18.09.2026

Mehr als 50 Schöffen versammelten sich in der Justizakademie Berlin, um Prof. Dr. Britta Bockholdt zuzuhören, die eigens aus Greifswald angereist war und einen fulminanten Vortrag hielt. Es war ein großer Rundumschlag – zu ihrem eigenen Werdegang, der Historie der alt-ehrwürdigen medizinischen Fakultät in Greifswald und der Geschichte ihres rechtsmedizinischen Institutes und – da der Vortrag spezifisch für die Interessen von Schöffinnen und Schöffen ausgearbeitet wurde – ein gleichzeitig detailreicher und übersichtlicher Blick auf die Aufgabenbereiche der Rechtsmedizin – immer hinführend auf die Fragestellung, was (ehrenamtliche) Richterinnen und Richter von den Vertretern dieser Berufsgruppe, besonders, wenn sie vor Gericht auftreten, erwarten können.

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Erwartet werden kann nämlich, dass Untersuchungen höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Gewährleistet durch fundierte Ausbildung, das strenge Vieraugenprinzip bei praktisch allen relevanten labortechnischen Untersuchungen und die Akkreditierung durch externe Qualitätsprüfungen.
Prof. Bockholdt ist aber nicht nur eine – ganz offensichtlich – sehr erfahrene und versierte Rechtsmedizinerin, sondern, wie alle Anwesenden einhellig zurückmeldeten, eine ausgesprochen lebendig und mitreißende Vortragende. Trotz der manchmal schweren Thematik und den nicht ganz einfach zu verdauenden Bildern, war das Referat auch unterhaltsam und humorvoll.

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Die Teilnehmenden wurden in das Fach der Rechtsmedizin in allen seinen Facetten eingeführt: die verschiedenen Abteilungen und deren Aufgaben, von der Obduktion über Laboruntersuchungen zu rechtsmedizinischen Überprüfungen vor der Kremierung von Toten und der Erstellung von Gutachten.
Auch die Lebenden werden untersucht, oft als Opfer von Verkehrsunfällen, um den Hergang zu erhellen und auch, um Schuldfähigkeit oder eventuell Schuldunfähigkeit beweisen zu können.
Es gibt darüber hinaus (nach langen Kämpfen um eine angemessene Finanzierung) in Greifswald auch eine Gewaltopferambulanz und eine Ambulanz für den Kinderschutz, die bei der Rechtsmedizin angesiedelt wurden. Hier können – freiwillig bei erwachsenen Betroffenen und, nach Auftrag durch das Jugendamt, bei betroffenen Kindern, die Gewaltopfer sind, untersucht und Verletzungsmuster dokumentiert werden. Selbst wenn nicht sofort Anzeige erstattet wird, so werden die Befunde sicher und vertraulich gelagert und vielleicht, wenn erwachsene Opfer Jahre später doch noch vor Gericht gehen, kann die Rechtsmedizin auf diese Weise ihren Beitrag zur Beweisaufnahme leisten.
Das Thema Kinderschutz werden wir im kommenden Jahr in einer Folgeveranstaltung noch vertiefen. Wir wären glücklich, wenn wir Prof. Bockholdt für diese oder weitere Schöffenfortbildungen gewinnen können und danken herzlich für den tollen Vortrag und lehrreichen Abend.

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Der Vorstand bedankt sich ganz herzlich bei unserem Mitglied Carmen Hofmann, die die Veranstaltung initiiert und ermöglicht hat und bei der Berliner Justizakademie für die großzügige Bereitstellung der Räumlichkeit.