September 2019: Tag des Kriminalgerichts in Berlin

Am 21. September 2019 fand wieder der Tag des Kriminalgerichts in Berlin statt. Wir waren natürlich wieder mit einem Stand vertreten, um die Arbeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Rechtssprechung entsprechend zur repräsentieren. In der Zusammenarbeit von Amts- und Landgericht öffneten an diesem Tag das Gericht außerhalb des regulären Betriebs die Pforten. Die Besucher an diesem Tag hatten die Möglichkeit, die Justiz auch hinter den Kulissen kennenzulernen. Es wurden Schauprozesse durchgeführt und erläutert. Zusätzlich präsentierten sich Opferverbände, Resozialisierungseinrichtungen und vielen anderen Akteuren, die an der Rechtssprechung entweder mitwirken oder auch neben oder nach der Justiz eine wichtige Rolle einnehmen. Wir werden in 2020 die Mitglieder vorab über diesen Tag informieren, da wir glauben, dass es einen wirklichen Mehrwert für alle Schöffinnen und Schöffen sowie für alle anderen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bietet.

Oktober 2019: Chinesische Delegation der Justizbeschäftigten zu Gast in Berlin

In der Woche vom 14.10. bis 20.10.2019 waren im Rahmen eines internationalen Austausch Justizbeschäftigte aus China in Berlin und Hamburg unterwegs, um sich über das deutsche Rechtssystem und seine Besonderheiten zu informieren. Die Delegation besuchte unter anderem die Deutsche Richterakademie beim Deutschen Anwaltsverein und uns – den Bund der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter -, um sich die jeweiligen Perspektiven, Meinungen und das Selbstbild berichten zu lassen und diese mit den chinesischen Rechtssystem-Bedingungen zu vergleichen. Unsere Veranstaltung fand am 17.10.2019 in den Räumlichkeiten der FOM statt. Den sechsstündigen Austausch, der simultan übersetzt wurde, empfanden wir als angenehmen und informativ. Weitere internationale Delegationsbesuche in Berlin sind vorgesehen.

September 2019: Fachrichterkonferenz des DVS in Berlin

Als Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter sind wir Mitglied im Bundesverband DVS. Am 11. und 12. Oktober 2019 fand in Berlin die erste Fachrichterkonferenz des DVS statt. Dieses Gremium des DVS wurde direkt in der ersten Sitzung verstetigt und wird sich in der Zukunft für die Stärkung der Fachrichterbesetzung – an z.B. Arbeits- , Verwaltungs- und Sozialgerichten einsetzen und spezielle Aus- und Weiterbildungskonzepte erarbeiten. Die erste bundesweite Tagung für ehrenamtliche Sozialrichter ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen. Als Vorsitzende des Gremiums wurden René Schindler und Renate Gundel gewählt.
Wir werden hier über die Fortschritte und Aktionen berichten.

Mai 2019: Landesverband zu Gast bei Berliner Justizsenator – Dr. Dirk Behrendt

Nach mehr als 10 Jahren fand auf Initiative unseres neuen Vorstandes am 02.05.2019 ein erstes informatives Treffen mit dem Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung des Landes Berlin, Dr. Dirk Behrendt| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN statt.
Wir nutzten die Gelegenheit, einige uns bewegende Themen anzusprechen und Vorschläge, aber auch Kritiken anzubringen.
So tauschten wir uns zu dem zuletzt durchgeführten Auswahlverfahren der Berliner Schöffenwahl-Ausschüsse aus und verwiesen hierbei auf den kritischen Artikel unserer ehemaligen Landesvorsitzenden in der letzten RohR.
Intensiv diskutiert wurde auch der Vorschlag der niedersächsischen Justizministerin, eine Supervision für Schöffinnen und Schöffen einzurichten. Diese Idee wurde vom Justizsenator wohlwollend aufgenommen.
Der langjährige Wunsch unseres Verbandes einer gesetzliche Verankerung des Kündigungsschutzes für ehrenamtliche Richterinnen und Richter – ähnlich der Brandenburger Landesverfassung – wurde intensiv besprochen.
Bei einem weiteren Punkt – die Möglichkeiten der Würdigung des staatlichen Ehrenamtes der in Berlin über 6.000 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu verbessern – sah auch der Justizsenator Reserven.
Unser Treffen nutzten wir auch zur Thematisierung der Novellierung des Berliner Justizgesetzes, aber auch der nicht ganz transparenten und verständlichen Entgeltabrechnung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter.
Das für alle Seiten konstruktive Gespräch wird in regelmäßigem Abstand fortgeführt.

