COVIS19 / CORONA und die aktuellen Erklärungen der Berliner Justiz (Stand 17.03.2020) zum aktuellen Verfahren

Stand: 17. März 2020, 14.30 Uhr

Für den Justizvollzug wurden am 17. März 2020 folgende neuen Bestimmungen erlassen:

Außenkontakte / Besuche: Besuche in den Justizvollzugsanstalten werden ihrem Umfang nach auf monatlich zwei Stunden beschränkt. Zum Besuch wird grundsätzlich jeweils nur noch eine Person zugelassen. Kinder unter 16 Jahren werden nicht mehr zugelassen. Bei der Ausgestaltung der Besuche ist darauf zu achten, dass zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Jeglicher körperlicher Kontakt ist untersagt. Langzeitbesuche und sog. Meetings werden untersagt. Besuche im Justizvollzugskrankenhaus werden ihrem Umfang nach auf monatlich zwei Stunden beschränkt und nur noch für Schwerstkranke sowie Gefangene unter 16 Jahren zugelassen, allerdings nicht von Personen mit Atemwegserkrankungen.
Beschäftigung & Qualifizierung sowie Freizeit: Die Ausgestaltung von Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Freizeit- und Sportangeboten soll so erfolgen, dass Infektionsrisiken minimiert werden. Ist zu der Eindämmung der Pandemie die Schließung von Arbeitsbetrieben/Werkstätten notwendig bzw. werden Arbeitszeiten verkürzt und dadurch die Gefangenen in der Ausübung ihrer Arbeit bzw. Ausbildung gehindert, wird dennoch eine Vergütung gezahlt. Es soll sichergestellt werden, dass sich die Inhaftierten – auch unter dem Eindruck sonstiger (massiver) Beschränkungen – weiterhin in gewohntem Umfang mit Nahrungs- und Genussmitteln versorgen und weitere Bedarfe abdecken können.
Externe: Der Zutritt Externer wird auf das unbedingt Erforderliche beschränkt. Besuche durch Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer entfallen. Ebenso finden keine Gottesdienste und Freitagsgebete mehr statt. Die Arbeit der Anstaltsbeiräte wird weiter ermöglicht.
Offener Vollzug / Lockerungen: Geeignete – insbesondere bereits in Lockerungen erprobte – Gefangene sollen möglichst in den offenen Vollzug verlegt werden. Bei Gefangenen, die sich in einem freien Beschäftigungsverhältnis befinden, soll die parallele Gewährung von Langzeitausgang wohlwollend geprüft werden. Aus dem geschlossenen Vollzug soll die Gewährung von Vollzugslockerungen auf unaufschiebbare Fälle beschränkt werden, um die Zahl von Außenkontakten zu minimieren.
Stand: 17. März 2020, 14:00 Uhr

Angesichts der Corona-Pandemie steht der Berliner Justizvollzug vor großen Herausforderungen. Bislang gibt es zwar keinen bestätigten Corona-Fall in einer Berliner Anstalt. Trotzdem bereitet sich der Justizvollzug darauf vor, personelle und medizinische Ressourcen vorzuhalten. Für den Fall von Erkrankungen oder Quarantäne steht dann Personal bereit. Aus diesem Grund haben der Justizsenator Dr. Dirk Behrendt, die Generalstaatsanwältin Margarete Koppers sowie die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten in Berlin am 16. März 2020 folgende Maßnahmen vereinbart, die ab heute umgesetzt werden:

Die Vollstreckung von rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafen von weniger als drei Jahren wird bis zum 15. Juli 2020 aufgeschoben. Das gilt allerdings nur für verurteilte Personen, die sich nicht bereits in Untersuchungshaft befinden. Darüber hinaus darf keine Vollstreckungsverjährung drohen und es dürfen keine zwingenden Gründe im Einzelfall dagegensprechen.
Die Vollstreckung sämtlicher Ersatzfreiheitsstrafen wird bis zum 15. Juli 2020 unterbrochen, d.h. alle inhaftierten Personen, die sich ausschließlich zu diesem Zweck in einer Haftanstalt befinden, werden vorübergehend entlassen. Derzeit verbüßen 271 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Bereits seit 13. März 2020 gilt ein viermonatiger Vollstreckungsaufschub für Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin. Bei diesen Verurteilten handelt sich um Menschen, die eine Geldstrafe, beispielsweise wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht gezahlt haben und gegen die deshalb ersatzweise Freiheitsstrafen verhängt worden sind.
Nach Absprache mit dem brandenburgischen Justizministerium wird vorübergehend der Vollzug von Jugendarrest (§§ 13 Abs. 2 Nr. 3, 86f. JGG) in der Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg ausgesetzt. Am 22. März 2020 soll die Entlassung sämtlicher dann noch im Jugendarrest befindlicher Personen erfolgen. Nach derzeitigem Belegung betrifft das 19 männliche und eine weibliche Jugendliche.
Die Pressemitteilung finden Sie auf dem Link: https://www.berlin.de/sen/justva/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.908021.php

Quelle:https://www.berlin.de/sen/justva/presse/informationen-zu-corona/