Im Gespräch mit der Berliner Justizstaatssekretärin am 06.03.2020

Am 06. März 2020 fand ein Gespräch mit der neuen Justizstaatssekretärin in der Berliner Senatsverwaltung für Justiz statt. Dieses Gespräch nach Ihrer Amtseinführung war zugleich ein
erstes Kennenlernen.

Wir konnten in gelöster Atmosphäre die aktuelle Situation, Positives wie auch Probleme erörtern.

Folgende thematische Schwerpunkte hatten wir an diesem Tag:
– Supervision für ehrenamtliche Richterinnen (hier wird der Bedarf durch unseren Verband geprüft, ob bestehende Programme ausreichen und gezielt angeboten werden können)
– Kündigungsschutz in die Landesverfassung (hier wurde auf die Änderung des Deutschen Richtergesetzes aus 2004 verwiesen, in §45 Absatz 1a, Satz 3 wurde explizit folgendes aufgenommen: „Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Übernahme oder der Ausübung des Amtes ist unzulässig. Weitere landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt“). Wir möchten natürlich weiterhin die Aufnahme des generellen Kündigungsschutzes für ehrenamtliche Richterinnen und Richter, um ein Ausmanövrieren der Regelung erst gar nicht zu ermöglichen.
– „Wir im Rechtsstaat“ ist eine Aktion der Senatsverwaltung ohne Beteiligung der größten Gruppe in der Rechtsprechung, den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bisher. Hier gab es die Zusage, dass auch wir nun eingebunden werden. (https://www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/rechtsextremismus-rassismus-antisemitismus/projekt-wir-wir-im-rechtsstaat/artikel.749154.php)
– Die unterschiedliche Kommunikation bei den jeweiligen Gerichten und immer noch „steinzeitliche Zustände“, alles nur per Post als Teil des Spruchkörpers mit dem jeweiligen Vorsitzenden Richter oder Richterin zu erledigen, ist nicht mehr zeitgemäß. Dies trifft vor allem auf das Berliner Sozialgericht zu, welches zugleich das größte Gericht ist. Hier haben wir einen Gerichtsübergreifenden Workshop angeregt, um Best-Practise Beispiele auszutauschen, denn es gibt auch hier Vorreiter, die eine unkomplizierte Kommunikation per E-Mail in der Abteilung/Kammer
ermöglichen.
– Ebenfalls neu für uns war, dass in der Herbstkonferenz am 7.11.2019 bereits eine Namensänderung beschlossen wurde, die nun das Bundesministerium der Justiz noch umsetzen muss. Zukünftig wird nur noch unterschieden in Schöffen (in Ihrer aktiven Tätigkeit) und Ersatzschöffen (nicht aktiv beteiligte, jedoch in der Verhandlung beiwohnende).

Natürlich haben wir einen stetigen Austausch und viele weitere Themen besprochen, wie unsere Stellungnahme zum neuen JVEG Entwurf 2020 sowie die generellen Wartezeiten von Entschädigungen nach Antragseinreichung.

Anhang: BeschlussMinisterkonferenz2019

Bekanntmachung des Beschlusses der 90. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister

Auf diesem Wege möchten wir allen Schöffinnen und Schöffen den vollständigen Beschluss der Herbstkonferenz vom 7.11.2019 bekannt geben, die die Änderungen der gesetzlichen Bezeichnung „Hilfsschöffe“ betrifft:

Beschluss: (TOP II. 9.) Änderung der gesetzlichen Bezeichnung „Hilfsschöffe“

Berichterstattung: Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt

1. Die Justitzministerinnen und Justizminister haben die hohe Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schöffinnen und Schöffen für die strafgerichtliche Rechtsprechung im demokratischen Rechtsstaat erörtert.
2. Sie stellen fest, dass die gesellschaftliche Wertschätzung dieses Ehrenamts angesichts seiner allgemeiner Bedeutung und des mit seiner Ausübung verbundenen großen Engagements der Schöffinnen und Schöffen auch in den gesetzlichen Bezeichnungen zum Ausdruck kommen sollte.
3. Sie treten dafür ein, die derzeitige gesetzliche Bezeichnung „Hilfsschöffe“ durch die Bezeichnung „Ersatzschöffe“ zu ersetzen und bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Beschluss Ministerkonferenz 2019 als PDF

Der Verband setzt sich dafür ein, dass nur die Rolle im Prozess unterschieden wird, eine Begriffliche Trennung einer Schöffin oder eines Schöffen in der Schöffenperiode ist nicht zeitgemäß.

Alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter genießen Kündigungsschutz

Unser Verband stellt immer wieder fest, dass es Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen nicht bekannt ist, dass alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter seit der Novelle 2004 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG), nach § 45 (1a) Satz 3 ein bundesweit verankerten Kündigungsschutz genießen. Es heisst konkret:

„Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Übernahme oder der Ausübung des Amtes ist unzulässig. Weitergehende landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt“

Im Land Brandenburg gilt sogar ein genereller Kündigungsschutz (lt. Landesverfassung). Diese Verankerung würden wir uns auch für das Land Berlin wünschen und setzen uns dafür aktiv ein, denn Unabhängigkeit und Sorgenfreiheit ist bei unserer Ausübung des staatlichen Ehrenamtes, als ehrenamtliche Richterinnen und Richter wichtig.

Diese Regelungen gelten für alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter:
– Schöffinnen und Schöffen
– Handelsrichterinnen und Handelsrichter
– ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter
– ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und Richter
– ehrenamtliche Landwitschaftsrichterinnen und Richter
– …

Oktober 2019: Ordentliche Bundesmitgliederversammlung und Wahlen in Hamburg

Am Wochenende (18.10 – 20.10.2019) fand in Hamburg (Verbandsbereich des LV Nord) in diesem Jahr die Bundesmitgliederversammlung der deutschen Landesverbände des DVS statt. Auch wir als Bund der ehrenamtlichen Richter LV Brandenburg-Berlin sind als zweitstärkster Mitgliedsverband natürlich dabei gewesen. Die wichtigsten Ergebnisse sind:
– Etatplanung 2020 und 2021
– Fachaufgabenstellungen für die eingerichteten Fachgremien
– Veranstaltungsjahresplanung 2020

Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung haben wir für die Amtszeit von zwei Jahren ein neues Präsidium gewählt:
Vorsitzender (Präsident): Andreas Höhne
Stellv. Vorsitzender (Geschäftsführer): Sabahittin Yarici
Stellv. Vorsitzender: Mathias Kruse
Revisioren: Petra Ott, Simone Bauer und Waltraut Koch

September 2019: JVA Besuch für Schöffinnen und Schöffen

Unter Leitung unseres Vorstandsmitglieds Helmut Caspary fand am 26.September 2019 unsere diesjährige Führung mit 15 Schöffinnen und Schöffen durch die JVA Berlin-Moabit statt. Durch unseren Austausch mit anderen Landesverbänden wissen wir jedoch, dass mehr Besuche in solchen Hochsicherheitseinrichtungen möglich sind. Spitzenreiter ist die JVA in Burg mit 160 Schöffinnen und Schöffen (Besuchern) im Jahr 2019 gewesen. Da geht also noch einiges. Wir werden daher nochmals kurzfristig in der JVA anklopfen und um einen Termin bitten. Wir informieren wieder über unsere Webseite unter der Rubrik Veranstaltung.