Am 06. März 2020 fand ein Gespräch mit der neuen Justizstaatssekretärin in der Berliner Senatsverwaltung für Justiz statt. Dieses Gespräch nach Ihrer Amtseinführung war zugleich ein
erstes Kennenlernen.
Wir konnten in gelöster Atmosphäre die aktuelle Situation, Positives wie auch Probleme erörtern.
Folgende thematische Schwerpunkte hatten wir an diesem Tag:
– Supervision für ehrenamtliche Richterinnen (hier wird der Bedarf durch unseren Verband geprüft, ob bestehende Programme ausreichen und gezielt angeboten werden können)
– Kündigungsschutz in die Landesverfassung (hier wurde auf die Änderung des Deutschen Richtergesetzes aus 2004 verwiesen, in §45 Absatz 1a, Satz 3 wurde explizit folgendes aufgenommen: „Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Übernahme oder der Ausübung des Amtes ist unzulässig. Weitere landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt“). Wir möchten natürlich weiterhin die Aufnahme des generellen Kündigungsschutzes für ehrenamtliche Richterinnen und Richter, um ein Ausmanövrieren der Regelung erst gar nicht zu ermöglichen.
– „Wir im Rechtsstaat“ ist eine Aktion der Senatsverwaltung ohne Beteiligung der größten Gruppe in der Rechtsprechung, den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bisher. Hier gab es die Zusage, dass auch wir nun eingebunden werden. (https://www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/rechtsextremismus-rassismus-antisemitismus/projekt-wir-wir-im-rechtsstaat/artikel.749154.php)
– Die unterschiedliche Kommunikation bei den jeweiligen Gerichten und immer noch „steinzeitliche Zustände“, alles nur per Post als Teil des Spruchkörpers mit dem jeweiligen Vorsitzenden Richter oder Richterin zu erledigen, ist nicht mehr zeitgemäß. Dies trifft vor allem auf das Berliner Sozialgericht zu, welches zugleich das größte Gericht ist. Hier haben wir einen Gerichtsübergreifenden Workshop angeregt, um Best-Practise Beispiele auszutauschen, denn es gibt auch hier Vorreiter, die eine unkomplizierte Kommunikation per E-Mail in der Abteilung/Kammer
ermöglichen.
– Ebenfalls neu für uns war, dass in der Herbstkonferenz am 7.11.2019 bereits eine Namensänderung beschlossen wurde, die nun das Bundesministerium der Justiz noch umsetzen muss. Zukünftig wird nur noch unterschieden in Schöffen (in Ihrer aktiven Tätigkeit) und Ersatzschöffen (nicht aktiv beteiligte, jedoch in der Verhandlung beiwohnende).
Natürlich haben wir einen stetigen Austausch und viele weitere Themen besprochen, wie unsere Stellungnahme zum neuen JVEG Entwurf 2020 sowie die generellen Wartezeiten von Entschädigungen nach Antragseinreichung.
Anhang: BeschlussMinisterkonferenz2019