von links nach rechts Christin Fritzsche-Heike Schmidt-Koray Özbagci-Corinna Mix-Volker Schierhorn-Petra Ott-Jörg Siegmann-Sven Pritsch (es fehlen Axel Langner und Alexander Boster)
Mitgliederwahlversammlung
Die Mitgliederversammlung hat für die nächsten 2 Jahre einen neuen Gesamtvorstand, bestehend aus alten und neuen Vorstandsmitgliedern gewählt.
Zur Sicherung einer störungsfreien und flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte in der Justiz sollen Bund und Länder in einigen Bereichen regeln können, dass Akten noch bis zum 1. Januar 2027 in Papierform fortgeführt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Mit dem Gesetzentwurf trägt das BMJV vorgetragenen Anliegen aus Justiz und Ländern Rechnung.
Insbesondere folgende Änderungen sind vorgesehen:
Schaffung einer bis zum 1. Januar 2027 befristeten „Opt-out“-Regelung
Es soll eine bis zum 1. Januar 2027 befristete Rechtsgrundlage (sogenannte „Opt-out“-Regelung) geschaffen werden, die es Bund und Ländern ermöglicht, bei Bedarf im Verordnungswege ausnahmsweise auch nach dem 1. Januar 2026 die Anlage und (Weiter-)Führung von Straf-, Bußgeld- und Zivilakten, Akten in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, arbeits- und sozialgerichtlichen Akten sowie gerichtlichen Akten im Strafvollzugsverfahren in Papierform zu gestatten. Damit soll letztmalig eine Abweichung von der verpflichtend vorgesehenen elektronischen Aktenführung zum 1. Januar 2026 bis längstens zum 1. Januar 2027 ermöglicht werden, um Schwierigkeiten, die in einzelnen Ländern in Teilbereichen zu Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Aktenführung geführt haben, zu begegnen.
Einzelfallbezogene Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung im Bereich der Strafgerichtsbarkeit bis zum 1. Januar 2027
Für den Bereich der Strafgerichtsbarkeit soll geregelt werden, dass Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungsakten in Papierform anlegen und (weiter-)führen können, wenn polizeiliche Ermittlungsvorgänge noch nicht elektronisch übermittelt werden. Um einen reibungslosen länder- und systemübergreifenden elektronischen Akten- und Vorgangsaustausch sowohl justizintern als auch mit den Polizeibehörden zu gewährleisten, soll eine Papieraktenführung außerdem zulässig sein, wenn elektronisch übermittelte Akten oder Vorgänge technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand in das jeweilige E-Akten-System übernommen werden können. Beide Ausnahmeregelungen sollen bis zum 1. Januar 2027 befristet sein.
Eine Anfrage beim Kriminalgericht Tiergarten ergab folgendes:
Amtsgericht
Richter*innen: 175
Wachtmeister*innen: 300
Geschäftsstellenmitarbeiter*innen: 350
Rechtspfleger*innen: 60
Die Staatsanwaltschaft verfügt über etwa 300 Staatsanwält*innen (insgesamt etwa 800 Mitarbeitende).
-
Das Landgericht Berlin I
Richter*innen: 200
Geschäftsstellenmitarbeiter*innen / sonstige Mitarbeiter*innen: 500
Die allermeisten Wachtmeister*innen am Campus Moabit sind dem Amtsgericht Tiergarten zugeordnet,
da das Amtsgericht Tiergarten für die gesamte Sicherheit am Campus Moabit zuständig ist.
Staatsanwaltschaft und Landgericht Berlin I haben nur einige wenige "eigene" Wachtmeister*innen.
Der Campus Moabit verfügt über 88 Verhandlungssäle.
Die genaue Anzahl der täglichen Verhandlungen variiert,
da am Amtsgericht Tiergarten in einigen Abteilungen mehrere Verfahren an einem Tag erledigt werden.
Das ist auch in den kleinen Strafkammern des Landgerichts Berlin I denkbar.Bis zu 300 Verhandlungen finden am gesamten Campus Moabit täglich statt.
30 Vereinsmitglieder hatten die Möglichkeit am 08.08.2025 an einer Exklusiv – Führung im Bundeskanzleramt teilzunehmen
Erbaut in nur 4 Jahren, ist das Bundeskanzleramt der größte Regierungssitz der Welt. Er ist rund achtmal so groß wie das Weiße Haus in Washington.
Was erwartete uns?
Eine interessante Architektur
mit klassisch moderner Kunst und Stilelementen der Postmoderne. Das Innere wurde durch das Architektenpaar Schultes und Frank mit Quadraten, Dreiecken, Kreisen, Diagonalen und Ellipsen gestaltet.
Ballspiel am Meer(Sylt 2007) Rainer Fetting
Untergeschoss: Garagen, Versorgungstunnel, Blockheizkraftwerk Erdgeschoss: Foyer, Empfang, Kantine, Büros, Treppenanlage für Fototermine, Presskonferenz 1. Etage: Konferenzraum mit 32 Plätzen, Dolmetscherkabinen, Regieräumen, Inforaum, Bühne, 200 Sitzplätze 2. Etage: Technik, Funktionsräume 3. Etage: Büros, Versorgungsräume 4. Etage: „Geheim-Etage“ mit abhörsicherem Raum für den Krisenstab, Planungszentrum und Archiv 5. Etage: Großer Bankettsaal, Loggien, Büro des Staatsministers 6. Etage: Kleiner Kabinettsaal mit Dolmetscherkabinen, Großer Kabinettsaal, Büro des Staatsministers 7. Etage: Arbeitszimmer des Bundeskanzlers, Sekretariat, Büro des Kanzleramtchefs, Skylobby 8. Etage: Kanzlerapartment mit Wohnraum, integrierter Küche und Schlafzimmer, Büro des Kulturstaatsministers
In den Seitenflügeln befinden sich 300 Büros, 13 Wintergärten, Kantine.
Natürlich konnten wir nicht alles sehen …
6. Etage – Blick in den Kabinettsaal
Mittwochs tagt das Bundeskabinett. In den Sitzungen beraten und beschließen die Kabinettsmitglieder gemeinsam die nächsten Vorhaben der Bundesregierung. Das sind zum Beispiel Gesetzesentwürfe, Verordnungen, Initiativen, Aktionsprogramme, Berichte und der Bundeshaushalt. Max. 1h wird hinter verschlossenen Türen beraten und abgestimmt.
Der Tag der offenen Tür der Bundesregierung findet am 23. und 24. August 2025 statt. Dann haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, das Bundeskanzleramt und die Ministerien zu besuchen und sich über die Arbeit der neuen Bundesregierung zu informieren. Das wäre die nächste Möglichkeit, einmal selbst einen Einblick zu gewinnen.
Wir danken einem Mitglied unseres Vereins für den spannenden Blick hinter die Kulissen…