Die COVID19 Schutzmaßnahmen sorgten Mitte März zu einem fast vollständigen Stillstand der Gerichte. Notbetrieb im Gericht sorgte dafür das nur bestimmte Verfahren und Anträge bearbeitet werden konnte. Die Grenzen der Heimarbeit, gerade der Richterinnen und Richter sowie aller Justizbeschäftigten zeigte den hohen Investitionsbedarf und auch Weiterbildungsbedarf, den es gerade in Gerichten in Berlin und Brandenburg gibt.
Die ersten offiziellen Lockerung des sogenannten „Shutdown“sind nun zu spüren und auch die Gerichte nehmen in gewisser Weise ihren regulären Verfahrensbetrieb auf – natürlich mit Hygienemaßnahmen und Hygienekonzepten.
Auch die Verfahren, welche unter Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern stattfinden, werden wieder terminiert und werden durchgeführt. Die Gesetzesänderungsvorschläge von einigen Verbänden, Verhandlungen ohne die Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern durchzuführen, wo diese gesetzlich vorgesehen sind, können wir weder inhaltlich begründet nachvollziehen und nur unsere Empörung und Unverständnis zum Ausdruck bringen. Unser Bundesverband hat direkt eine Stellungnahme an den zuständigen Rechtsausschuss gesendet. Gerade die Beteiligung von der Lebensrealität in einer Prozessentscheidung ist für uns das wichtigste Instrument der Rechtssprechung, was es zu schützen und eigentlich eher auszubauen gilt. Unser demokratischer Rechtsstaat fusst auf der Akzeptanz der Bevölkerung.
Wir informieren auf unserer Seite zum Verlauf der Gesetzesinitiativen, sobald es Neuigkeiten gibt.