unfallkasse.

2020 BehR Unterweisung zum Arbeitsschutz und zu Versicherung – Amtsgericht Tiergarten