Redaktion: Norman Uhlmann, Petra Ott – 13.05.2019

Mai 2019: Neues Berliner Justizgesetz – Stellungnahme des Vorstandes

Der Gesetzentwurf tritt mit dem Versprechen der Modernisierung und der Erhöhung der Transparenz in der Berliner Justiz an. Kapitel 9, das die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der verschiedenen Gerichtsbarkeiten betrifft, bedarf der Anpassung. Als Verband haben wir folgende Änderungswünsche im Rahmen der Beteiligung zum Gesetzentwurf eingebracht. Über den Fortgang der Beratung und das Ergebnis werden wir Sie auf unserer Webseite informieren.

Unsere Verbandsanmerkungen im Einzelnen:

1. Derzeit fehlt eine Regelung zum konkreten Verfahren der Schöffenwahl. Die letzte Wahl der Schöffen in 2018 hat gezeigt, dass in den Berliner Bezirken eine wirkliche Auswahl der für das Amt geeigneten Personen nicht stattgefunden hat. Dies kommt schon darin zum Ausdruck, dass die Verwaltungsvorschriften viel zu früh und zu schnell den Weg auf die Zufallsauswahl über das Einwohnermelderegister eröffnen, anstatt bis zum Ende einer konkreten Frist freiwillige Bewerber vorzuziehen. Erst in einem zweiten Schritt sollte eine Auffüllung der Listen durch ergänzende Verfahren stattfinden.

Die derzeitige Regelung im Wege der Verwaltungsvorschrift scheint die Bezirke zu einer nachhaltigen Mobilisierung geeigneter Personen nicht anzuhalten.
In Großstädten wie Dortmund, Essen, Duisburg, Stuttgart, Frankfurt, die doppelt so groß sind wie die Berliner Bezirke, sind Benennungen der Schöffen auch ohne Anwendung des Zufallsverfahrens möglich. Darüber hinaus liegen unserem Verband Informationen vor, dass zahlreiche Freiwillige abgelehnt wurden, weil die Listen bereits nach dem Zufallsprinzip aufgefüllt wurden.

2. Der § 52 des Entwurfes räumt den landwirtschaftlichen Berufsvertretungen lediglich ein Anhörungsrecht vor der Aufstellung der Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter nach dem Landwirtschaftsverfahrensgesetz ein. Hier sollte zumindest ein Vorschlagsrecht als stärkeres Instrument der Beteiligung bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter vorgesehen werden. Da nach § 4 LwVfG die Länder das Verfahren der Aufstellung der Vorschlagsliste bestimmen, können den Berufsverbänden stärkere Beteiligungsmöglichkeiten als lediglich ein Anhörungsrecht eingeräumt werden.

3. Die Überschrift des § 52 sollte entsprechend der anderen Überschriften im Abschnitt „Ehrenamtliche Richterinnen und Richter“ in

„Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für Landwirtschaftssachen“

geändert werden.

4. Analog zu den in Abschnitt 2 (Fachgerichtsbarkeiten) benannten Gerichten, sollten zur besseren Lesbarkeit und für das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufgeführt werden auch wenn ein ggf. bestehendes Gesetz deren Verfahren zu Benennung bereits regelt.
Diese sind daher ff. in weitere Paragraphen aufzunehmen:
– ehrenamtliche Richterinnen und Richter des Finanzgerichts
– ehrenamtliche Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts
– ehrenamtliche Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts

5. Da die Gerichtsbarkeiten in Berlin und Brandenburg teilweise harmonisiert wurden, eröffnet dieses Modernisierungsgesetz die Übernahme der Kündigungsschutzregelung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter (aller Gerichtsbarkeiten) aus der Brandenburger Verfassung (siehe Artikel 110, Abs. 1. Satz 2) in das Berliner Justizgesetz. Als Bund der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Länder Brandenburg und Berlin würden wir eine solche Regelung begrüßen.