Bekanntmachung des Beschlusses der 90. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister

Auf diesem Wege möchten wir allen Schöffinnen und Schöffen den vollständigen Beschluss der Herbstkonferenz vom 7.11.2019 bekannt geben, die die Änderungen der gesetzlichen Bezeichnung „Hilfsschöffe“ betrifft:

Beschluss: (TOP II. 9.) Änderung der gesetzlichen Bezeichnung „Hilfsschöffe“

Berichterstattung: Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt

1. Die Justitzministerinnen und Justizminister haben die hohe Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schöffinnen und Schöffen für die strafgerichtliche Rechtsprechung im demokratischen Rechtsstaat erörtert.
2. Sie stellen fest, dass die gesellschaftliche Wertschätzung dieses Ehrenamts angesichts seiner allgemeiner Bedeutung und des mit seiner Ausübung verbundenen großen Engagements der Schöffinnen und Schöffen auch in den gesetzlichen Bezeichnungen zum Ausdruck kommen sollte.
3. Sie treten dafür ein, die derzeitige gesetzliche Bezeichnung „Hilfsschöffe“ durch die Bezeichnung „Ersatzschöffe“ zu ersetzen und bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Beschluss Ministerkonferenz 2019 als PDF

Der Verband setzt sich dafür ein, dass nur die Rolle im Prozess unterschieden wird, eine Begriffliche Trennung einer Schöffin oder eines Schöffen in der Schöffenperiode ist nicht zeitgemäß.